Darf unser Nachbar auf seinem Grundstück mit abfallendem Gelände an der Grenze eine 160 cm hohe Stützmauer errichten um sein Grundstück zu begradigen?

2 Antworten

Entweder hat er es im genehmigten Eingabeplan eingezeichnet und somit genehmigt bekommen, oder es ist in den Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits erlaubt. 

Wenn das Grundstück im Außenbereich liegt, dann braucht er definitiv eine Genehmigung.

Ihr Maurermeister

Biegstraaten 
Fragesteller
 01.10.2016, 09:24

Er hat bis so weit keinen Genehmigung und kriegt die auch nicht ohne unsere Erlaubnis aber, wie weit kann er gehen in die Höhe und am Grenze ohne Genehmigung also ohne Zustimmung unseres?

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enginmachine  02.10.2016, 08:25
@Biegstraaten

In der Bayrischen Bauordnung sind verschiedene Bauten Verfahrensfrei. Zu Mauern und Einfriedungen steht:

Mauern und Einfriedungen
• Mauern einschließlich Stützmauern
und Einfriedungen mit
einer Höhe bis zu 2 m, außer im
Außenbereich (neu: auch im Kreuzungs-
und Einmündungsbereich
öffentlicher Verkehrsflächen) sind verfahrensfrei.

Das heißt für Bayern, das der Nachbar seine Mauer sogar 2.00m hoch bauen könnte, olso ohne die Zustimmung des Nachbarn. Für euer Bundesland müsst ihr  in eurer Landesbauordnung nachlesen, was da drinnen steht. Da ich weis, das sich viele LBOs ähneln wird es evtl in den anderen Bundesländern genau so erlaubt sein.

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huste  02.10.2016, 10:13
@enginmachine

Noch anzumerken ist, dass im Bebauungsplan oder einer anderen Satzung auch abweichende Regelungen enthalten sein können.

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enginmachine  02.10.2016, 10:53
@huste

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes steht bereits im ersten Text oben drin. Für Baugebiete gibt es nur die Landesbauordnung und der Bebauungsplan. 

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Loreley30  16.02.2017, 18:04
@enginmachine

Ihr müsst unterscheiden in Mauern zur Einfriedung und in Stützmauern.

für Hessen gilt: Einfriedungsmauer bis 2,0m ist genehmigungsfrei.

Eine Stützmauer ab 1,50m benötigt eine Statik.

Lieber Fragesteller, das wichtigere Problem ist meiner Meinung nach die Aufschüttung des Geländes.

In Hessen gilt, eine Aufschüttung mit Stützwand erscheint wie eine bauliche Anlage und hat, sofern sie auf der Grenze steht, Auswirkung auf Dein Grundstück. Deshalb benötigt der Nachbar Deine Zustimmung.

Viel Glück

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aber was wenn er macht ohne Genehmigung?