Grenzstein fehlt und Nachbar baut da eine Mauer?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Satiharu,

Ich bin leider kein Experte, kann Ihnen allerdings aus eigener Erfahrung berichten.

Wenn kein Grenzstein mehr vorhanden ist, muss dein Nachbar i.d.R. den Beweis erbringen das dort wo er die Grenze vermutet, auch diese dort verläuft. Kann er dies schriftlich und mittels Grundstückplans nicht eindeutig klarstellen muss er sein Grundstück auf "seine" Kosten vermessen lassen.

In meiner Nachbarschaft gab es einen Herrn der seine neuen Nachbarn in die Schranken weißen wollte. Also baute er kurzerhand eine Mauer auf der vermeintlichen Grenze. Der neue Nachbar hat darauf hin per Anwalt Einspruch eingelegt. Darauf musste der ältere Herr das Grundstück neu vermessen lassen. Dabei kam heraus dass seine errichtete Mauer auf dem Nachbargrundstück steht und sein Grundstück tatsächlich viel kleiner war als er glaubte.

Er musste daraufhin die Mauer abreißen und zudem noch die kosten der Vermessung tragen.

Wie oben geschrieben, muss meiner Meinung nach Ihr Nachbar die Vermessung beantragen und bezahlen da er das Bauvorhaben vorantreibt.

Hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und evtl. hat jemand aus der Community noch einen entspr. Paragraphen parat ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Satiharu 
Fragesteller
 24.02.2020, 20:01

Hallo und Danke. Ja es geht eigentlich um meine Mutter und die hat dasselbe was Sie hier erklären auch von einem Architekten so gehört. Ich habe nur das Gesetz nirgens gefunden, darum die Frage hier. (:

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oklein  24.02.2020, 20:20
@Satiharu

Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. Das würde im kausalen Schluss bedeuten, dass der Nachbar es auch nachweisen müsste, wenn er z.B. 10m INNERHALB seines Grundstücks etwas baut, nur weil Du/Deine Mutter es behaupten und kein Grenzstein vorhanden ist.

Aber mein Punkt 1 als Vorschlag könnte auch das einfach lösen. 😀

Es wäre aber nett, wenn Du das Ergebnis postest - auch als Fragestellung 😉

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kabbes69  24.02.2020, 20:53
@Satiharu

warum erkundigt sich die Mutter dann nicht bei diesem Architekten nach der Vorschrift?

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Satiharu 
Fragesteller
 12.03.2020, 19:33

Weiss nicht ob das offiziell so stimmt, doch hat funktioniert (:

Danke dir!

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Eine Grenze muss nicht zwingend durch einen sichtbaren Grenzstein vermarkt sein, ohne jetzt das entsprechende Gesetz in BW zu kennen.

Der Nachbar ist sich sicher, dass es die Grenze ist: also liegt alle weitere Beweislast bei euch.

Du kannst eine Grenzherstellung beauftragen, Kosten bei uns ab 1.500 €

Satiharu 
Fragesteller
 24.02.2020, 20:01

Dankeschön, arbeitest du beim Vermessungsamt? Oder meint "bei uns" - bei uns in der Gegend? mfg

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kabbes69  24.02.2020, 20:50
@Satiharu

Bei uns - meine ich mein Bundesland.

Ich arbeite nicht beim Vermessungsamt, aber beauftrage sowohl Teilungs-Vermessungen als auch Grenzherstellungen.

Eine Grenzanzeige darf ich selbst machen, ob du mir glaubst, bleibt deine Entscheidung und hat rechtlich null Relevanz.

Rein theoretisch kannst du beim Katasteramt bestimmt ein Luftbild mit überlagertem Kataster erhalten- dient aber auch nur der Orientierung und genügt nicht um mit Nachbar wirksam zu zanken.

Habe gerade mal noch etwas gegoogelt: sofern ich aktuelle Vorschriften erwischt habe, besitzt BW noch Feldgeschworene - vielleicht kannst du hier dann doch auch bei deiner Gemeinde etwas weiter kommen.

Mein Ausbilder vertrat immer den Spruch: ein Feldgeschworener kennt jeden Grenzstein persönlich mit Vornamen ;-). Dieser Posten wurde aber soweit ich mich erinnere in den meisten Ländern zwischen 1970 und 1980 abgeschafft.

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Dein Nachbar ist sich ja sicher, dass er auf seinem Grundstück agiert. Insofern ist er nicht Zustandsstörer (es sei denn, die Mauer wäre genehmigungspflichtig nach LBO, siehe Ziff. 7 des Links http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true). Nebenbei hat manche Gemeinde dafür auch noch eine zusätzliche Satzung, die insbesondere Mauern und Hecken zu Nachbarn regelt.

Insofern sehe ich die nächste Aktion eher bei Dir.

  1. Du könntest einfach auf das Bauamt gehen und beim dortigen Dezernenten anfragen, wie der Status aus Sicht der Gemeinde ist. Ggfs. hat er gleich die unterlagen zur Hand. - und er weiß, ob es eine Satzung dazu gibt, die nicht in der LBO steht.
  2. Eine Anfrage beim Katasteramt hat mich letztes Jahr in LuBu 20,- € gekostet. Allerdings bekam ich nur die Grundstückspunkte OHNE Maßketten. Das hilft Dir aber nur dann weiter, wenn der Nachbar die Mauer GROB neben den tatsächlichen Grundstücksverlauf setzt. Ansonsten bedarf es verm. auch noch eines Vermessers.

Ich würde erst einmal Punkt 1 versuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Satiharu 
Fragesteller
 24.02.2020, 19:55

danke dir

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Auf das Vermessungsamt gehen, einen alten Plan mögl. mitnehmen. Man kann dann gegen Gebühr die Spannmaße bekommen. Die erstellen euch einen Plan für die entsprechenden Grenzsteine. Dann kauft ihr euch ein Bandmaß noch beim Baumarkt und ihr könnt mit dem Nachbarn nachmessen.

Ihr Maurermeister

Woher ich das weiß:Berufserfahrung