Hallo Satiharu,

Ich bin leider kein Experte, kann Ihnen allerdings aus eigener Erfahrung berichten.

Wenn kein Grenzstein mehr vorhanden ist, muss dein Nachbar i.d.R. den Beweis erbringen das dort wo er die Grenze vermutet, auch diese dort verläuft. Kann er dies schriftlich und mittels Grundstückplans nicht eindeutig klarstellen muss er sein Grundstück auf "seine" Kosten vermessen lassen.

In meiner Nachbarschaft gab es einen Herrn der seine neuen Nachbarn in die Schranken weißen wollte. Also baute er kurzerhand eine Mauer auf der vermeintlichen Grenze. Der neue Nachbar hat darauf hin per Anwalt Einspruch eingelegt. Darauf musste der ältere Herr das Grundstück neu vermessen lassen. Dabei kam heraus dass seine errichtete Mauer auf dem Nachbargrundstück steht und sein Grundstück tatsächlich viel kleiner war als er glaubte.

Er musste daraufhin die Mauer abreißen und zudem noch die kosten der Vermessung tragen.

Wie oben geschrieben, muss meiner Meinung nach Ihr Nachbar die Vermessung beantragen und bezahlen da er das Bauvorhaben vorantreibt.

Hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und evtl. hat jemand aus der Community noch einen entspr. Paragraphen parat ?

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