Grundstücksgrenze, Grenze an Flüssen?

3 Antworten

Hallo,

da man nicht so einfach festellen kann, um welchen Fall des Eigentumsverhältnis es sich hier handelt, würde ich mich beim zuständigen Katasteramt beraten lassen.

Sieh mal da nach: 

Also erst mal klären um welche Gewässerklasse es sich handelt und dann im entsprechenden Abschnitt lesen. Der Fluß ist nicht zwangsläufig dem Land. Da Flüße die Eigenart haben sich nicht an Grenzsteine zu halten, hat man sich dafür ein paar Besonderheiten überlegt. Ob das jetzt die neueste Ausgabe des Gesetztes ist, weiß ich nicht.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWG-7

Gönnen Sie sich einen Blick in die aktuelle Flukarte, die Ihnen exakt die Grenzverläufe von Bach und angrenzenden Grundstücken verdeutlicht.

Hinsichtlich der Nutzungsrechte des Wassers und des Fischereirechts gelten aber ggfs. grenzüberschreitend  zusätzlich die Bestimmungen des Bundeslandes bzw. der Kommune.