"Ich habe das vom Bauamt der Stadt als Auflage bekommen, da diese Garage an Stelle der alten direkt an die Hauswand wieder gestellt werden muß wegen der Terassentüre."

das klingt komisch.

Garage direkt an die Hauswand wirklich wegen der Terrassentür oder wegen einer geschlossenen Bebauung oder einer einzuhaltenden Baulinie?

Willst Du das Dach als Terrasse nutzen? Dein Schreiben klingt eher nach MUSS.

Evtl. würde ich auch eher auf die Terrassentür verzichten und nur ein Fenster mit Brüstung einbauen.

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Hallo,

wurden die Mängel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten? ...... Wurde (schriftlich) vereinbart, dass der Bauträger die Mängel beseitigen soll? ...... Wurde der Bauträger zur Mängelbeseitigung aufgefordert, hat man ihm eine Frist zur Erledigung gesetzt? .... Ist der einbehaltene Betrag angemessen für den Mangel oder beinhaltet er noch Angstzuschlag? ...... Wieviel Zeit ist denn seit der Schlussrechnung vergangen?

Die von Hr Hartung genannten 10 Jahre halte ich allerdings für unwahrscheinlich und sehe auch keinen Zusammenhang mit der Gewährleistungsfrist von 5 bzw. 4 Jahren. Ich gehe von der 3-jährigen Frist gem. BGB§195 aus, sofern im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde.

Entweder zum Anwalt m it dieser Frage und allen Unterlagen, oder Sprung ins kalte Wasser und mit dem Bauträger offen reden. (der mag keine schlechte Werbung und hat vlt. den Einbehalt sowieso schon abgeschrieben)

schöne Grüße

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Gegenfrage: Kannste`s ? und haste die Manpower dazu?

wenn Du

die Zeit hast zu lernen, die Kraft und das Geld Misserfolge wegzustecken und neu anzufangen, das Durchhaltevermögen, auch wenn all die Kumpels und Verwandten, welche ihre Hilfe und Unterstützung zugesagt haben, plötzlich weg sind ..............................

dann kannst Du auch einen Rohbau selbst hochziehen.

never say never :o)

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Es ist ein straßenbegleitender Grünstreifen, aber keine Grünfläche und auch kein Garten.

Ob er zu Deinem Grundstück gehört kannst Du beim Katasteramt (Amt für Bodenmanagement) klären, oder die Grenzsteine suchen.

Den öffentlichen Grünstreifen in dieser größe mit zu mähen, wenn man eh den eigenen Garten mäht, sollte kein großes Ding sein über das man redet. Es ist schließlich auch die Visitenkarte Deines Grundstücks.

Gegenüber läuft ein Entwässerungsgraben neben der Straße, hier mäht die Gemeinde/Stadt allein schon, um den Querschnitt freizuhalten damit es keine Verstopfungen gibt.

Wenn der Grünstreifen als Gehweg gepflastert wird, musst Du ihn ebenfalls sauber halten und zudem noch Anliegergebühren für die Erstellung zahlen.

Ja, parken darf man, wenn es nicht von der Behörde verboten ist, oder Deine Einfahrt zustellt. (Mach Deine Einfahrt breiter)

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Das ist eine abgetreppte Wand/Mauer seitlich der Treppe.

Treppenwangen tragen die Stufen, das ist hier nicht erkennbar.

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Wenn jemand für tot erklärt wird und im Anschluss die rechtliche Erbfolge eintritt haben die Dokumente erst mal Bestand.

Ein Besitz kann nur an die Bank gehen, wenn diese Rechte (z.B. Zahlungsansprüche aus Darlehn, etc) hat. Die Bank wird versuchen das Haus zu verkaufen, denn sie wollte eigentlich nur das Geld welches sie Dir ausgeliehen hat. Der neue Käufer hat das Haus im treuen Glauben erworben, er wird es behalten können.

Die Differenz aus Verkaufserlös und Schuldentilgung steht Deinen Erben zu. Von denen könntest Du diesen Betrag einfordern.

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"Der Mann hat viel Eigenleistung und als Alleinverdiener auch seit Jahrzehnten viel Geld ins Haus gesteckt, ..."

fällt mir nur so auf:

Hat der Alleinverdiener seine Ehefrau als Hausverwalterin, Köchin, Putzfee, Wäschefrau, Kindermädchen, Krankenschwester und Bespasserin während der Eherjahre angestellt, bezahlt und Nebenkosten für sie abgeführt?

Hat der Mann mit viel Eigenleistungen am Haus der Besitzerin einen Mietzins für den von ihm und anteilig auch für den von den Kindern genutzten Teil des Hauses und Grundstück gezahlt?

Offensichtlich waren die beiden sich doch einig, sonst hätte er sich doch früher schon ins Grundbuch eintragen lassen können.

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Wozu brauchst Du die Abnahme der Baubehörde?

Mit Deiner Fertigstellungsanzeige hat der Bauleiter bestätigt, dass das Bauvorhaben nach den genehmigten Plänen und nach den erforderlichen technischen Bestimmungen ausgeführt wurde. Hast Du dort Bedenken?

Viel wichtiger ist für Dich als Bauherr die förmliche Abnahme gegenüber den Handwerkern, dem Architekten und Ingenieuren. Das betrifft Privatrecht und ist für Dich wegen der Gewährleistung und der Verjährungsfristen interessant.

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Eure Erfahrung: ohne Lebenspartnerin Haus bauen?

Hallo,

ich bin m,24 und wir haben eine Wiese die warscheinlich heuer noch Bauland wird,

d.h. es entstehen mind. 2-4 Grundstücke.

So, der Bürgermeister ist das aktuell am Planen und ich wurde sozusagen gefragt, ob ich mir vorstellen kann die nächsten paar Jahre zu bauen.

Ich kann mir das auf jeden Fall, nur bin ich aktuell (nach 3 Jahren Beziehung) wieder Single und ich weis natürlich nicht wies bei mir in ein paar Jahren aussieht.

Wenn jetzt aber Bauzwang auferlegt wird (was sehr gut sein kann und auch normal ist, dass die Grundstücke nicht ewig leer stehen) muss ich mich auch mit dem Gedanken befassen alleine zu bauen alls noch kein passender Partner in mein Leben gefunden hat.... verkaufen will ich aktuell nicht, da Baugrundstücke hier sehr schwer zu bekommen sind und die Lage nicht unbedingt schlecht ist.

Natürlich kann ich so vorausschauend wie möglich bauen (Familie etc.) und nur ich sag mal minimalistisch einrichten, solange ich alleine lebe und dann mit dem Lebenspartner erst die Inneneinrichtung (Schlafzimmer, etc.) aussuchen, sodass noch genügend Spielraum ist für die Gestaltung des Hauses.

Aber natürlich will eine Lebenspartnerin beim Bau auch mitentscheiden denke ich.

Einerseits kann ein Partner froh sein, dass der andere bereits ein Haus besitzt, aber andererseits muss das ja auch kein Vorteil für mich sein.

Aktuell wohne ich noch zu Hause für 100€ pro Monat (nur ein kleiner Unkostenbeitrag) und kann dort auch noch wohnen die nächsten Jahre aber bevor ich in eine Mietwohnung investiere, ist es vielleicht doch besser in ein Eigenheim zu investieren?

Hat irgendjemand Erfahrungen, bzw. das selbe schon erlebt?

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Du zäumst das Pferd falsch herum auf.

Bau so, wie Du meinst, und dann suchst Du Dir eine Frau, die einen Mann mit fertigem Haus will. ;o)

Alternativ baust Du die Innenwände als Ständerwände, sodass sie leicht zu versetzen sind, wenn man eine eher offene Bauweise bevorzugt.

Viel Glück

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wenn Du eine ZAHLUNG vornimmst, ist das Geld weg/woanders, es geht raus.

Bei EINkommen geht Geld rein. Also die andere Richtung von raus.

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Erfolgreiche Unternehmer machen sich bei Zeiten Gedanken um die Nachfolge. zum einen aus Altersgründen, zum anderen auch für den Fall, dass die selbst kurzfristig und/oder für längere Zeit ausfallen.

Solche Väter in meinem Bekanntenkreis sprechen mit ihren Kindern, ob Interesse besteht bzw. bilden sich ihre Meinung, ob das Kind geeignet wäre. Sie stellen dann die Weichen für einen fliessenden Übergang.

Dein Vater hat noch nie so etwas mit Dir besprochen? Dann überrasche ihn doch mit Deinem Wunsch. Wie andere bereits erwähnten, wird er wohl der beste Ratgeber sein.

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ja mei, wir haben in unserem alten Fachwerk-Häuschen im Wohnzimmer nur 2,15m (unterm Balken gar 1,88m - mein Mann muss sich "verbeugen") und im Schlafzimmer auch nur 2,08m.

Wir freuen uns und finden es praktisch, Decken streichen, Tapeten ankleben und Lampen montieren - alles ohne Leiter, einfach so aus dem Stand heraus. Und man spart Heizvolumen ---- sieh es als Vorteil :o)

.... ansonsten fristgerecht kündigen.

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Lieber BesterStratege,

das ist überhaupt kein Problem.

An Deiner Stelle würde ich einen Lageplan vom Grundstück nehmen, möglichst gut vermasst einzeichnen was und wie Du es Dir vorstellst, von den aufgehenden Bauten noch entsprechende perspektivische Handskizzen oder Schnitte anfertigen, evtl. noch Bilder von vergleichbaren Bauten dazulegen, damit man sieht, wie hoch und wie tief Du gestalten möchtest. Materialien müssen benannt werden, Bauzeit und eventuelle Beeinträchtigung der Nachbarschaft.

Dann fragst die Nachbarn, 5 zur linken, 5 zur rechten und alle gegenüber und hinter Dir, ob sie damit einverstanden sind und Dir das Einverständnis schriftlich geben können. Also so ähnlich wie ein Einfügungsnachweis nach §34 BauGB.

Mit dem Rückhalt Deiner Nachbarn wird der Bürgermeister Deinem Bauvorhaben sicherlich zustimmen müssen. Die Gestaltung ist ja Kommunalsache.

Nur Mut!

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Du musst mal die Wärmebrücken beseitigen. Wieso ist die tragende Wand aussen?

Ich bezweifle, dass Du die Aufgabe richtig verstanden hast. Dämmbeton oder mehrschalige Bauweise mit gedämmtem Beton?

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Lieber Markus, ich habe ein vergleichbares Haus, bin Architekt mit Faible für Fachwerk und meins bleibt verputzt!

Man unterscheidet bei diesen Häusern zwischen Einzeldenkmal und denkmalgeschützte Gesamtanlage. Ich vermute Dein Haus liegt in einem solchen Bereich und unterliegt bei Veränderung auch der Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde (Landkreis), egal wie Du innen modernisiert hast. Einzeldenkmäler sind vorwiegend Gebäude mit besonderem Fachwerk, mit Schnitzereien und Knübbelchen, das ist dem Denkmalschutz auch einen finanziellen Zuschuss wert. Das Bild lässt nur auf ein einfaches Fachwerk schliessen.

Auf dem Bild sieht der Putz intakt aus, er bietet Dir eine gute Wetterschicht und Luftdichtigkeit (kein Abzug von Heizwärme durch undichte Fugen zwischen Holz und Gefach). Wenn Du Fachwerk willst, beschränke Dich auf Nebengebäude, Scheune, Stall, etc, die evtl. noch dabei stehen oder bau Dir etwas an. (echtes Fachwerk ist gezapft, nicht verschraubt und schon gar nicht aufgemalt *schauderschaurig*)

Das Wohnhaus zu verputzen war ab ca. 1750 üblich und es ist also auch DenkmalSCHUTZ wenn Du den Putz erhälst. Gründe für das Verputzen waren neben den oben bereits erwähnten Wetterschutz und Luftdichtigkeit auch Brandschutz, da die Wohnhäuser oft im enger bebauten Ortskern und auf der Grundstücksgrenze standen.

Deine Eltern haben keine großen Fenster eingebaut, so wie es in 1950-1980 oft gemacht wurde. Das freut mich für Euer Haus.

schönen Gruß

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Hallo,

wann wurde die Garage gebaut? Meiner Erfahrung nach musst Du nicht abreissen.

schreibe mir, wenn Du mehr wissen willst.

Für das Gerüst und Bauzaun im Hof kannst Du nur Entschädigung verlangen, wenn Dir wirklich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Wenn Du z.B. einen fremden Parkplatz angemietet hast.

schöne Grüße aus Hessen ;-)

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Zitat: "Ich würde aber gerne wissen wie viele Architekten die Usa genau hat."

ca. 80.000 eingetragene Architekten, guggst Du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/American_Institute_of_Architects

dazu kämen noch einige Fellows und Associate Members.

Schreib das AIA doch mal an. :-)))

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