Wir haben eine Schlussrechnung vom Bauträger erhalten in der ein Einbehalt für die noch offenen Mängel abgezogen wurde. Diese Rechnung haben wir bezahlt.
Die Mängel sind jetzt behoben (die, die behoben werden konnten). Für die anderen Mängel haben wir einen Preisnachlass ausgehandelt.
Nun hat der Bauträger uns einen noch zu zahlenden Betrag per E-Mail zukommen lassen. Auf Anfrage, dass wir eine Rechnung haben möchten (damit auch alles sauber in unseren Unterlagen vorhanden ist), kam folgende E-Mail zurück:
"Guten Morgen Herr XXX,
die Rechnungen liegen ihnen alle vor. Die Betrag wurde auf die Rechnungen einbehalten.
Aus diesem Grund darf ich keine neue Rg. über diese Summe erzeugen.
Hiermit bestätige ich ihnen, dass wir XXXX,XX Euro ausbuchen, nach Zahlung von XXXX,XX Euro.
Nach Zahlungseingang werde ich die Umschreibung veranlassen."
Ist dieses normal bzw. üblich, oder kann ich auf eine, meiner Meinung nach, üblichen Rechnung bestehen? (Ich zahle doch nichts, für das ich keine Rechnung erhalten habe!)