Wie hoch ist die Ersatzfreiheitsstrafe für 1500 Euro?
Im Strafbefehl steht, dass wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird, man dann in Ersatzfreiheitsstrafe kommt.
Was bedeutet das? Angenommen man muss 1500 € "absitzen", wie viele Tage oder Wochen sind das dann genau?
Und könnte ich freiwillig nach Rechtskräftig werden des Strafbefehls einfach zur JVA gehen, dort klingeln und sagen 'Hier bin ich. Ich will rein.'?
Und wenn man dann eingesessen hat, muss man dann trotzdem noch die Geldstrafe zahlen? Oder habe ich das Wort "statt" in dem Zusammenhang richtig verstanden?