Grundstück abfangen zum Nachbarn?

2 Antworten

Der Umstand, dass ihr euch an den Bebauungsplan und die Höhenkartierung gehalten habt, ändert per se nichts daran, dass ihr bei Aufschütten und somit einer Geländeveränderung ggfs. haftet, wenn es zu Schäden durch Abrutschen oder durch die seitliche Krafteinwirkung beim Anrainer kommt. Das nämlich ist dadurch keineswegs legitimiert oder abgegolten. Umgekehrt gilt das natürlich ebenso, nur war die Abschachtung beim Nachbarn bereits vorhanden, als ihr eure Bauarbeiten begonnen habt, weswegen der zumindest für die zusätzliche Last erstmal außen vor wäre.

Ich würde hier versuchen, mit dem Nachbarn eine gemeinsame Lösung zu suchen, ggfs. unter freundschaftlichem Hinweis darauf, dass - sollte es nicht zu einer Einigung kommen - euch ein jahrelanger Gutachterstreit droht darüber, wer nun wieviel Schuld und somit Baulast zu tragen hat. Grundsätzlich sind die L-Steine ja nun nicht das Problem; ich würde mich eher fragen, ob das alleine - je nach örtlichen Gegebenheiten - überhaupt ausreicht. Im Umkehrschluss gilt nämlich für den Nachbarn ebenso, dass seine Ausschachtungen die Integrität und den Bestand eures Grundes nicht mindern und beeinträchtigen dürfen, unabhängig von einer ggfs. vorliegenden sachlichen Genehmigungsfreiheit (Abstandsflächen wg. Carport etc.). M.E. muss hier sowieso eine Stützmauer und eine Drainage auf die Grenze, damit euch das nicht in ein paar Jahren oder nach entsprechenden Dauerregenfällen alles wegbricht respektive den Nachbarbau flutet. Ein örtlicher Bauingenieur / Architekt sollte das neutral begutachten; erst dann kann man überhaupt überlegen, welche Methode zielführend sein kann.