Grundstück abfangen zum Nachbarn?
Hallo zusammen,
Wir haben ein Problem mit unserem Nachbarn.wir haben vor gut zwei Wochen mit unserem Bau begonnen und haben direkt Zufahrt Carport und Terrasse Schottern und verdichten lassen (50cm Boden ausgehoben und 30 cm Schotter aufgefüllt). Jetzt verlangt unser Nachbar das wir L Steine setzen MÜSSEN, damit der Druck von unserem Grundstück zu ihm abgefangen wird. Da wir uns aber an die Höhe im B-Plan gehalten haben und der Nachbar Ca 1,5 m tief ausgeschachtet hat für seine Garage inkl. Zufahrt fühle ich mich nicht dafür Verantwortlich dort etwas zu bauen.
Meine Frage ist halt. Wie ist die Rechtslage bei solch einem Fall? Da uns der Nachbar schon Versucht, uns unter Druck zu setzen.
2 Antworten
Der Umstand, dass ihr euch an den Bebauungsplan und die Höhenkartierung gehalten habt, ändert per se nichts daran, dass ihr bei Aufschütten und somit einer Geländeveränderung ggfs. haftet, wenn es zu Schäden durch Abrutschen oder durch die seitliche Krafteinwirkung beim Anrainer kommt. Das nämlich ist dadurch keineswegs legitimiert oder abgegolten. Umgekehrt gilt das natürlich ebenso, nur war die Abschachtung beim Nachbarn bereits vorhanden, als ihr eure Bauarbeiten begonnen habt, weswegen der zumindest für die zusätzliche Last erstmal außen vor wäre.
Ich würde hier versuchen, mit dem Nachbarn eine gemeinsame Lösung zu suchen, ggfs. unter freundschaftlichem Hinweis darauf, dass - sollte es nicht zu einer Einigung kommen - euch ein jahrelanger Gutachterstreit droht darüber, wer nun wieviel Schuld und somit Baulast zu tragen hat. Grundsätzlich sind die L-Steine ja nun nicht das Problem; ich würde mich eher fragen, ob das alleine - je nach örtlichen Gegebenheiten - überhaupt ausreicht. Im Umkehrschluss gilt nämlich für den Nachbarn ebenso, dass seine Ausschachtungen die Integrität und den Bestand eures Grundes nicht mindern und beeinträchtigen dürfen, unabhängig von einer ggfs. vorliegenden sachlichen Genehmigungsfreiheit (Abstandsflächen wg. Carport etc.). M.E. muss hier sowieso eine Stützmauer und eine Drainage auf die Grenze, damit euch das nicht in ein paar Jahren oder nach entsprechenden Dauerregenfällen alles wegbricht respektive den Nachbarbau flutet. Ein örtlicher Bauingenieur / Architekt sollte das neutral begutachten; erst dann kann man überhaupt überlegen, welche Methode zielführend sein kann.