Bestandsschutz Elektro Hauptleitung vom Haus?
Hallo zusammen,
besteht Bestandsschutz für die Stromversorgung oder ähnliches vom Haus, wenn die Hauptleitung vom Anschlusskasten an der Straße über das Nachbargrundstück verläuft (vermutlich unter der Erde), oder kann mich irgendwann der Grundstücksbesitzer/Nachbar dazu zwingen, meine Versorgungsleitung anders verlegen zu lassen, sodass diese nicht mehr mit seinem Grundstück zutun hat?
Über die Stromversorgung gibt es keine Regelungen in den Grundbüchern und/oder ähnliches. Früher war das alles mal ein Grundstück, wurde dann aber in den 60ern geteilt.
Grüße
Woher ist bekannt, dass das Deine Leitung ist, bei uns gehören die allen den Netzbetreibern, bis hin zum Zählerkasten.
Laut den Vorbesitzern ist dies bekannt, da das früher alles mal ein Grundstück gewesen ist und die Leute die das geteilt bzw. dann bebaut haben befreundet waren.
3 Antworten
Für mich stellt sich gerade die Frage, wer die Leitung aus welchem Grunde ausgetauscht haben möchte.
Genügt sie dem Querschnitt, bei den meisten Versorgern sind das 16 mm² wenn man nicht gerade besonderen Leistungsbedarf anmeldet, sehe ich an dieser Stelle wenig Erneuerungsbedarf.
Auch bei der Aderzahl gibt es eine klare Ansage! die 5adrige Zuleitung (TN-S) vom Hausanschluss- zum Zählerkasten ist nur vorschrift, wenn der Hausanschlusskasten im Gebäude befindlich ist. - die Auftrennung zwischen Neutral- und Schutzleiter hat an der ersten Klemmstelle im Gebäude zu erfolgen.
Gegebenenfalls muss im Gebäude eine Anbindung an den Potenzialausgleich gechaffen werden, das hängt maßgeblich von der vorherschenden Netzform ab.
lg, Anna
Die Frage stellt sich für meine Begriffe nicht. Auch der Nachbar wird einen Stromanschluss haben und hat damit üblicherweise der Verlegung von Kabeln auf seinem Grundstück zugestimmt - beim Netzbetreiber. Ansonsten wäre das auch ein Problem des Netzbetreibers und nicht von Dir.
In der Regel ja, Ausnahmen bestätigen selbige, weil das sehr vom Einzelfall abhängt (eine kilometerlange Leitung ist etwas anderes als 20 Meter neue Leitung).
Nein, warum bzw. für wen sollte er umlegen sollen/müssen?
@schleudermaxe mir geht es darum, ob der Nachbar mich zwingen kann die Hauptleitung der Stromversorgung umlegen zu lassen? wenn der Nachbar beispielsweise "keine Lust" mehr hätte das die Hauptversorgung des Stroms über sein Grundstück verläuft.
Nö, warum sollte er zwingen können, ist doch gar nicht seine und auch nicht Deine Leitung. Die gehört dem Netzbetreiber, da bin ich mir sehr sicher.
Sonne Situation kennen viele, bei Telefon und Wasser und Abwasser. Da hat kein Fremder daran rumzufummeln.
Ich glaube, das gibt genau wie ein Notwegerecht auch ein Notleitungsrecht.
Wenn dein Haus anders nicht versorgt werden kann, denke ich mal, dass du Bestandsschutz hast.
Hier ist ein interessanter Link, wenn die Grunddienstbarkeit nicht eingetragen ist:
Verstehe ich das richtig, müsste dann der Netzbetreiber dafür sorgen das die Hauptleitung umgelegt wird? Also würden dann keine Kosten für ich entstehen?