In der DDR war die Leistung der "Feierabendbrigaden" oder "Pfuscher" steuerfrei. Dass die Leute nach Feierabend noch ein bisschen mehr arbeiteten zum Aufbau des Arbeiter- und Bauernstaats war dem Staat mehr als recht.

Und auch heute hat der Staat dank Fachkräftemangel und demografischem Wandel und nicht zu vergessen der von den Arbeitnehmern für immer wichtiger empfundenen "Work-Life-Balance" wieder ein Interesse daran, dass die Leute einfach mehr arbeiten. Im Koalitionsvertrag ist daher vereinbart worden, dass Überstunden steuerfrei sein sollen. Das hat auf den ersten Blick nicht viel mit Schwarzarbeit zu tun, verdeutlicht aber, dass der Staat die Mehrarbeit attraktiver machen will.

Genau genommen ist nur verboten, dass man kein Gewerbe anmeldet und keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlt. Ob das nicht nur verboten sondern auch verwerflich ist, muss jeder für sich selbst beantworten. Persönlich verwerflich finde ich die Menschen, die dank Schwarzarbeit weniger Kindesunterhalt zahlen als sie müssten oder Sozialleistungen beziehen obwohl sie sich durch "reguläre" Arbeit selbst finanzieren könnten.

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Die gute Nachricht: Ein Fakeshop ist es nicht und der Verkäufer hat seinen Sitz tatsächlich in Deutschland.

Die Bewertungen auf trustpilot aus den letzten Wochen sind aber sehr schlecht. Fast nur 1-Sterne-Bewertungen. Die Bewertungen haben dasselbe Muster: Die Kunden sind mit der Qualität unzufrieden, erhalten die Ware nur sehr spät und Verbraucherrechte werden von dem Unternehmen ... kreativ gehandhabt. Das lässt sich natürlich nicht prüfen. Ist aber ein Hinweis darauf, dass man vorsichtig sein sollte.

Professionelle Webseite? Nun ja. Die Widerrufsbelehrung (ich habe sogar 2 verschiedene Versionen gefunden) ist grob fehlerhaft. Dort ist außerdem angegeben "Horze Deutschland GmbH, Inhaber: Heikki Gerlander, Fax: 0511-2147011, E-Mail: kundenservice@horze.de" - Heikki Gerlander ist aber laut Handelsregister kein Geschäftsführer oder Prokurist. Seltsam. Auch die AG

Dass fast alle Produkte mit deutlichem "Rabatt" gegenüber der UVP angeboten werden, ist für mich persönlich ein weiteres Warnsignal. Meine Stichproben haben zwar ergeben, dass Konkurrenten die von mir geprüften Waren tatsächlich zum UVP anbieten und sich ein Preisvorteil für den Kunden ergibt. Aber ich werde bei zu viel Rabatt einfach schnell skeptisch.

Da der Verkäufer in Deutschland sitzt, lässt er sich aber ganz gut verklagen. ;-)

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Irgendwo im Kleingedruckten etwas zu verstecken und dann zu sagen "Hättest du mal richtig gelesen" ist eine gern genutzte Methode, um sich aus dem Betrugsvorwurf herauszuwinden. Ist aber trotzdem Betrug, wenn der Täter täuschen wollte, das Opfer getäuscht hat und beim Opfer dadurch ein Vermögensschaden entstanden ist. Etwa dadurch, dass er Möbel zu einem überteuerten Preis gekauft hat. Ob der Täuschungsvorsatz nachweisbar ist, ist eine andere Frage. Aber da würde ich mich nicht drauf verlassen.

Wenn Fritz die Möbel als Händler verkauft, riskiert er zudem eine teure Abmahnung. Da kommt es nicht darauf an, ob er täuschen wollte, sondern nur darauf, ob es für den Durchschnittskunden irreführend ist. Und in der geschilderten Konstellation wird es das sein.

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Schwerer sind sie meist nicht. Aber auch nicht zwingend einfacher. Was dir in die Karten spielen kann ist die Tatsache, dass die meisten Guten nicht mehr mitschreiben (weil sie schon bestanden haben) und damit der allgemeine Anspruch etwas niedriger ist. Unter den Blinden ist der Einäugige König.

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Ich würde da nicht bestellen. Sitzt in der UK, ist eine Limited, hat weder ordentliches Impressum noch Widerrufsbelehrung. Wenn du Ware bekommst und die einen Mangel hat, sehe ich schwarz für deine Mängelgewährleistungsansprüche. Kannst du vergessen.

Wenn ich etwas im Ausland bestelle, verabschiede ich mich gedanklich von meinem Geld und freue mich, wenn dann doch etwas ankommt. Und wenn die Ware dann auch noch mangelfrei ist, jauchze ich himmelhoch.

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Was nicht im Bundeszentralregister steht, steht auch nicht im Führungszeugnis. Und ins Bundeszentralregister werden nur Verurteilungen eingetragen.

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Das ist wirklich normal. Manchen liegt das Fach einfach nicht. Das ist keine Schande. Manche müssen sich aber erst an das Studienfach und daran, dass es anders als in der Schule läuft, erst gewöhnen.

An den meisten Unis gibt es psychologische Unterstützung für solche Situationen.

Vielleicht nochmal eine Wortbewertung der unteren Punkteskala (sofern es kein Multiple-Choise-Test sondern eine "normale" Klausur ist):

4 Punkte sind "war nicht besonders brilliant, aber so grob waren die wichtigsten Sachen dabei"

3 Punkte gibt es für "da hast du ein paar wesentliche Sachen übersehen, oder einen ganz groben Schnitzer drin gehabt, aber wenn das nicht gewesen wäre, hättest du bestanden"

2 Punkte gibt es für "du hast hier so ziemlich nix sinnvolles gezeigt, bzw. es gab mehrere grobe Schnitzer"

1 Punkt bedeutet "Du hast nicht einmal ansatzweise verstanden, was hier gefragt war. Setz dich vielleicht mal in die Vorlesung statt zu saufen."

0 Punkte gibt es nur für Betrugsversuch oder nicht abgegeben.

3 Punkte sind also vonseiten des Korrektors ein "noch nicht". Das mag sich für dich nicht so anfühlen, aber so schlimm ist das gar nicht. Dass du dich jetzt noch einmal mit dem Stoff auseinandersetzen musst, mag demotivierend sein. Aber da musst du durch. Aber natürlich nur, wenn das Studium auch das ist was DU willst. Ein Studienfachwechsel ist vielleicht auch eine Option.

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Wovon willst du die Miete und deinen sonstigen Lebensunterhalt finanzieren? Mit einem Minijob neben dem Abitur wohl kaum. Danach willst du studieren. Du wirst also noch lange finanziell von deinen Eltern abhängig sein. Wenn deine Eltern dir Unterhalt zahlen müssen und können, können deine Eltern entscheiden, ob sie dir den Unterhalt durch Zahlung von Geld oder dadurch leisten wollen, dass sie dir Wohnung usw. zur Verfügung stellen, § 1612 Abs. 2 BGB. Nur wenn es dir nicht zumutbar ist, mit deinen Eltern weiter unter einem Dach zu leben, hast du einen Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags.

Und selbst wenn du von deinen Eltern Unterhalt gezahlt bekommen würdest, müsstest du dann davon alles selbst stemmen. Miete, Nebenkosten, Rundfunkgebühren. Internet, Mobilfunk, Streamingdienste, Essen, OPNV-Tickets, Hausratversicherung, etc. Die Wohnung muss auch eingerichtet werden - Küchengeräte, Schränke, Geschirr, Besteck, usw.

Ausziehen ohne das mit seinen Eltern abzusprechen ist in der Regel eine schlechte Idee.

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https://wahlen.mvnet.de/dateien/ergebnisse.2025/html/b_13074022.html

Das sind die offiziellen Zahlen (ohne Briefwahlstimmen). Der Wahlbezirk ist immer die kleinste Einheit die in einem Topf landet und gemeinsam ausgezählt wird. Ein Wahlbezirk wird extra so groß gestaltet, dass möglichst keine Rückschlüsse darauf möglich ist, welcher Wähler wie gewählt hat. Das sind in der Regel mehrere hundert Wahlberechtigte.

Die Gemeinde Gägelow hatte 3 Wahlbezirke. Wie die aufgeteilt waren, konnte ich nicht herausfinden. Die einzelnen Ergebnisse sind hier zu finden (CSV-Datei). Hier auszugsweise. Für jeden Wahlbezirk gibt es die Wahlergebnisse für die Erst- und Zweitstimme jeweils in absoluten Zahlen und prozentual. Also 4 Zeilen pro Wahlbezirk:

Bild zum Beitrag

Bei den AfD-Stimmen sticht Wahlkreis 3 hervor mit 52 % Erststimmenanteil und 51,3 % Zweitstimmenanteil. Aber da die Jamelner in einem der drei Töpfe gelandet sind, lässt sich keine Aussage dazu treffen, wie man in Jameln abgestimmt hat. Das ist auch gut so, damit die Wahl geheim bleibt.

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Das kann dir hier keiner sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Gegenüber Minderjährigen besteht in der Regel kein Zahlungsanspruch und wird in der Regel auch nicht geltend gemacht.

Ob es eine Strafanzeige gibt, oder ob man dich erst im Wiederholungsfall anzeigen würde, kann dir hier auch keiner sagen. Wenn du bisher noch ein "unbeschriebenes Blatt" bist, wird da gar nichts passieren. Falls doch, solltest du in den nächsten Monaten den Briefkasten im Auge behalten.

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Preisbindung wie bei der Buchpreisbindung würde nur dazu führen, dass der Hersteller den Endpreis festlegen würde. Also das, was das Produkt den Konsumenten im Laden kosten soll. Das würde das Problem nicht lösen, weil die Handelsketten mit den Herstellern über den Einkaufspreis streiten - also den Preis, den der Händler dem Hersteller zahlt. Das passiert heute und würde auch mit einer (End-)Preisbindung weiter gehen.

Eine Preisbindung des Einkaufspreises würde das Problem ebenfalls nicht lösen. Dann würden zwar alle Händler denselben Preis bezahlen. Aber wenn eine Handelskette diesen Preis zu hoch findet, kann sie trotzdem mit der Androhung (und ggf. Umsetzung) einer Auslistung Druck auf den Hersteller ausüben. Wenn der den Preis dann anpasst, kommt das zwar allen Händlern gleichermaßen zugute. Was das Interesse an einer Auseinandersetzung zumindest so weit hemmen würde, als man sich durch die Preissenkung keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen kann. Aber ein Interesse an möglichst niedrigen Einkaufspreisen besteht durchaus weiterhin und damit auch eine Motivation für Auseinandersetzungen mit dem Hersteller.

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Es kann dafür eine Menge Gründe geben. Der Vermieter hat kein Geld um die Wohnung so zu renovieren, dass sie vermietet werden könnte. Der Vermieter will das Haus abreißen und ein neues modernes Haus auf dem Grundstück bauen, eine Renovierung wäre also unnütz. Der Vermieter will den Mieter der Wohnung rausekeln. Aber es kann natürlich auch sein, dass es ihn einfach nicht interessiert weil er zu viel Geld hat. Das ist aber eher selten.

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Das kommt auf den Einzelfall an. Solange es nicht auffällt, passiert in der Regel nichts. Aber wenn du an einem sonnigen Schultag um 9 Uhr eisschleckend über den Marktplatz schlenderst, könntest du durchaus einer Polizeistreife in die Arme laufen, die dann herausfinden wird, wo du zur Schule gehst und nachfragt, ob die dich "vermissen". Wenn du einfach ohne Krankmeldung nicht auftauchst, könnte die Schule auch eigeninitiativ die Polizei informieren. Könnte ja sonstwas passiert sein. Die würden dann zu dir nach Hause fahren, um zu sehen ob alles in Ordnung ist. Es gibt so viele Möglichkeiten ...

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Um das mal hier zusammenzufassen: Der ALTE Bundestag (also in der alten Zusammensetzung) soll VOR dem Zusammentreten des NEUEN Bundestags das GRUNDGESETZ ändern, um die Schuldenbremse zu ändern. Weil CDU/CSU, SPD und Grüne im alten Bundestag eine 2/3-Mehrheit haben, die für die Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist. Im neuen Bundestag wäre eine Änderung des Grundgesetzes aufgrund der von SPD und Grünen verlorenen Sitze nur noch dann möglich, wenn zusätzlich zur CDU/CSU, SPD und Grünen entweder die Linke oder die AfD der Grundgesetzänderung zustimmen würde. Das will man dadurch umgehen, dass man die Grundgesetzänderung noch vom alten Bundestag durchpeitschen lässt.

Rein formal ist das legal. Die Wahlperiode des alten Bundestags endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Und der neue Bundestag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl (also bis 25.02.2025) zusammen, Art. 39 GG. In dieser Zwischenperiode ist der alte Bundestag voll handlungsfähig. Das Grundgesetz sieht auch keine Beschränkung dahingehend vor, dass der alte Bundestag nur in Notsituationen noch Entscheidungen treffen kann nachdem der neue Bundestag gewählt wurde (aber noch nicht zusammengetreten ist).

Es ist aber aus meiner Sicht durchaus bedenklich, dass auf diese Weise ganz bewusst die Wahlentscheidung des Deutschen Volkes umgangen werden soll. Ich halte es für unanständig dem Wähler gegenüber, diese juristische "Lücke" auszunutzen und dem Wähler damit den Stinkefinger zu zeigen.

Zumal die aufzunehmenden Schulden nicht als Mehrinvestitionen in Militär und Infrastruktur ankommen werden. Für Infrastrukturmaßnahmen und die Bundeswehr sind ja jetzt schon im Haushalt gewisse Mittel vorgesehen. Durch das "Sondervermögen" (richtigerweise sollte es "Sonderschulden" heißen) braucht man weniger Mittel aus dem regulären Haushalt und kann das im regulären Haushalt "gesparte" Geld für irgendeinen Bumms ausgeben, den die SPD gern hätte.

Das ist als hätte ich von meinen Eltern 2000 € Budget im Monat, hätte schon 2000 € verplant aber wöllte mir noch einen tollen neuen Fernseher für 500 € kaufen. Also geh ich zu meinen Eltern und bitte sie um 500 €, damit ich meine Miete zahlen kann. Mit den geliehenen 500 € zahle ich dann meine Miete und habe in meinem regulären Budget 500 € "übrig", die ich ja nicht für die Miete bezahlen musste. Davon kann ich dann den Fernseher kaufen. Hab ich von den geliehenen 500 € jetzt "wirklich" die Miete bezahlt? Das ist ein billiger Taschenspielertrick.

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Nein. Ein Vertrag kommt immer durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande - Angebot und Annahme. Der potentielle Mieter hat hier kein Angebot abgegeben, das der Vermieter hätte annehmen können. Der potentielle Mieter hat sich nur nach dem Preis erkundigt.

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Falls online gekauft: Widerrufsrecht nutzen

Falls im Einzelhandel gekauft: Fragen, ob ein freiwilliges Rückgaberecht besteht. Man bekommt dann zwar in der Regel nur einen Gutschein, aber das ist besser als nix.

Es gibt aus meiner Sicht auch nichts dagegen einzuwenden, das Parfüm online zu verkaufen und zu versenden. Man darf nur nicht leichtsinnig sein.

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Für alle, die nicht wissen worum es geht: § 30 Abs. 3 GWB. Und hier noch eine kurze Abhandlung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Fiktives Beispiel: Ein Brot herzustellen und zu verkaufen kostet fünf Euro. Die Bäckerei Superback betreibt in Hamburg eine Kette von Backshops. Um die Konkurrenz kaputt zu machen bietet sie das Brot für drei Euro das Stück an. Natürlich kaufen die Kunden alle das günstige Brot bei Superback. Die Konkurrenz kann sich ihre Brote in die Haare schmieren. Natürlich macht Superback Verlust. Aber die Konkurrenz macht noch mehr Verlust. Weil die Kunden natürlich nicht nur das Brot, sondern auch alle anderen Backwaren bei Superback kaufen. Und irgendwann ist die Konkurrenz insolvent.

Der Verkauf unter Einstandspreis ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur im Ausnahmefall. Deshalb kann zum Beispiel ein neuer geöffneter Dönerladen den Döner als Werbeaktion kurzzeitig für einen Euro verkaufen. Verhindert werden soll nur, dass ein großer Marktteilnehmer einem anderen, in der Regel kleineren Marktteilnehmer gezielt schadet.

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Da hat das Ministerium ganz recht. Es gab eine Gesetzesänderung, nach der für Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden die Kündigungsfrist nur noch einen Monat betragen darf. Davor galt eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Das galt auch schon 2007. Ich gehe davon aus, dass es sich also um einen Tippfehler handelt.

Wenn man nicht weiß, zu welchem Termin man kündigen kann, schreibt man: "Ich kündige den mit Ihnen bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist meiner Berechnung nach der X. X. 2025. Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens den Erhalt der Kündigung und den Kündigungszeitpunkt." Stellt sich das Fitnessstudio quer und ist der Meinung, dass tatsächlich 13 Monate Kündigungsfrist bestehen, führt der nächste Weg zum Anwalt.

Heißer Tipp bei Fitnessstudios: die Kündigung unbedingt per Einwurfeinschreiben versenden. Fitnessstudios tendieren dazu, Kündigungen nicht zu erhalten. Sehr mysteriös. Kopie des Kündigungsschreibens und des Einlieferungsbeleg aufbewahren.

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Wird im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs der Widerruf des Kaufvertrags erklärt, muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten. Wurde die Ware beschädigt, kann der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch gegen den Käufer haben. Gebrauchsspuren, die durch Anprobieren von Kleidung entstanden sind (also Haare, Haut, leichte Verschmutzungen) führen aber in der Regel nicht zu einem Erstattungsanspruch des Verkäufers. Denn das Widerrufsrecht besteht gerade, damit der Käufer die Ware prüfen (und im Fall von Kleidung eben auch anprobieren) kann.

Das ist ein wunderbarer Fall für einen Anwalt. Gibt zwar nicht viel zu verdienen, ist aber schnell erledigt.

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Regel Nummer 1 bei der Benennung von Zeugen ist: Wenn du nicht weißt, ob der Zeuge zu deinen Gunsten aussagt, benenn ihn lieber nicht.

Man kann grundsätzlich jeden als Zeugen benennen, der als Zeuge in Betracht kommt. Es ist aber sinnvoll, nur die "besten" Zeugen zu benennen, weil man als beweisbelastete Partei ggf. einen Vorschuss Für die Ladung des Zeugen zahlen muss, § 379 ZPO.

Zeugen zu benennen, deren Adresse man nicht kennt ist witzlos. Dann kann das Gericht sie auch nicht laden. Die neuen Anschriften kann man gegen Gebühr beim Einwohnermeldeamt herausfinden. Dazu benötigt man den vollständigen Namen und eine alte Anschrift. Tote Personen als Zeugen zu benennen ist noch ein bisschen witzloser. Die Zeugenvernehmung stelle ich mir ein wenig schwierig vor.

Wenn jemand als Zeuge in Betracht kommt, kann er sich gegen die Benennung als Zeuge und in der Folge auch gegen die gerichtliche Ladung nicht wehren. Er muss vor Gericht erscheinen, ob er will oder nicht. Besser ist es aber natürlich immer vorher Rücksprache mit den Personen zu halten, die man als Zeugen benennen will. Dann wissen die Zeugen nämlich auch worum es geht, werden von der Ladung des Gerichts nicht überrascht und oft haben sie auch noch andere hilfreiche Beweismittel wie Bilder, Unterlagen, etc.

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