Wohnstraße / Verkehrsberuhigte Straße - Parkfläche auf der Straße genau vor Zuwegung zum Haus?
Hallo zusammen,
welche Möglichkeiten hat man als Besitzer eines Grundstückes in einem Ring (Wohnstraße/Verkehrsberuhigte Straße), wenn direkt vor der Zuwegung zum Hauseingang sich eine Parkfläche befindet?
Zwischen Straße und Grundstück ist ein etwa 1,80 breiter Grünstreifen der Gemeinde, dann beginnt unser Grundstück, der Zuweg auf unserer Grundstück bzw der Weg zur Tür gehen gerade aus und sind der direkte Weg für Fussgänger, Besucher, Postboten, Lieferanten zum Hauseingang.
Wenn nun jemand mit seinem Auto auf diesem Parkplatz steht und nicht parken kann oder einen Kombi/SUV fährt, dann blockiert dieses Fahrzeug unsere Zuwegung uns wir bzw unsere Besucher müssen über den Grünstreifen der Gemeinde gehen, um unser Grundstück zu verlassen/erreichen...
Gibt es eine Möglichkeit gemäß deutschem Amtsschimmel den Parkplatz durch die Gemeinde verlegen zu lassen? 5m zur Seite würden uns reichen...
Gibt es eine Vorschrift, dass Zuwege zu Grundstücken frei sein müssen? Müssen freie Flächen im Sinne von Fusswegen oder ähnlichem in einer verkehrsberuhigten Straße mit einem bestimmten Abstand oder Breite o.ä. eingehalten werden?
Hat vielleicht jemand eine Idee dazu?
Vielen Dank
2 Antworten
Keine, so lese ich die Spielregeln. Frei gehalten werden müssen nur die Zufahrten.
Reine Hauseingänge (Fußgänger) müssen nicht freigehalten werden. Bei Zufahrten für Autos sieht das anders aus - auch weil sie die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste sind.
Auch das mit den Mindestbreiten für Bürgersteige ist so eine Sache. Eigentlich sollte er breit genug für einen Rollstuhl sein, aber meist ist das nicht möglich (Altstädte, Denkmalschutz, gewachsene Strukturen, shared space).
Ich würde mich mit Deinem Anliegen an die zuständige Behörde (Bauamt) wenden. Am besten mit einer ausführlichen Schilderung des Sachverhaltes und Fotos. Eventuell kann der Parkplatz anders markiert oder eben um ein paar Meter verlegt werden.