Wohnstraße / Verkehrsberuhigte Straße - Parkfläche auf der Straße genau vor Zuwegung zum Haus?

2 Antworten

Keine, so lese ich die Spielregeln. Frei gehalten werden müssen nur die Zufahrten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Reine Hauseingänge (Fußgänger) müssen nicht freigehalten werden. Bei Zufahrten für Autos sieht das anders aus - auch weil sie die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste sind.

Auch das mit den Mindestbreiten für Bürgersteige ist so eine Sache. Eigentlich sollte er breit genug für einen Rollstuhl sein, aber meist ist das nicht möglich (Altstädte, Denkmalschutz, gewachsene Strukturen, shared space).

Ich würde mich mit Deinem Anliegen an die zuständige Behörde (Bauamt) wenden. Am besten mit einer ausführlichen Schilderung des Sachverhaltes und Fotos. Eventuell kann der Parkplatz anders markiert oder eben um ein paar Meter verlegt werden.