Etwas gegen gemeinde Vorkaufsrecht unternehmen?
Da ich leider arbeitsbedingt nicht viel Zeit habe, halte ich es möglichst kurz. Wir haben ein Haus. Das Grundstück auf dem das Haus steht war jetzt über 30 Jahre gepachtet und vor kurzem (Anfang Juni) haben wir es gekauft. Jetzt kommt plötzlich die Gemeinde mit einem Vorkaufsrecht an und will es haben.
Hier aber jetzt der witz: es ist Willkür. Wir liegen schon seit längerem mit der Gemeinde im Streit. Ihre alte Bushaltestelle (aus beton, wurde kürzlich durch einen Unfall zerstört) steht auf unseren Grund und bei dem Unfall wurde vieles bei uns verwüstet. Die Haltestelle muss weg, damit wir den Parkplatz reparieren können. Dann gab es da erneut Streit weil er es unbedingt auf unseren Grundstück wieder erbauen will. Über 30 Jahre hat die Gemeinde das Grundstück nicht interessiert und jetzt plötzlich wollen sie ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Und meine frage: gibt es etwas was man dagegen tun kann?
7 Antworten
Ohne die Umstände zu kennen: schwierig, aber in der Regel ziemlich aussichtslos.
Die Gemeinde muss in der Ausübung des Vorkaufsrechtes darlegen nach welchem § sie das Vorkaufsrecht ausübt. Du kannst einen Anwalt damit beauftragen diese Erklärung zu überprüfen.
Gleichzeitig den Anwalt damit beauftragen, dein Geld wieder zurück zu fordern, sofern der Verkäufer sich hier uneinsichtig zeigt.
Du kannst natürlich mit der Gemeinde verhandeln: du unterschreibst die Bauvereinbarung für die Haltestelle, sie ziehen ihr Vorkaufsrecht zurück. Hat nichts mit Willkür zu tun, sondern mit Städteplanung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit.
Soweit ein entsprechender Ratsbeschluß vorliegt, kann die Kommune vom gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen, indem sie zu gleichen Konditionen innerhalb der vorgesehenen oder auch verlängerbaren Frist anstelle des Käufers in den Kaufvertag eintritt.
Sie als Käufer sind damit draußen vor.
Evtl. rettet Sie Ihr Pachtvertrag oder eine Verhandlung über die Abgabe einer von der Kommune eigentlich beanspruchten Teilfläche!
Die Frage kann man von hier aus nicht beantworten, da es sehr auf den Einzelfall ankommt. Grundsätzlich kann die Gemeinde ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben, wenn ein Grundstück verkauft wird. Das ist auch der Grund, warum sie es erst jetzt tun. Davor wurde es einfach nicht verkauft. Hier geht es aber vermutlich nur um eine Teilfläche.
Wenn du dich ernsthaft wehren möchtest, dann solltest du dringend einen Fachanwalt damit beauftragen, der prüfen kann, ob die Ausübung hier rechtmäßig war. Beachte aber die Rechtsbehelfsbelehrung und die Frist.
Ist der Kauf abgeschlossen? Dann hat die Gemeinde evtl. gar nichts mehr zu melden!
Laßt Euch aber trotzdem vom Anwalt beraten - sicher ist sicher!
Schon! Der Notar hat der Gemeinde den unterzeichneten Kaufvertrag eben wegen der möglichen Ausübung des Vorkaufsrechtes vorzulegen.
Die Verzichtserklärung wäre eine der Voraussetzungen für die Fälligstellung des Kaufpreises.
bei Bauamt / Landratsamt vorstellig werden