Nachbargrundstück vor Bebauung schützen?

Liebe Community,

damals, vor etwa 4 Jahren, erwarb ich ein wunderschönes Grundstück am Rande eines Dorfes in Österreich. (siehe Bild Anhang)

Einer der wichtigsten Kaufgründe war die Lage:
Auf der einen Seite (links neben dem Haus) eine große Wiese und dahinter ein altes Sacherl.
Oberhalb des Hauses ein freies Grundstück (gehört zum Garten des Nachbars, wird frei bleiben).
Unterhalb ebenfalls ein freies Grundstück, seit längerem verkauft, wird aber wahrscheinlich als Geldanlage verwendet und erst in ferner Zukunft verkauft.
Und, in der Grafik rechts: ein riesiges Feld, wobei wir mit dem Bauern gesprochen haben, und dieser komplett davon überzeugt ist, es nicht umwidmen zu lassen, da es für ihn extrem praktisch sei (ein Ende befindet sich direkt neben seinem Hof). Davon ist er übrigens noch immer felsenfest überzeugt.

Zwischen dem Feld und unserem Haus befindet sich eine Grünfläche, die wir später ebenfalls mal hinzukaufen könnten. Diese Grünfläche ist ausschließlich dafür gedacht, als spätere Erweiterung für unser Grundstück zu dienen, das dachten wir zumindest. Vor rund einer Woche erfuhren wir nämlich (durch ein Gespräch mit dem Bauern), dass die Grundbesitzerin der Grünfläche, von welcher auch wir unseren Baugrund haben, etwas von dem Grundstück des Bauern dazukaufen möchte, um die Grünfläche zu erweitern.

Wir haben uns dann den jetzigen Flächenwidmungsplan angesehen, und siehe da, die Grünfläche ist plötzlich Bauland. Natürlich gingen wir sofort zu Gemeinde und haben gefragt, wann diese umgewidmet wurde. Anscheinend ist dies schon 2014 passiert, von der Grundstücksbesitzerin beauftragt, mit der Begründung, dass wir dadurch später, wenn wir es kaufen würden, einen Pool darauf errichten könnten (und der Grund auch teurer ans uns verkauft werden würde, was aber nicht das Problem darstellt). Wir sind uns jedoch sicher, das damals, als wir gebaut haben (vor 4 Jahren), auf dem Flächenwidmungsplan noch eine Grünfläche eingezeichnet war, leider finden wir diesen Ausdruck nicht mehr.

Das mag vielleicht glaubhaft klingen, doch wir sind uns alle sicher, dass das nicht ihr Vorhaben ist. Damals wollte sie uns nämlich den Grund nicht verkaufen, heute lügt sie: "Ihr wolltet ihn ja nicht", obwohl wir sie damals gefragt hatten.

Wenn wir eins gelernt habe, dann ist das, bei solchen Dingen misstrauisch zu sein. Wir glauben, sie wollte das Grundstück schon immer als Baugrund verkaufen und bebauen lassen, die Gemeindeleute meinen, sie sei so oft gekommen und habe gebettelt, bis sie ihn dann doch umgewidmet haben.

Direkt unter dieser "Grünfläche", sind drei weitere, siehe Grafik, von denen die erste mittlerweile auch ein Baugrundstück ist. Alle gehören dieser Besitzerin. ...

=> hier weiter, Zeichenbeschränkung ;)

https://drive.google.com/file/d/1wBL4RvOkuVGLfZmrLYUe8RTld6jNVE5H/view?usp=sharing

Grafik:

https://drive.google.com/file/d/1P7f-fQlQppRSrY1O_vNZ0hsAymWTm5IP/view?usp=sharing

Recht, Gesetz, Baurecht, grundstückskauf, Grundstücksrecht, Grünfläche, Baugrundstück, Grundstücksgrenze, mündliche Vereinbarung
Hilfe mein Grundstück samt Zaun und Mauerwerk droht zu kippen, was tun?

Guten Tag liebe GF Gemeinde,

ich habe ein mega wichtiges Anliegen. Unser gekauftes Haus Baujahr 1950 ist das letzte Haus in einer Straße. Danach kommen nur Felder und Feldwege. Unser Grundstück wie die anderen Häuser sind auf einer Anhöhe. Unser Gartenklinker Mauerwerk und unser Zaun waren seit 1950 am Feldweg angesützt. Quasie in einem 45 Gradwinkel angelehnt. So war alles gestützt und gesichert. Es wurde nichts verändert oder so. Das war alles bereits so. Wir haben dieses Grundstück vor 4 Jahren so erworben. Da wurde nichts aus eigener Macht irgenwie verändert. Diese Erdbodenstütze war bestimmt auch vor dem Hausbau 1950 so. Meine Vermutung

JETZT DAS Problem: Die Felder wurden verkauft. Ein Großunternehmen erschließt jetzt alle Grundstücke und der Bauboom geht los. Der Straßenasphalt wurde verlegt. MEIN GANZES GRUNDSTÜCK mit ERDBODEN samt HOLZAUN mit Pfosten und KlinkerMauerwerk auf Fundament droht zu kippen weil die Straße über einen halben Meter tiefer ist. Wie kann es sein das das Bauunternehmen mir mein Grundstück nicht sichert? Schließlich sind es doch DIE die die Straße bauen. Dann müssen die doch auch dafür sorgen das mein Grundstück kein Schaden bzw. Risiko ausgesetzt ist.

Jeder und auch unser Architekt sagte damals das Sie mir L- Betonsteine setzten müssten damit auch für die spätere Straße und natürlich mein Grundstück kein Risiko besteht. Ich bin seit 1950 da. Jetzt kommen die und ich soll das Grundstück sichern? Das doch Quatsch. Ich bau doch nicht die Straße. Die Gefahr kommt von deren Seite aus. WICHTIG: Diesen Holzzaun (brauch kein Fundament) werde ich entsorgen. Der ist so leicht wie ein Rucksack. Aber der ganze Erdboden beim Holzzaun fängt an zu kippen und bei Starkregen wird es gefährlich. Klinkermauerwerk steht auf Fundament aber das Bauunternehmen ist so tief das es nun keinen Halt mehr hat

Was kann ich tun? Was sollte ich tun? Ich habe das Bauunternehmen und deren Straßenbaufirma noch nicht kontaktiert. Habe das Gefühl das die sich vor Kosten drücken und sich deswegen denken ""hoffentlich merkt der nichts"" Die Frage hier ist wer muss die großen Steinpalisade setzen? ich oder der Bauträger? Ich werde auf jeden Fall wenn die sich weigern einen Anwalt aufsuchen. Habt Ihr einen Rat? Vorschläge? Kennt sich hier jemand ein wenig über die Rechtslage aus? Wie kann meine Gemeinde das genehmigen und mein Grundstück in Gefahr bringen?

Ich danke jedem für Antworten. Das Thema bringt mich echt zum verzweifeln? Fotos sind unten. Aus eigener Privatsphäre habe ich unser Haus lediglich gezeichnet statt es abzufotografieren

Rechtsanwalt, Baurecht, GartenLandschaftsbau, Gemeinde, Grundstücksrecht, Rechtslage, Straßenverkehrsrecht, Erschließung, Grundstücksgrenze
Kann Verpächter vom Pächter fordern, dass er für einen Nachfolgepächter einen neuen, vom Rechtsanwalt erarbeiteten Pachtvertrag vorlegt?

Die Frage betrifft eine ältere Nachbarin, die seit 1979 ein Wochenendhaus (30m² Fertigteilbungalow) auf Pachtgelände besitzt und dieses abgeben will. Natürlich möchte sie den Bungalow an den neuen Pächter verkaufen.

Situation: Es liegt DDR-Pachtvertrag von 1979 vor mit Pachtzeit 99 Jahre. Dieser wurde ersetzt im Jahre 1997 durch neuen Pachtvertrag vom Verpächter. Er änderte darin Pachtsumme und Laufzeit auf 5 Jahre mit Option einer Verängerung. Wie es in solchen Anlagen früher war, gab es zu Größe, Zugang, PKW-Standplatz, Nutzung des Weges durch andere usw. meist nur mündliche Absprachen und Informationen. Zur Größe weigert sich der Verpächter die m²-Fläche des Grundstücks durch exakte Maßpunkte und eigene Handvermessung zu untersetzen. Meint, die Nachbarin soll, wenn sie es will, Grundstück auf eigene Kosten vermessen lassen. Jetzt will er von dem Pachtvertrag 1997 nichts mehr wissen (war Fehler meines Vaters) und meint, es gilt noch Pachtvertrag von 1979 und unterliegt damit dem Schuldrechtsanpas-sungsgesetz. Er stimmt Pächterwechsel und damit Verkauf des Bungalows nur zu, wenn die derzeitige Pächterin vom Anwalt einen erarbeiteten neuen Pachtvertrag ihm zuarbeitet und natürlich die Kosten dafür trägt. Meine Vermutung: Er hat auf Grundstück weitere leere Bungalows, die er irgendwann zu verkaufen gedenkt und will so billig zu rechtssicheren Pachtvertrag kommen. Problem ist, dass er Durchgang zu anderen Bungalow als Gewohnheitsrecht beibehalten will. Dies wäre schlecht bei Gewinnung eines Nachpächters. Er droht, keinen neuen Pachtvertrag zu unterschreiben und fordert dann Kündigung durch Nachbarin. Dabei gibt es die Varianten, er will Bungalow kostenlos oder er fordert Nachbarin zum Abriss auf. Als dritte Variante bleibt, dass Nachbarin Bungalow und Grundstück verkommen lässt und ihre Erben mit einen baufälligen Bungalow auf Pachtgrundstück konfontiert werden.

Danke für Eure Hilfe und Hinweise zum weiteren Vorgehen.

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Recht, DDR, Grundstücksrecht
Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Rechtliche Konsequenz Duldung (Grundstücks-/Baurecht)

Hallo! Ich hoffe auf Euren Rat in folgender Sache. Wir sollten für den Bau eines Einfamilienhauses alle Grenzsteine freilegen. Straßenseitig konnten diese trotz aller Mühe nicht aufgefunden werden. Wir haben daher die Grenzwiederherstellung (-wiederfindung) beauftragt. Ergebnis der Vermessung war, dass die Grenzmarkierungen nicht gefunden werden konnten, weil unser Grundstück straßenseitig über die komplette Breite von 15 Meter etwa 25-30 cm tief vom Gehsteig überbaut ist. Die neuen Markierungen sitzen nun mitten auf dem Gehweg. Unsere Argumentation gegenüber der Stadt, dass wir die Grenzsteine somit nicht finden konnten hat funktioniert. Die Kosten der Grenzwiederfindung (ca. 1200 Euro) hat die Stadt freundlicherweise übernommen. Wir sind aber der Meinung, dass die Erstattung wg. der unaffindbaren Grenzsteine losgelöst betrachtet werden sollte von der Lösung bzgl. der Überbauung unseres Grundstücks. Trotz Kostenerstattung besteht das Problem schließlich weiterhin. Die Stadt schlägt vor, wir sollen die Überbauung dulden bis die Straße neu eingemessen!! und "gemacht" wird (wir bebauen die letzte Lücke, die STraße wird nie neu vermessen werden). Die Duldung soll grundstücksbezogen erfolgen. Also auch evtl. neue Eigentümer sollen die Überbauung dulden. Dafür übernimmt die Stadt noch kulant die Kosten für die Einrichtung und Abnahme des Schnurgerüsts (ca. 500 Euro). Wir haben in der Hauptsache Bauchschmerzen bzgl. der Duldung bzw. der entsprechenden Konsequenzen. Wir reden von "nur" knapp 4 qm. Ich denke z.B. an die Einfriedung des Grundstücks. Ich würde es z.B. nicht einsehen, einen Gartenzaun 30 cm weiter hinten zu setzen. Zudem habe ich Bedenken, dass diese Duldung wertmindernd im Falle eines Verkaufs sein könnte. Welche Möglichkeiten habe ich in der Angelegenheit? Danke schon vorab für die Hilfe!

Vergleich, bauen, Baurecht, duldung, Grundstücksrecht, Straßenbau
Grundstücksgrenze falsch...

Hallo, vor 4 Jahren habe ich mir ein alleinstehendes Haus im Aussenbereich (§35) gekauft. Dummerweise habe ich nur einen flüchtigen Blick auf die Flurkarte geworfen und das Grundstück schon gar nicht vermessen. Das war nicht Nachlässigkeit, sondern weil der vorhandene Zaun offensichtlich schon seit mehr als 25 Jahren dort steht, wo jetzt auch steht, bin ich davon ausgegangen, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Nun wurde das Nachbargrundstück verkauft (ein Sportboothafen mit Gaststätte) und der neue Eigentümer hat meine Abwesenheit dazu benutzt, das Grundstück selber neu zu vermessen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Zaun um mehr als 10 m falsch steht und zwar zu seinen Gunsten. Im Prinzip würde mich das ja gar nicht stören, ich habe ja noch genug Land. Aber wenn er auf die neuen Grundstücksgrenzen besteht, hätte ich seine Gäste genau vor meinem Fenster sitzen und der Durchgang zwischen seinem Grundstück und meinem Haus zur Wasserseite wäre nur noch 2m breit, anstatt wie jetzt 15m... Ich denke, dass bei so einer langen, falschen Einfriedung irgendwie ein Gewohnheitsrecht o.ä. besteht??? Hätte er nicht auch schon vor dem Erwerb auf Richtigstellung der Grenze bestehen müssen? Regressansprüche an meinen Verkäufer kann ich nicht stellen, das ist die BImA und so viel Zeit und Geld habe ich nicht... Vielen Dank für sachdienliche Ratschläge! claus

Recht, Grundstücksrecht, Grundstücksgrenze

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