Welche Bedingungen sind beim Grundstücksverkauf möglich?

3 Antworten

Der Verkäufer kann gar nichts vorschreiben, das ist Sache des Bauamtes, was Du darfst und was nicht

NixRRG  01.10.2021, 09:01

Wenn dir meine Vorschriften nicht gefallen, bekommst du das Grundstück nicht.

Dann verkaufe ich nicht an dich.

Easypeasy.

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AnnaStark  01.10.2021, 09:02
@NixRRG

Klar ist das so, es liegt an ihm, wem er verkauft, aber rechtlich kann er es nicht bestimmen

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NixRRG  01.10.2021, 09:03
@AnnaStark

Doch, kannst du.

Du kannst es weiter einschränken, wenn der BPlan da Möglichkeiten zulässt, kannst du welche verbieten.

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FordPrefect  01.10.2021, 09:27
@NixRRG
Doch, kannst du.

Nein. Eine Nutzungseinschränkung ist nur bei anderen Formen des Besitzüberganges denkbar, etwa im Rahmen testamentarischer Bestimmungen oder bei Stiftungen.

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NixRRG  01.10.2021, 09:32
@FordPrefect

Warum?

Grundsätzlich haben wir Vertragsfreiheit und ich kann ihn so gestalten, wie ich mag?

Aber das müsste man ins Grundbuch bringe, mhmmhm ich weiß nicht, ist auch Wurst, passiert eh nicht, ich will verkaufen, nicht die Nutzung bestimmen.

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FordPrefect  01.10.2021, 09:34
@NixRRG
Grundsätzlich haben wir Vertragsfreiheit und ich kann ihn so gestalten, wie ich mag?

Könntest du. Nur gäbe es dann nach dem Verkauf keine Möglichkeit, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen; ein Schaden entsteht dir nicht, ergo gibt es auch keinen Anspruch auf Ersatz. Insofern ist das Sinnfrei.

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PrincipessaCS 
Fragesteller
 01.10.2021, 09:35
@NixRRG

Naja so einfach ist das nicht. Erst mündliche Zusage und dann nach Notarvertrag weiß man davon nix mehr..

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NixRRG  01.10.2021, 09:35
@FordPrefect

Ja, sag ich doch, dass da kein Schaden ist.

Seelische Grausamkeit!

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holgerholger  01.10.2021, 10:23
@NixRRG

Na und? Dann sage ich zu allen deinen bedingungen ja und amen. Rechtlichen Wert nach dem Kauf haben sie nicht.

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PrincipessaCS 
Fragesteller
 01.10.2021, 10:21

Also, dann sind sich alle einig, dass man keine Auflagen in Verbindung mit dem Verkauf schriftlich und rechtssicher festlegen kann?

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Wieso sollte der Käufer das tun?

Damit erschwert er seinen Verkauf.

Ja, aber das ginge, dann würde Schadensersatz fällig, wegen Vertragsverletzung.

Aber ob da ein Schaden ist...

wenn ein bebautes Grundstück mit Altbestand verkauft wird, welche Bedingungen oder Auflagen kann der Verkäufer daran rechtlich knüpfen?

Bis auf die Zahlungsbedingungen, gar keine. Der Veräußerer kann natürlich entscheiden, ob er an Interessent A, B oder C verkauft, aber die Nutzung nach Veräußerung ist alleine Sache des Erwerbers - und der zuständigen Baubehörde.