Welche Bedingungen sind beim Grundstücksverkauf möglich?
Hallo zusammen,
wenn ein bebautes Grundstück mit Altbestand verkauft wird, welche Bedingungen oder Auflagen kann der Verkäufer daran rechtlich knüpfen?
Kann der sowas sagen wie:
Da darf muss dann ein Einfamilienhaus gebaut werden oder das alte Haus muss so stehen bleiben.
Oder: Reihenhäuser dürfen hier als nächstes gar nicht hin.
Oder: Das alte Haus muss innerhalb x Monaten auf Kosten des Käufers abgerissen sein.
Und falls das geht, was kann der Verkäufer tun wenn man diese Auflagen nicht erfüllt?
Freue mich auf Eure Antworten.
3 Antworten
Der Verkäufer kann gar nichts vorschreiben, das ist Sache des Bauamtes, was Du darfst und was nicht
Doch, kannst du.
Du kannst es weiter einschränken, wenn der BPlan da Möglichkeiten zulässt, kannst du welche verbieten.
Doch, kannst du.
Nein. Eine Nutzungseinschränkung ist nur bei anderen Formen des Besitzüberganges denkbar, etwa im Rahmen testamentarischer Bestimmungen oder bei Stiftungen.
Warum?
Grundsätzlich haben wir Vertragsfreiheit und ich kann ihn so gestalten, wie ich mag?
Aber das müsste man ins Grundbuch bringe, mhmmhm ich weiß nicht, ist auch Wurst, passiert eh nicht, ich will verkaufen, nicht die Nutzung bestimmen.
Grundsätzlich haben wir Vertragsfreiheit und ich kann ihn so gestalten, wie ich mag?
Könntest du. Nur gäbe es dann nach dem Verkauf keine Möglichkeit, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen; ein Schaden entsteht dir nicht, ergo gibt es auch keinen Anspruch auf Ersatz. Insofern ist das Sinnfrei.
Naja so einfach ist das nicht. Erst mündliche Zusage und dann nach Notarvertrag weiß man davon nix mehr..
Na und? Dann sage ich zu allen deinen bedingungen ja und amen. Rechtlichen Wert nach dem Kauf haben sie nicht.
Also, dann sind sich alle einig, dass man keine Auflagen in Verbindung mit dem Verkauf schriftlich und rechtssicher festlegen kann?
Wieso sollte der Käufer das tun?
Damit erschwert er seinen Verkauf.
Ja, aber das ginge, dann würde Schadensersatz fällig, wegen Vertragsverletzung.
Aber ob da ein Schaden ist...
wenn ein bebautes Grundstück mit Altbestand verkauft wird, welche Bedingungen oder Auflagen kann der Verkäufer daran rechtlich knüpfen?
Bis auf die Zahlungsbedingungen, gar keine. Der Veräußerer kann natürlich entscheiden, ob er an Interessent A, B oder C verkauft, aber die Nutzung nach Veräußerung ist alleine Sache des Erwerbers - und der zuständigen Baubehörde.
Wenn dir meine Vorschriften nicht gefallen, bekommst du das Grundstück nicht.
Dann verkaufe ich nicht an dich.
Easypeasy.