Was für ein Preis kann ich für mein Grundstück verlangen?
Hallo Miteinander hoffentlich könnt ihr mir bei diesem Anliegen weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal im voraus.
Also es fängt so an, ich habe ein Grundstück von ca 500 qm in Tetovo(Nordmazedonien) und aufgrund von familiären Konflikten will ich dieses Grundstück nicht mehr mein eigen nennen und verkaufen.
Jetzt habe ich allerdings ein Problem mein Grundstück ist aufgrund der schlecht ausgewählten Lage damals,wie ein Käfig es gibt keinen richtigen Ausgang zur Strasse, der einzige Weg besteht immer darin durch andere Grundstücke zu fahren, die meiner Familie gehören. Mit denen habe ich allerdings einen heftigen Streit und ich habe einfach keine Lust mehr dort überhaupt hinzufahren, deswegen möchte ich es endgültig verkaufen.
Ich habe mich über die Grundstückspreise in Tetovo schlau gemacht und 1qm kostet 579,15 €, das heisst bei meinen ca 500qm wären das ca 290.000€.
Jetzt wollte ich wissen was für eine Summe ich mindestens verlangen kann, ich weiss aufgrund der schlechten Lage wird es bestimmt nicht oben genannte Summe sein aber was ist das mindeste.
Und nein ich will und kann es nicht an meine Familienmitglieder verkaufen
Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten
3 Antworten
Es handelt sich wohl um ein eingeschlossenes Baugrundstück. Folgende Unterlagen brauchst du vom Liegenschaftsamt:
- Grundbuchauszug zu allen Nachbargrundstücken.
- Baulastenverzeichnis zu allen Nachbargrundstücken.
- Bebauungsplan vom Areal
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Im Bebauungsplan steht, was und wieviel man darauf bauen kann. Danach richtet sich der Preis. Und nach dem Bodenrichtwert pro m², den du ja bereits hast.
Was die Überfahrt betrifft: Sowohl im Baulastenverzeichnis als auch im Grundbuch muss ein Geh-, Fahr-, Leitungs- und Telekommunikationsrecht für dein Grundstück eingetragen sein. Je umfangreicher desto besser.
Ab da ist dein Flurstück baurechtlich erschlossen und kann bebaut werden. Ansonsten musst du einen von deinen Verwandten dazu bringen, dir eine Baulast und ein Erschließungsrecht in beiden Verzeichnissen eintragen zu lassen. Das geht auch mit Rechtsmitteln.
Ergo:
Hardcore Variante: Fachanwalt für Baurecht beauftragen und sich das vor dem Verkauf holen.
Softcore variante: Architekt mit einer Grundlagenermittlung und Nachbarverhandlungen beaufragen.
Die Frage muss überarbeitet worden sein. Unabhängig davon ist das Procedere in solchen Fällen in ganz Europa und vielen Teilen der Welt mehr oder weniger das gleiche...
Wenn das Grundstueck ausschliesslich ueber Nachbargrundstuecke erreichbar ist, duerfte es wohl nahezu unverkaeuflich sein.
Es ist etwas schwierig zu beschreiben, der weg nach draußen zur Strasse führt von meinen Grundstück aus gerade heraus es ist quasi nicht komplett auf deren Grundstück nur quasi vor deren Nase wenn man so sagen möchte.
Also was jetzt? Fuehrt der Weg nun ueber das Nachbargrundstueck oder nur knapp daran vorbei? Wenn nur knapp daran vorbei: Wem gehoert das Grundstueck, ueber den er fuehrt?
Die Strasse die rausführt gehört allen Anwohner, es ist ein privatweg ohne diesen gäbe es keine Möglichkeit raus zu kommen es ist rechtlich so geregelt das alle Anspruch auf die Straße habe die dort leben.
Also ist es nicht so, wie du es anfangs beschrieben hattest und die Zufahrt fuehrt keineswegs ueber andere Grundstuecke, sondern ueber Gemeinschaftseigentum aller Anlieger. Das aendert natuerlich einiges hinsichtlich der Verkaeuflichkeit.
Darueber, welcher Preis fuer das Grundstueck zu erzielen ist, kann ich natuerlich nichts sagen. Entscheidend duerften besonders die Lage und die Grundstueckspreise vor Ort sein. Ebenso koennte sich die Aussicht auf moeglicherweise zu erwartende Nachbarschaftsprobleme preismindernd auswirken (z.B wenn deine Verwandten dort den Kaufinteressenten zeigen, dass sie so ueberhaupt keinen Bock auf einen neuen Nachbarn haben).
Verstehe...kann man das Grundstück theoretisch auch an die Stadt verkaufen, sodass die Nachbarn es aufjedenfall hinnehmen müssen und ansonsten mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen ? Weil mir geht es einfach nur darum es endlich zu verkaufen selbst wenn es nur ein Viertel vom Kaufpreis wäre
Wenn die Stadt es denn ueberhaupt haben will, kann man das natuerlich. Will sie das aber?
Hinnehmen muessen es die Nachbarn sowieso. Aergern koennen sie den neuen Nachbarn aber trotzdem, auch ohne sich dabei strafbar zu machen. Die Frage ist halt, ob auch ein Kaufinteressent das hinnehmen will, wenn er gleich von Anfang an entsprechende Signale bekommt.
das ist doch das naheliegenste - kommune ! wenn ihr so verdreht seit seit jahrhunderten mit familienfehden . So hab ich das hier in M-P auch gemacht = an die Gemeinde verkauft .
Entweder du hast eine eigene Zufahrt, dann kannst du den wohl traumhaften Preis verlangen. Wenn es keine eigene Zufahrt hat, dann solltest du diese erst mal besorgen, denn so ist es nur mit einem Fahrtrecht zu erreichen, was den Preis reduzieren kann.
Und das alles gilt genau so in Nordmazedonien?