Was für ein Preis kann ich für mein Grundstück verlangen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich wohl um ein eingeschlossenes Baugrundstück. Folgende Unterlagen brauchst du vom Liegenschaftsamt:

  • Grundbuchauszug zu allen Nachbargrundstücken.
  • Baulastenverzeichnis zu allen Nachbargrundstücken.
  • Bebauungsplan vom Areal
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Im Bebauungsplan steht, was und wieviel man darauf bauen kann. Danach richtet sich der Preis. Und nach dem Bodenrichtwert pro m², den du ja bereits hast.

Was die Überfahrt betrifft: Sowohl im Baulastenverzeichnis als auch im Grundbuch muss ein Geh-, Fahr-, Leitungs- und Telekommunikationsrecht für dein Grundstück eingetragen sein. Je umfangreicher desto besser.

Ab da ist dein Flurstück baurechtlich erschlossen und kann bebaut werden. Ansonsten musst du einen von deinen Verwandten dazu bringen, dir eine Baulast und ein Erschließungsrecht in beiden Verzeichnissen eintragen zu lassen. Das geht auch mit Rechtsmitteln.

Ergo:

Hardcore Variante: Fachanwalt für Baurecht beauftragen und sich das vor dem Verkauf holen.

Softcore variante: Architekt mit einer Grundlagenermittlung und Nachbarverhandlungen beaufragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Und das alles gilt genau so in Nordmazedonien?

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@DerCaveman

Die Frage muss überarbeitet worden sein. Unabhängig davon ist das Procedere in solchen Fällen in ganz Europa und vielen Teilen der Welt mehr oder weniger das gleiche...

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Wenn das Grundstueck ausschliesslich ueber Nachbargrundstuecke erreichbar ist, duerfte es wohl nahezu unverkaeuflich sein.

Es ist etwas schwierig zu beschreiben, der weg nach draußen zur Strasse führt von meinen Grundstück aus gerade heraus es ist quasi nicht komplett auf deren Grundstück nur quasi vor deren Nase wenn man so sagen möchte.

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@4X3N14

Also was jetzt? Fuehrt der Weg nun ueber das Nachbargrundstueck oder nur knapp daran vorbei? Wenn nur knapp daran vorbei: Wem gehoert das Grundstueck, ueber den er fuehrt?

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@DerCaveman

Die Strasse die rausführt gehört allen Anwohner, es ist ein privatweg ohne diesen gäbe es keine Möglichkeit raus zu kommen es ist rechtlich so geregelt das alle Anspruch auf die Straße habe die dort leben.

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@4X3N14

Also ist es nicht so, wie du es anfangs beschrieben hattest und die Zufahrt fuehrt keineswegs ueber andere Grundstuecke, sondern ueber Gemeinschaftseigentum aller Anlieger. Das aendert natuerlich einiges hinsichtlich der Verkaeuflichkeit.

Darueber, welcher Preis fuer das Grundstueck zu erzielen ist, kann ich natuerlich nichts sagen. Entscheidend duerften besonders die Lage und die Grundstueckspreise vor Ort sein. Ebenso koennte sich die Aussicht auf moeglicherweise zu erwartende Nachbarschaftsprobleme preismindernd auswirken (z.B wenn deine Verwandten dort den Kaufinteressenten zeigen, dass sie so ueberhaupt keinen Bock auf einen neuen Nachbarn haben).

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@DerCaveman

Verstehe...kann man das Grundstück theoretisch auch an die Stadt verkaufen, sodass die Nachbarn es aufjedenfall hinnehmen müssen und ansonsten mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen ? Weil mir geht es einfach nur darum es endlich zu verkaufen selbst wenn es nur ein Viertel vom Kaufpreis wäre

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@4X3N14

Wenn die Stadt es denn ueberhaupt haben will, kann man das natuerlich. Will sie das aber?

Hinnehmen muessen es die Nachbarn sowieso. Aergern koennen sie den neuen Nachbarn aber trotzdem, auch ohne sich dabei strafbar zu machen. Die Frage ist halt, ob auch ein Kaufinteressent das hinnehmen will, wenn er gleich von Anfang an entsprechende Signale bekommt.

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@4X3N14

das ist doch das naheliegenste - kommune ! wenn ihr so verdreht seit seit jahrhunderten mit familienfehden . So hab ich das hier in M-P auch gemacht = an die Gemeinde verkauft .

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Entweder du hast eine eigene Zufahrt, dann kannst du den wohl traumhaften Preis verlangen. Wenn es keine eigene Zufahrt hat, dann solltest du diese erst mal besorgen, denn so ist es nur mit einem Fahrtrecht zu erreichen, was den Preis reduzieren kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung