Grundstücksrecht – die meistgelesenen Beiträge

Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze

Rechtliche Konsequenz Duldung (Grundstücks-/Baurecht)

Hallo! Ich hoffe auf Euren Rat in folgender Sache. Wir sollten für den Bau eines Einfamilienhauses alle Grenzsteine freilegen. Straßenseitig konnten diese trotz aller Mühe nicht aufgefunden werden. Wir haben daher die Grenzwiederherstellung (-wiederfindung) beauftragt. Ergebnis der Vermessung war, dass die Grenzmarkierungen nicht gefunden werden konnten, weil unser Grundstück straßenseitig über die komplette Breite von 15 Meter etwa 25-30 cm tief vom Gehsteig überbaut ist. Die neuen Markierungen sitzen nun mitten auf dem Gehweg. Unsere Argumentation gegenüber der Stadt, dass wir die Grenzsteine somit nicht finden konnten hat funktioniert. Die Kosten der Grenzwiederfindung (ca. 1200 Euro) hat die Stadt freundlicherweise übernommen. Wir sind aber der Meinung, dass die Erstattung wg. der unaffindbaren Grenzsteine losgelöst betrachtet werden sollte von der Lösung bzgl. der Überbauung unseres Grundstücks. Trotz Kostenerstattung besteht das Problem schließlich weiterhin. Die Stadt schlägt vor, wir sollen die Überbauung dulden bis die Straße neu eingemessen!! und "gemacht" wird (wir bebauen die letzte Lücke, die STraße wird nie neu vermessen werden). Die Duldung soll grundstücksbezogen erfolgen. Also auch evtl. neue Eigentümer sollen die Überbauung dulden. Dafür übernimmt die Stadt noch kulant die Kosten für die Einrichtung und Abnahme des Schnurgerüsts (ca. 500 Euro). Wir haben in der Hauptsache Bauchschmerzen bzgl. der Duldung bzw. der entsprechenden Konsequenzen. Wir reden von "nur" knapp 4 qm. Ich denke z.B. an die Einfriedung des Grundstücks. Ich würde es z.B. nicht einsehen, einen Gartenzaun 30 cm weiter hinten zu setzen. Zudem habe ich Bedenken, dass diese Duldung wertmindernd im Falle eines Verkaufs sein könnte. Welche Möglichkeiten habe ich in der Angelegenheit? Danke schon vorab für die Hilfe!

Vergleich, bauen, Baurecht, duldung, Grundstücksrecht, Straßenbau