Auf einem meiner Grundstücke hatte der Nachbar ein Nebengebäude, welches direkt auf der Grenze steht. Da der Nachbar dieses Gebäude nicht nutzte, und ich Platz brauchte für eine Werkstatt, kamen wir überein, dass ich das Gebäude von ihm miete, und von meiner Grundstückseite die Mauer geöffnet, und eine Tür eingebaut wird, sodass ich jederzeit Zugang habe zu "meiner" Werkstatt.
Nun wurde das Grundstück zwangsversteigert, und der neue Besitzer, ein Immobilieninvestor, der selbst kein Interesse an dem Grundstück hat, verlangt von mir, dass ich die Tür entferne und den Eingang wieder mit Mauerwerk verschließe.
Aus meinem Rechtsempfinden ist die Forderung gegenstandslos, weil ich mit dem neuen Besitzer kein Rechtsgeschäft eingegangen bin, und er das Grundstück so erstanden hat, wie es ist.
Ich möchte keine Rechtsberatung, das kann ich selbst einleiten, ich möchte nur Meinungen dazu. Liege ich völlig falsch mit meiner Einschätzung?
Selbstverständlich habe ich das Gebäude mittlerweile geräumt.