ausgewiesene Wiesen-Fläche Nutzgarten für Selbstversorger und Hühner-Haltung erlaubt?
Hallöschen,
vielleicht ist hier jemand mit umfangreichem Wissen im Grundstücksrecht.
Ich habe einGrundstück von meinemGroßvater vererbt bekommen,welches im Grundbuch mit Wiesenland bezeichnet ist.
Ein Angestellter beimBauamt behauptete, dass ic dort nicht umgraben darf, also den von mir erwünschten Nutzgarten zur Selbstversorgung, Hühner-Haltung und Bienenzucht kann ich vergessen????
Wo leben wir, dass man so in seinem Eigentumsrecht eingeschrnkt wird??!!
Oder bin ich nicht richtig informiert worden??
2 Antworten
Auszug aus landwirtschaftliche Nutzung.
Wer sich bei der Nutzung seines landwirtschaftlichen Grundstücks nicht festlegen möchte, und es einmal als Weide, ein anderes Mal als Acker nutzen möchte, könnte übrigens Probleme bekommen. Anke Delekat von Benjes Immobilien erklärt, warum: „Acker in Grünland umzuwandeln ist in der Regel kein Problem, das Grundstück verliert dadurch aber an Wert. Andersrum, Grünland in Ackerland umzubrechen, ist dagegen gar nicht so einfach. Möglicherweise müssen entsprechend große Ersatzflächen für Grünland geschaffen werden. Eine Genehmigung der örtlichen Behörde braucht man sowieso in beiden Fällen.“ Denn: Grünland gilt als ökologisch wertvoller Bestandteil einer funktionierenden Landwirtschaft, ist durch intensive Beackerung über die Jahre aber immer weniger geworden. Um Böden, Gewässer und Klima zu schützen, gibt es sogar Grünlandflächen, die generell einem Umbruchverbot unterliegen und in keinen Acker umgewandelt werden dürfen.
was im grundbuch steht, ist völlig scheißegal dafür
das grundbuch regelt nur rechte am eigentum
so was steht im bebauungsplan oder flächennutzungsplan
das grundbuch hat damit gar nix zu tun
das kann aber sein, dass er recht hat