Fremde Leute nutzen einen Weg über mein Grundstück. Kann ich das beenden?

4 Antworten

Wenn es kein eingetragenes Wegerecht oder ein Notwege recht gibt (was bei der Schilderung auch kaum vorstellbar ist), dann könnt und solltet ihr selbstverständlich jederzeit den Durchgang verschließen. Das Schild mit "Privatweg, Nutzung auf eigene Gefahr" ist zudem auch noch sinnfrei, da es die Eigentümer gerade nicht von der Verkehrssicherheitspflicht entbindet. Oder anders ausgedrückt - wenn da einer verunglückt, tragt ihr die Haftung dafür.

Ich würde hier taktisch eine Ankündigung machen (Schild/Aushang), dass dieser Durchgang ab dem xx.xx.2024 nicht mehr genutzt werden kann, und dann zu diesem Zeitpunkt auch die Lücke schließen (lassen). Den Durchgang zum Park könnt ihr ja in Absprache mit dem zuständigen Bauamt auf eure Kosten mit einem absperrbaren Eisentor o.a. versperren (nicht billig, aber dauerhaft und gestalterisch variabel anzupassen) - denn sonst müsste der Eigentümer der Grenzmauer diese auf eigene Kosten wiederherstellen.

Wenn es Euer Grundstück ist und es kein Wegerecht gibt, könnt Ihr das natürlich schließen. Zaun drumrum, vielleicht in der Anfangszeit ein erklärendes Schild dran.

Wenn das Grundstück groß genug ist und es irgendwie machbar ist, würde ich mir das aber überlegen. Vielleicht könnte Ihr den Weg doch dulden, vielleicht auch etwas verlegen, so dass es Euch nicht so stört. Allerdings sollte ein Schild dran: "Privatweg, begehen auf eigene Gefahr". Ihr wollt Euch ja bei den Nachbarn nicht unbeliebt machen.

Exmiii 
Fragesteller
 08.04.2024, 13:35

Ja wenn die Leute da nur durchgehen würden, würde ich da auch 5 Augen zudrücken. Jedoch treffen sich da auch Jugendliche, da es ein wirklich kleiner versteckter Weg ist. Ich ich habe Angst, dass die irgendwann mal auf die Idee kommen über den Zaun zu steigen. Man kann von dem Weg unser ganzes hinteres Grundstück einsehen und ich müsste erst einen entsprechenden sich Schutz bauen und dann habe ich aber trotzdem nachts noch die Jugendlichen, die da „abhängen“

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spelman  08.04.2024, 13:38
@Exmiii

Ich verstehe Deine Sorgen. Allerdings hat der Vorbesitzer wohl keine Schäden oder Probleme gehabt, das wird sich sicher nicht ändern.

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Hallo Exmiii,

Ich würde an deiner Stelle beim zuständigen Bauamt nachfragen ob es ein festgeschriebenes Durchgangsrecht gibt in dem betroffenen Bereich.
Wenn nicht würde ich da einen Zaun hinmachen um das zu unterbinden.

Gruß Markus

Exmiii 
Fragesteller
 08.04.2024, 13:26

Hallo Markus,

wenn es so ein Durchgangsrecht geben würde, dann müssten die ehemaligen Besitzer bzw. in dem Falle erben, ja auch Unterlagen dafür haben oder?
weil laut denen und den vorliegenden Unterlagen wurde hier nie etwas vertraglich festgehalten. Des Weiteren stehen an beiden Seiten der Wege auch die Schilder „Privatweg betreten verboten und betreten auf eigene Gefahr“.

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Yumitori  22.04.2024, 17:14

Das heißt nicht Durchgangsrecht, sondern Wegerecht. Dieses Wegerecht muss im Grundbuch eingetragen sein.

Also deinen Grundbuchauszug studieren. Wenn du nichts hast, Personalausweis mitnehmen, zum zuständigen Amtsgericht gehen und Grundbuchauszug einsehen. Im Grundbuch wird das Wegerecht als Grunddienstbarkeit in Abteilung II unter "Lasten und Beschränkungen des Grundstücks" eingetragen.

Wenn da nichts steht, darf niemand ohne deine Billigung dein Grundstück betreten.

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Wendet euch an die Stadt oder Gemeinde und besprecht das dort. Das Wegerecht in den Park muss ja irgendwo dokumentier sein.

Exmiii 
Fragesteller
 08.04.2024, 13:17

Es ist keine wegerecht festgelegt wurden laut allen vorliegenden Unterlagen. Leider sind die Vorbesitzer mittlerweile verstorben und wir können diese nicht mehr fragen. Aber Dokumente für ein vertraglich festgelegtes wegerecht gibt es nicht!

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Yumitori  22.04.2024, 17:22
@Exmiii

Siehe meinen Kommentar oben: Dann ist da auch nichts. Du brauchst noch nicht einmal etwas ankündigen, du kannst die Mauerlücke schließen lassen.

Das würde ich auch tun, denn wenn jemandem auf deinem Grundstück etwas zustößt, bist du voll in der Haftung und müsstest dich fragen lassen, warum du dein Grundstück nicht besser gesichert hast (Eventuell herrscht sogar Einfriedungspflicht in deiner Gemeinde!).

Das Betreten eines fremden (befriedeten) Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers (bzw. Berechtigten) stellt einen strafbaren Hausfriedensbruch nach § 123 StGB dar. Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite, wenndu die Mauerlücke geschlossen hast.

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