Baurecht in NRW. L-Steine (Winkelsteine) zum Nachbargrundstück. Was muss ich beachten, wenn das nebenliegende Grundstück als landwirtschaftlich genutzt gilt?
Hallo zusammen,
wir haben neu gebaut und haben zum Nachbargrundstück ein Gefälle von der Terrasse bis zur Grenze von ca. 67 cm. Wir wollen, um keinen schiefen Garten zu haben, Winkelsteine (60 cm) an die Grundstücksgrenze setzen. Bei Baugrundstücken muss man m. W. so weit von der Grenze weg bleiben, wie hoch man die Mauer bauen will. Wie ist das mit landwirtschaftlichen Grundstücken als Nachbargrundstück? Gibt es da besondere Regelungen? Das Bauamt will uns das nicht genehmigen.
Viele Grüße
Tom
2 Antworten
Das Beste wird sein, wenn du dich mit dem landwirtschaftlichen Nachbar zusammensetzt und dein Anliegen besprichst. Eine Alternative wäre ja zB., wenn es nicht direkt auf der Grenze geht, dass du einen 50cm Streifen freilässt und den mit Sträuchern bepflanzt.
Übrigens: wenn du 60cm überbrücken willst, dann sollten die Traversen schon eine Bauhöhe von 80cm haben und auf festem Grund (Schotter oder Beton) stehen.
Warum hast du das Bauamt nicht gefragt was machbar wäre
Ich habe noch keinen offiziellen Antrag gestellt. In einem Telefonat wurde nur gesagt, dass das so nicht ginge. Alternativen bekommt man hier nicht.