Kamera auf Gemeinschaftsgrundstück?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

also im Prinzip darf in DE jeder eine Kamera auf seinem Grundstück bzw an "seinem" Haus montieren. Bei gemeinschaftlichen Grundstücksanteilen natürlich nicht, ausser es gibt eine Absprache/Beschluss. Und bei Wohnungen ist die Aussenhaut der Häuser auch Gemeinschaftlich aber zb nicht Balkone oder Fenster

Es gibt aber zb "Temporäre" Lösungen wie Stative und es gibt "Supereigentümer" die einfach Machen und sich verklagen lassen und dass durch die Instanzen schleifen.

Ansonsten kann derjenige ja mit einer an der Wand neben der Tür montierten Kamera besser zurecht kommen aber damit sind dann auch die Nachbarn gegenüber erkennbar (wird aber einfach "maskiert"), wenn die Kamera entfernt auf einem Pfosten sitzt und nur die Türe anvisiert sieht die nur genau denn Tür Ausschnitt/Entree. Insofern ist dass ja schon eine Klarstellung; der Kameraaufsteller wählt eine teure aufwändige Lösung mit vielen Nachteilen um Konflikte/Unklarheiten mit den Nachbarn zu vermeiden

Es gibt Kameratypen da ist deren Ausrichtung sofort erkennbar und es gibt zb die DOME Kugelkalotten Typen wo man nur die Kugelkalotte sieht aber nicht die Kamera drin. DOME Kameras sind "Wetterfester" (Selbstreinigend) und schrecken Vandalissmus/Einbrecher eher ab weil die auch meist Rundumsicht können. Bei einer gerichteten/starren Kamera kann der Einbecher ja auserhalb dem Sichtfeld an denn Pfosten und die Kamera sabotieren. Deswegen montiert man Hausnahe Kameratechnik dann ist der Saboteur garantiert auf dem Bild auch wenn viele dann Rückwärts laufen oder Masken/Tüten über denn Kopf ziehen.