Müssen alte Sickergruben (Schwarzwasser) entfernt werden?

2 Antworten

Verboten ist erst einmal nicht die Grube an sich, sondern der Betrieb, außer er ist im Einzelfall genehmigt. Oft ist auch der Weiterbetrieb zum Zweck der Regenwasser-Versickerung möglich. Ob, in welcher Frist und in welchem Umfang (z.B. stillegen oder verfüllen oder entfernen) Du in Deinem konkreten Fall tätig werden mußt, unterscheidet sich je nach Bundesland und Landkreis. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhältst Du von der zuständigen Kreisverwaltung / dem Landratsamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

du hast doch schon selbst die Antwort im Internet gefunden , Zitat :

Jetzt habe ich im Internet gelesen das Schwarzwassersickergruben in Deutschland verboten sind . es gibt Firmen die können die Grube leersaugen , ob ein Rückbau notwendig ist , kann dir nur dein Zuständiges Bauamt sagen .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung