Betonreste vom Nachbarn auf meinem Grundstück?
Guten Tag,
als unser Haus damals vor 10 Jahren gebaut wurde, stellte sich heraus, dass der Nachbarn seinen Zaun ca. 1 Meter in unser Grundstück gesetzt hatte.
Als Folge musste er den Zaun versetzen, was er dann auch tat.
Wir hatten da nicht großartig drauf geachtet und irgendwann war er weg und alles war gut.
Jetzt wollte ich dort einen Busch setzen und war am buddeln.
Mach 15-20 cm kam mir Beton und Metall entgegen.
Da wurde mir schlagartig klar, dass der Nachbar seine Zaunfundanente hinterlassen hat.
Ich denke auf einer Länge von 25 Metern.
Kann ich den Nachbarn dazu verpflichten, hier einen Rückbau vorzunehmen, bzw. auf seine Kosten die Hinterlassenschaften zu entsorgen?
Danke für Rat!
5 Antworten
Soweit er sich nachweislich als Verursacher dieser Betonfundamente herausstellt, sollte er auch rechtlich gesehen vollumfänglich für die Wiederherstellung in den alten Stand verantwortlich sein. Aus eigenen Erwägungen heraus würde ich bis zur Klärung der Kostenübernahme noch keinen Auftrag an eine Firma erteilen, weil man ggf. Gefahr läuft als Auftraggeber auf den Kosten sitzenzubleiben, wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen sollte.
Mit Doof stellen kommt man nur allzu oft durch im Leben. Ich hoffe hier nicht?
Als Folge musste er, dann hat er bestimmt genau das gemacht, was er machen musste.
Ich fürchte, das wird nun heute nichts mehr.
ich würde sagen, ja
ja, muss er und wenn er mit verjährung kommt, du hattest da ja jetzt erst von kenntnis
ja, muss er und wenn er mit verjährung kommt, du hattest da ja jetzt erst von kenntnis
199 Abs. 3 Nr. 1 BGB.
Würde, ich würde sagen (ich sage), er hat genau das gemacht, was er machen sollte, und kontrolliert und abgenommen wurde es damals auch.
nein
offensichtlich hat er die arbeiten liederlich ausgeführt und es arglistig verborgen
Naja, nach 10 Jahren vieleicht selber machen. Eventuell wird rechtlich erst nach Bekanntwerden eine Verjährung aktiv insofern, daß der Nachbar eingesteht, daß das von ihm ist bzw. es dokumentiert ist.
Eigentlich ja - er hat ja den kompletten Zaun rückbauen müssen und da gehört auch das "darunter" dazu. Wie dies allerdings rechtlich aussieht, weiß ich nicht - das kann Dir ein Anwalt besser sagen...
Ich fürchte, der Nachbar hat genau das gemacht, was er hat machen müssen.
Wer bitte hat damals den Auftrag erteilt, wer hat kontrolliert, und was genau stand in dem Auftrag.
Zaun entfernen, hat er gemacht, Zaun versetzen, hat er gemacht.
Betongründung entfernen, hat er nicht gemacht, gab es diesen Auftrag?