Wie hoch darf der Nachbar in Niedersachsen seinen Zaun setzen,wenn die Grundstückshöhe nicht gleich ist?

2 Antworten

Höhe und Abstand sind im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen der Gemeinden festgeschrieben. Dennoch gibt es ein paar Orientierungsgrößen, mit denen zu rechnen ist. Zum einen sind Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze gelten sollen, rund 40 cm bis 90 cm hoch. Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm

Die Antwort ist für Niedersachsen ziemlich einfach und eindeutig: Eine Einfriedung an der Grundstücksgrenze darf 2 m hoch sein. Ab 2 m ist eine Baugenehmigung erforderlich. In Gewerbe- oder Industriegebieten gibt es keine Höhenbegrenzung. Quelle: Niedersächsisches Justizministerium. Die haben extra eine Broschüre "Tipps für Nachbarn" rausgegeben. Von daher ist die andere Antwort leider falsch, auch wenn sie noch so gut klingt und deshalb von einigen Nutzern als "Hilfreich" bewertet wurde.
Dass ihr einen Höhenunterschied zum Nachbarn habt, ist leider euer persönliches Pech. Ihr könnt ihm deshalb nicht das Aufstellen eines Sichtschutzes verwehren.

Woher ich das weiß:Recherche