Nachbar baut Zaun. Wer trägt Kosten in Nrw?

11 Antworten

Hallo GrizzlyMan,

vielleicht hilft Dir das

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiFv-r38bnZAhXHalAKHd8aAgQQFgguMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.informationen-new.de%2FNachbarrecht-Zaun.html&usg=AOvVaw2yFFQvoEQI_XZF-P3T-40i

weiter, auf der sicheren Seite bist Du aber, wenn Du Dich an die Kommune wendest!

Bei uns in Südbayern war es so, dass sich beide für das Erstellen und den Unterhalt die Rechnung und die Arbeit geteilt haben!

Norina

Aber das mit dem Teilen ist eine Abmachung zwischen Dir und Deinem Nachbarn.

Beispielsweise habt ihr beide was von dem Zaun.

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@ch62718ris

Nein nicht wirklich, den ersten Zaun hatte ich auf eigene Kosten erstellt, nach Streitigkeiten und weil dieser irgendwann baufällig war und ein neuer her musste, wurde dann von einem Anwalt genau diese Regelung aufgezeigt.

Wir haben uns dann geeinigt, alles halbiert und unsere Streitigkeit, die sowieso nur eine Nichtigkeit war begraben! Seither sind wir "beste" Nachbarn :-)

Na ja, eigentlich habe ich mehr vom Zaun, da ich hiermit Nachbarskinder von meinem Grundstück, mit zum Teil giftigen Pflanzen fernhalten kann!

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Normalerweise muss der Zahlen, der es im Auftrag gibt.

Wenn ihr euch nicht geeinigt habt und du nicht zugestimmt hast (auch durch nicht beantworten eines "Antrags") Zahlt der Nachbar.

Der Hinweis mit NRW ist zwar schön und gut, aber wenn du auf bestimmte Regeln hinauswillst, die im Bundesland evtl. gelten ... so etwas regelt immer die Gemeinde ;-)

Nach § 32 (1) in Verbindung mit § 37 (1) Nachbarrecht NRW verstehe ich das ganze so:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=3493&aufgehoben=N&det_id=376164&anw_nr=2&menu=1&sg=0

Nachbar hat Einfriedung gefordert, reagierst du nicht zahlst du die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten. ( Du hättest ja deine Meinung und Wünsche äußern können).

Der Rest mit dem Maschendraht (§ 37 Abs. 2) passt dann nur noch, wenn eines der Grundstücke nicht bebaut wäre.

Baut Nachbar ohne dich zu fragen, bin ich der Meinung, dass er auch die Kosten und die spätere Unterhaltung alleine tragen darf.

Das Ganze soweit es keine anderen kommunalen Vorschriften gibt.

Aber da ich kein Jurist bin: Paragraphen sagen als was anderes, wie ich lesen und verstehen will. ;-)

Wenn der Nachbar einen Zaun haben will (und dieser nach den bauordnungsrechtlichen Gesetzen überhaupt zulässig ist z.B. wg. der Höhe bzw. nach Bebauungsplanvorgaben), darf er diesen nur auf seinem Grundstücksanteil errichten (keinesfalls auf der Grenze, es sei denn, Du bist nach vorheriger schriftl. Zustimmung, einverstanden).

Du musst Dich nicht an Kosten beteiligen, denn Du kannst immer argumentieren, Du brauchst keinen Zaun.

Fordere ihn schriftlich (per Einschreiben) zum Entfernen auf, damit Du bei Nichteinhalten mit dem Rechtsanwalt gegen ihn vorgehen kannst.

Er darf auf Deinem Grenzanteil keinen Zaun errichten.

Gemeinsam getragen werden müssten höchstens die Kosten für eine Abmarkung, falls die Grenze nicht eindeutig anhand Grenzzeichen nachvollziehbar ist.

Ob man überhaupt was zahlen muß entscheidet immer die Gemeinde, das Bauamt, ???.

So weit ich weiß ist die Höhe des Zaunes eh vorgeschrieben und was der Nachbar uf seinem Grundstück macht ist allein seine Sache, also auch seine Kosten. Wenn also euer Nachbar der Meinung ist er braucht einen Grenzzaum ist es sein Problem.

Anders sieht es wieder z. B. in Kleingartenanlagen aus. Da kann die Satzung der Kleingartenvereins wieder was anderes Vorschreiben. Z. B. Grenzzaun muß sein.;)