Zaun vor Standard-Maschendrahtzaun im eigenem Grundstück ohne Zustimmung vom Nachbarn rechtens?

2 Antworten

Einige dich mit dem Nachbarn.

Er wird sich vermutlich nicht beteiligen, es ist schwierig soviel Geld bereit zu haben nur weil der Nachbar das will aber selbst dass wäre denkbar.

Ein eigener Zaun müsstest du auch alleine bezahlen.

oder sag ihm zahl du 300€ den Rest zahlen wir ....

Wenn nun mein Nachbar dagegen ist und nicht mit sich reden lässt, könnte ich dann besagten Zaun wie oben beschrieben einfach vor den Maschendrahtzaun auf meiner Grundstücksseite platzieren?

Ich habe erst dieser Tage in der Zeitung gelesen, dass ein aktuelles BGH-Urteil vorliegt, das dies   n i c h t    geht,  w e n n  ihr euch   n i c h t   einigen könnt:

Der BGH hat entschieden, dass Gartenbesitzer sich, bevor sie einen Zaun errichten, mit ihren Nachbarn abstimmen sollten.

Gartenbesitzer dürfen nicht einfach einen Zaun bauen. Sie sollten das Vorhaben vorher mit dem Nachbarn abstimmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor, wie die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. In dem Fall hatte ein Mieter einen Holzflechtzaun errichtet, und zwar hinter einem Maschendrahtzaun, der sich bereits zwischen den Grundstücken befand. Der Nachbar verlangte von dem Vermieter des Nachbargrundstückes die Beseitigung des 1,80 Meter hohen Holzzaunes. Das Landgericht sah dazu zunächst keinen Anlass, da sich der Holzzaun auf dem Grundstück des beklagten Vermieters befand. Doch die Richter des BGH entschieden anders: Eine einseitige Veränderung des äußeren Erscheinungsbild der Grenzanlage sei nicht zulässig. Denn bei diesem Zaun handele es sich nach Paragraf 921 des Bürgerlichen Gesetzbuches um eine Einrichtung, die beiden Grundstücken zum Vorteil diene.

Der alte Zaun war bereits vor Jahrzehnten - vermutlich einvernehmlich - errichtet worden. Deshalb könne ein Nachbar den Zaun nicht ohne die Zustimmung des anderen einfach verändern. Zumal der neue Zaun nicht nur auf optische Aspekte Auswirkungen hatte, sondern auch den Lichteinfall und die räumliche Wirkung der Außenfläche beeinflusste. Der Vermieter, der mittelbar für die Handlungen seines Mieters verantwortlich ist, musste den Holzzaun beseitigen. (Az. V ZR 42/17)

Quelle:   http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-nachbar-muss-zaun-zustimmen-1.3931894


mgutt  20.07.2025, 21:42

Das Urteil gilt nur, wenn da bereits ein Zaun auf der Grenze steht (der BGH gab als Grund BGB § 921 an). In so einem Fall gehört der Zaun beiden und beide müssen sich über die Optik und Kosten abstimmen. Daher befand der BGH, dass man nicht einfach vor den Zaun noch einen Zaun setzen kann, da dadurch ja die Optik zerstört wird, auf die sich beide Nachbarn irgendwann mal geeinigt haben. Bei Ekalz wäre also wichtig zu wissen, ob der Maschendrahtzaun auf dem Grundstück des Nachbarn steht oder auf dessen Grundstück. Wenn es letzteres ist, ist es egal. Dann kann er machen was er will, da es eben keine Vereinbarung in Sachen Optik gab. So zumindest meine Interpretation des Urteils.