Einfriedung – die neusten Beiträge

Wie dick müssen Kanthölzer sein, um einen zwei Meter hohen Sichtschutz zu bauen?

Ich möchte einen jahrzehntealten Zaun ersetzen, der langsam in sich zusammenfällt und schon mehrmals notdürftig geflickt wurde.

Mir schwebt eine zwei Meter hohe Holzkonstruktion (bis 2,5 m ist an der Stelle erlaubt) mit Rauhspund vor. Also günstige Nut- und Federbretter, die ich vorher natürlich lackiere.

Der Zaun ist zur Wetterseite und soll auch Stürme und Orkane aushalten, die gerne mal 200 km/h haben können.

Nun meine Frage an Zimmerleute o.ä.

  • In welchem Abstand sollte man die Pfosten setzen, um auf Nummer sicher zu gehen?
  • Welche Stärke sollten die Kanthölzer haben?
  • Zu den Pfostenschuhen: Wenn diese U-Förmig sind, wie herum sollte man sie einbetonieren? Mit den Schenkeln parallel zur Grenze, oder mit den Schenkeln rechtwinklig zur Grenze (sodaß man bequem schrauben kann)? Für A spräche wohl, daß der Druck besser abgeleitet wird, für B die einfachere Montage?
  • Sind Fichtekanthölzer in Ordnung? Es soll jetzt kein Vermögen kosten (Eiche oder so), aber eben doch stabil genug sein.
  • Schrauben: Holzschrauben mit Außensechskant, oder Schloßschrauben und vorher Löcher durch das Kantholz bohren? Was ist stabiler?
  • Müssen es zwingend Edelstahlschrauben sein? Um die Bretter an die Kanthölzer zu schrauben, tun es da auch stinknormale Spax?

Wäre dankbar, wenn mir jemand paar Tips geben könnte.

heimwerken, Garten, Technik, Holz, Bau, Sichtschutz, Technologie, Zaun, zimmermann, Einfriedung

Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund

Meistgelesene Beiträge zum Thema Einfriedung