Holzzaun aufstellen. Welche Seite zum Nachbarn?
Hallo zusammen,
wir würden gerne auf unserer! Grundstücksseite einen 90cm Holzzaun zum Nachbarn aufstellen ( DHH- linke Seite) Bei dem Zaun handelt es sich um einen sog. Friesenzaun, in den Maßen 180x90 mit je 13 Holzlatten und einem Pfosten rechts und links. Unsere Nachbarn sind nun der Meinung, dass wir verpflichtet sind den Zaun mit der "schöneren Seite" , also die mit den Holzlatten, quasi die Vorderseite, in Richtung deren Grundstück stellen MÜSSEN.
Hierzu habe ich im Nachbarschaftsrecht NRW keine konkreten Hinweise gefunden. Dazu muss man sagen, dass wir bereits darauf verzichten werden den Zaun auf die Grundstücksgrenze zu stellen, da unsere Nachbarn eh keine Kohle hätten um ihren Anteil zu bezahlen. Wer kann mir hier behilflich sein, denn eigentlich sehen wir es nicht ein unseren Nachbarn nun auch noch den Blick auf die schönerer Zaunseite zu gewähren?!!!!
Danke schonmal für Eure Antworten;-)
LG
VM