Unser Nachbar betritt über die offene Seite seines Grundstückes das unsere. Laut brandenburgischem Nachbarschaftsgesetz muss unser Nachbar diese rechte Seite einfrieden. Dies tut er auch nach Aufforderung nicht und betrat dann unser Grundstück um sich umzuschauen. Besteht trotzdem Hausfriedensbruch? Oder nur ein Unbefugtes Betreten ? Er hält sich ja nicht daran einzufrieden.
Hausfriedensbruch und Einfriedungspflicht?
Recht,
Hausfriedensbruch,
Nachbarschaftsrecht,
Zaun,
Einfriedung