Ein Besuch in der Rechts / Gerichtsmedizin würde ich empfehlen, als ich mal verletzt worden bin, haben die das Sofort ausführlich dokumentiert. Falls es zur Verhandlung oder ähnliches kommt, können die auf Verlangen ein gerichtsfestes Gutachten erstellen. Auch werden hier alle Verletzungen dokumentiert und fotografiert, um nicht zu sagen, man wird behandelt wie eine Leiche ;)

^^ in Berlin ist dies kostenlos ...

Natürlich würde ich auch den Ball flach halten, wenn es sich ggf. um eine Widerstandshandlung gehandelt haben dürfte, sonst rate ich dir zum Strafantrag wg. Körperverletzung im Amt.

Das aber jemand wegen Alkohol verhaftet wird, habe ich als Rettungsdienstler nur ganz selten erlebt.

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Patientenakten dürfen auch nicht nach Lust und Laune bei jeder x beliebigen Durchsuchung beschlagnahmt werden. D.h. die Durchsuchung müsste mit in einem Zusammenhang mit den Patientenakten stehen und explizit Angegeben sein im Durchsuchungsbeschluss.

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Eine Versicherung für alle muss her

Da über 98% der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen übereinstimmen, sollte man auch eine Einheitskrankenkasse gründen, da so in meinen Augen unnötige Verwaltungskosten und die der berbezahlten Vorstände eingespart werden können. Dies würde sich natürlich auch positiv auf die Beiträge der Versicherten auswirken.

Auch denke ich mir, das endlich schluss sein muss zwischen der Unterscheidung Privat und Kassenpatient. Zumal es viele Privatversicherte gibt, die,wenn die Beiträge ins unermessliche steigen, mittel und wege suchen, um wieder in die Gesetzliche zu kommen. Damit haben Sie als erstes von Günstigen Beiträgen profitiert und sich wissentlich gegen das Sozialprinzip gestellt, aber wollen im alter Nutznießer selbiges sein. Das MUSS unterbunden werden! Z.b. das die eingesparten Beiträge nachgezahlt werden müssen, wer das nicht kann, Pech und muss halt mit seinem Privatvermögen, Schiff, Auto oder Haus haften ...

Auch ist mir die Terminvergabe ein Dorn im Auge, während ich schon öfter erleben durfe, wie Privatpatienten sofort einen Termin bekommen haben wg. Kleinigkeiten, durfe ich mit einer schwereren Erkrankung erstmal 1-2 Monate warten ...

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wenn sich das aus dem Jahre 2005 handelt und heute erst ein Mahnbescheid eingeflattert ist, unbedingt in widerspruch gehen. Die vorderung ist schon seit vielen Jahren verjährt, egal ob du da etwas hattest oder nicht

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Ganz einfach, das wurde auch in den Medien erklärt.

Den Overall hat er an, da man ihm die Kleidung abgenommen hat, wegen evtl. Spurensicherung

den Gehörschutz hat er, da er unsinniger Weise mit dem Hubschrauber transportiert worden ist. Der ist nun mal laut.

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Das ist der Grund, weswegen ich nichts mehr bei Ebay verkaufe ... da das daranhängende Unternehmen PayPal sich aufspielt, als wäre es Ermittler und Richter und einfach nach Willkür irgendjemanden das Geld zurück überweist oder auch nicht.

Ich selbst wurde auch schon mal Opfer von einem Käufer, trotz Paket-Versand Beleg hat PayPal das Geld dem Käufer wieder gut geschrieben.

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das kommt ganz darauf an, weswegen du Krankgeschrieben bist.

Ich habe z.B. einen Bandscheibenvorfall und darf tun un lassen was ich will, mich jedoch nicht Körperlich belasten ... ebenso ist es erlaubt, wenn es eine Psychische Erkrankung ist.

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Ich würde das zur Anzeige bringen ... dann hast du auch bewiesen, das du das nicht wolltest ... bei evtl. ermittlungen ist das der beste Beweis.

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meine güte ... ruf beim Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft an und sage, das du das so bezahlst.

Viele Stottern ihre erhaltene Geldstrafe in monatlichen Raten ab, da sie einfach einen formlosen Antrag gestellt haben. In Deutschland wird ein kein Gericht einbuchten, weil man eine Geldstrafe nicht sofort komplett begleichen kann. Jedoch muss man dann einfach eine Zahlungserleichterung beantragen ...

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Ich habe mir hierfür einfach ein kostenfreies Konto bei der Fidor zugelegt. Damals gab es auch mal Zinsen, jetzt natürlich nicht mehr. Aber ich gehe davon aus, wenn die Zinsen wieder steigen, so wird die Bank das Konto wieder verzinsen.

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Dashcams speichern erst, wenn ein beschleunigungssensor auslöst. Damit ist das kein Aufzeichnen im eigentlichen sinne.

D.h. auch, das nicht jede x beliebige Kamera als Dashcam zu gebrauchen ist und auch nicht vor Gericht zugelassen.

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An sich ist der Vertrag erstmal gültig, man kann diesen jedoch im Nachhinein anfechten, wenn mündlich etwas anderes verabredet worden ist, als im Vertrag steht.

Dieses Problem hatte ich in einer Flüchtlingsunterkunft desöfteren. Da wurden Leute gelockt mit Aktions angeboten, nur wussten die nicht, das es solche waren und haben sich später gewundert.

Es ist schwierig ein Vertrag rückgängig zu machen, aber möglich. Natürlich ist es auch eine Sache der Beweislast.

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Ich musste auch schon meinem Arbeitgeber eine Kopie der Bankkarte geben, da die einfach keine Lust auf Zahlendrehern hatten. Das ist an sich auch kein Problem, da die damit nichts anfangen können ... außer es handelt sich um eine Kreditkarte.

Aber das Kopieren bzw. die Anforderung einer Kopie eines Personalausweises stellt eine Straftat da, dies gilt aber nur für die neuen Ausweise, da die eine Nummer enthalten, mit der man Verträge abschließen kann ...

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vor kurzem habe ich gelesen, das die N26 des öfteren Kunden die Konten gekündigt hatte, welche eigentlich nur kosten und kein Profit generiert haben.

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Ich hatte das beim Einzahlen auch schon mal, das der Automat sich "verzählt" hat. Jedoch konnte ich diesen Vorgang abbrechen und hatte somit meine Scheine wieder.

Das ein Abbrechen bei einem Automaten nicht möglich ist, habe ich hingegen nie erlebt.

Selbst wenn die Zählung ergeben sollte, das zuviel Geld im Automat ist, kann man das Geld dir nicht zuordnen ...

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Gegen die Todesstrafe

Ich bin eindeutig gegen die Todesstrafe, u.a. da es ab und zu auch zu Justizirrtümern kommen kann. Auch ist das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahl etwas überholt.

Die letzte Hinrichtung war auch nicht sozusagen in Deutschland, sondern noch in der DDR, also ein nicht mehr existenter Staat, der andere Strafgesetze hatte.

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Ich denke mir, die so schon Geld haben, werden noch zusätzlich gefordert. Diejenigen die nicht so viel haben, schauen mal wieder in die Röhre.

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Die Auskunft der Bank kann schon stimmen, da viele Betriebe / Firmen nur für den eigenen Bedarf ausbilden + X, welche Abbrechen oder es nicht schaffen.

Allerdings hat auch die SParkasse extrem zu kämpfen mit dem Online-Geschäft, sodass meiner Meinung nach zukünfitg weniger Personal gebraucht wird.

Aber wie das in 3 Jahren kommen wird, kann dir nicht mal die Bank sagen

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Irgendwann wir denen Auffallen, das Daten fehlen. Dann wirst du geschätzt, musst Strafe + Zinsen zahlen. Ggf. gibt es noch eine Strafanzeige oben drauf. Deutsche Richter mögen keine Steuerhinterzieher, außer es handelt sich um Millionenbeträge ;-)

Ich habe einmal als selbstständiger Einzelunternehmer total verbaselt. Das Finanzamt war so nett, das die gleich alle Ordner, Dokumente und Kontoauszüge sehen wollten. Mensch hat das Spaß gemacht :D

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