Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?
Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.
Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.
Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?
11 Antworten
Lass ihn doch. Es gibt keine Richtlinie ausser dem eigenen Geschmack und ökologische Kriterien. Letzteren Punkt erfüllt er gut und gehe davon aus, dass du dich an der erhöhten Artenvielfalt an Vögeln und Schmetterlingen erfreust.
Und ja ich weiss was ich schreibe, den ich wohne neben der Bahnböschung, die sieht gleich aus. Für mich ist es ok, und ich freu mich an den Brombeeren, die rüberwachsen sowie deren Blütenmeer. Die beste Methode ist die Triebe zurückzudrehen.
Falls er das Haus gemietet hat würde ich dir empfehlen den Vermieter einzuschalten. Sonst aber die Polizei..und es kommt drauf an ob er das Haus mietet oder gekauft hat. Solange der Vermieter das erlaubt und es nicht auf deinem Grundstück ist, kann die Polizei da auch nicht eingreifen.
Eigentum verpflichtet zu ökologischer Vielfalt, denk ich mal so!
Das werden die Ordnungshüter ähnlich sehen.
Oder dem Fragesteller zu einer Heckenschere raten... :)
Leider ist sein Sohn der Eigentümer und der ist noch schlimmer.
Ja, dies darf Dein Nachbar.
Du darfst lediglich auf Deiner Grundstücksseite den Überhang der Brombeeren ernten. Und Dich natürlich an der ökologischen Vielfalt erfreuen!
Er hat dafür zu sorgen, dass seine Pflanzen nicht auf dein Grundstück rüber wachsen. Du kannst das einklagen.
Niemand darf Dich daran hindern, das Gestrüpp zurückzuschneiden. Das ist leider auch schon so ziemlich alles.
BGB §1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.
Einem Nachbarn zu "befehlen" er möchte seinen Garten auf Vordermann zu bringen, wird nichts werden.
Einzige Chance: dass Dein eigenes Pflanzengut Schaden nimmt, sich nicht mehr von den Wildranken des Nachbargartens trennen lässt, überwuchert wird.
Weiß nicht, ob ein Zaun mit Wurzelsperre im Erdreich helfen würde?
Ätzend sowas....
Grüße, ------>
Was soll denn da bitte die polizei?
Die brombeeren verhaften, oder wie?