Neubau auf Bestandgrundstück?
Hallo ,
ich habe mal eine Frage die sich auf Baurecht bezieht.
Zur Grundsituation: Es gibt in der Familie eine Grundstück wo es ein kleines Bestandshaus gibt (80qm) und das Grundstück hat um die 800qm.
Nun bestand die Idee, das unsere Eltern in das Bestandhaus ziehen und man ein weiteres EFH ca 70qmGrundfläche auf 2.Etage auf das Grundstück setzt. Hier gab es erst das Problem das das man die Grenzen von 3 Meter abstand zum Nachbar Grundstück nicht einhalten konnte, nun besteht allerdings die Möglichkeit von den angrenzenden Nachbarn Grundstück dazu zukaufen könnte. Das Grundstück der Nachbarn ist Brachland , hier sagt die Stadt aber nun. Das sie dieses ablehnen würden weil es nicht dem allgemeinen Interesse liegt , das die Leute in den Stadt Außenbereichen Land von Landwirten kaufen um da zubauen und dann niemand mehr in die Stadt direkt ziehen würde. Das ist für mich schwer nach vollziehbar , da Wohnungsmangel und bauflaute meines achten doch absolutes Interesse besteht jede Möglichkeit zu nutzen.
Zur Frage nun welche Möglichkeiten , könntet ihr mir sagen um das Bau vorhaben realisieren zu können.
Bzw wo kann man sich hin wenden um das ganze prüfen zulassen ? Anwalt für Baurecht oder Bausachverständigen ? Mir ist leider nicht so bewusst oder bekannt wenn man in solchen Fällen noch um Rat fragen kann ?
3 Antworten
Zuerst solltest Du den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan, soweit vorhanden, prüfen. Die meisten Gemeinden stellen das digital bereit. Falls nicht, musst zum Bauamt der Gemeinde und die Dokumente einsehen
Okay danke aber ich interpretiere es so das wenn man 100qm landwirtschaftliche fläche dazu nimmt, beeinträchtigt dieses ja keinen öffentlichen belange
:Daher bestimmt § 35 Abs. 1 BauGB, dass ein Vorhaben im Außenbereich zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.Im Gegensatz hierzu dürfen gemäß § 35 Abs. 2 BauGB nicht privilegierte Vorhaben nur zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Das Bauamt wird für dich in dieser Frage die letzte Instanz sein. Spare dein Geld für einen teuren Rechtsanwalt, der ändert daran auch nichts.
Du kannst dich an einen Architekten wenden oder an einen Anwalt für Baurecht.
U. U. würde dir auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen, da es sich bei diesem Problem um Auseinandersetzungen mit einer Behörde handelt.
Der Sachverständige wird erst einmal nicht gebraucht, außerdem ist sein Rat teuer.
Ich würde auf dem Bauamt den Bebauungsplan für dein Grundstück einsehen wollen (Der Flächennutzungsplan gilt immer für das gesamte Gemeindegebiet, der ist wahrscheinlich zu großräumig!).
Ist dein Grundstück rot bzw.mit W bzw. WA bzw. WR markiert = zu Wohnzwecken? Das des Nachbarn auch?
Oder ist zwischen deinem Grundstück und dem des verkaufswilligen Nachbarn eine Nutzungsgrenze (schwarze Linie mit Kreisen = "Knödellinie") markiert? Als was ist dann das Grundstück deines Nachbarn bezeichnet? Braun (Dorfgebiet, MD, M) oder gar grün bzw. in der schwarz-weißen Version gepunktet (Grünfläche, landwirtschaftliche Fläche)?
Schau dir dazu kurz die Planzeichenverordnung an, keine Angst, die ist nicht schwer verständlich:
https://www.gesetze-im-internet.de/planzv_90/BJNR000580991.html
Wenn das Grundstück deines Nachbarn als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird, wird´s schwierig. Dann musst du nicht nur eine neue Grenze ziehen, sondern auch eine Umwidmung des nachbarlichen Ackerstreifens in Wohngebietsfläche beantragen, darauf wird sich die Gemeinde wahrscheinlich nicht einlassen.
Und mit diesen beiden Dokumenten mache ich dann was genau ?