Dürfen Fremde mein Auto anfassen bzw. die Schutzfolie runterziehen ohne Konsequenz?

2 Antworten

Ob mit oder ohne Behinderung, gewaltsam raussetzen oder beleidigen darfst du ihn nicht. Wohl aber kannst du ihn anzeigen oder auffordern, abzudampfen, bevor du die Polizei holst und ihn entfernen lässt.

Meine frage ist, darf ich in diesen moment gewaltsam von unserem Grundstück schubsen, oder muss ich mit ihm höflich umgehen ( da er anscheind eine Behinderung hat auf fremde Grundstücke zu gehen) weil dieses kein Tor hat bzw. nicht Ausgeschildert ist als “Privatparkplatz”?

Grundsätzlich gilt: du darfst nicht handgreiflich werden. Auch dann nicht, wenn der Betroffene deiner freundlichen Aufforderung zum Verlassen des Grundstücks nicht nachkommt.

In diesem Fall kannst/musst du die Polizei rufen, die ggf. auch deine Anzeige wegen Hausfriedensbruch aufnimmt.

ZuumZuum  27.02.2021, 01:52

Grundsätzlich gilt: du darfst nicht handgreiflich werden. Auch dann nicht, wenn der Betroffene deiner freundlichen Aufforderung zum Verlassen des Grundstücks nicht nachkommt.

Falsch:

§ 859 BGB,Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.

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heurekaforyou  01.03.2021, 16:08
@ZuumZuum

§ 859 kommt hier doch gar nicht zur Anwendung!

Dem Besitzer wird weder etwas weggenommen noch entzogen!

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