Baugenehmigung für neue Fenster?

3 Antworten

wir haben in unserem Einfamilienhaus alle Fenster zur Straßenseite austauschen lassen - es war keine Genehmigung erforderlich. Anders war es bei zwei Fenstern, die wir vertiefen ließen. Das wer ein Eingriff in die Bausubstanz (Südbaden). Als wir im Frankfurt/M die Fenster austauschen ließen, war das genauso, keine Genehmigung erforderlich. Für einen Balkonanbau ja, wäre dieser auf de Rückseite gewesen, wäre auch das ohne Genehmigung gegangen. Sagte man uns auf der Baubehörde. Aber bei Zweifeln immer einfach nachfragen. 

Der reine Austausch von Fenstern ist behördlicherseits meist genehmigungsfrei, solange es sich nicht um ein Denkmal bzw. um eine wesentliche Vergrößerung handelt (es gilt die jeweilige LBO).

Allerdings ist das nicht alles.

Handelt es sich nicht um ein EFH, ist hier zwingend ein WEG Beschluss notwendig, da die Fenster Gemeinschaftseigentum sind (auch wenn die TE dies vielleicht anders defiiniert; das ist infolge laufender Rechtsprechung längst obsolet).

Könnte unter Baumaßnahmen geringen Umfanges beantragt werden. Aber vorher beim Bauamt nachhören.