Hallo Zusammen, mein Mann wurde vor ein paar Monaten bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen, dass sein TÜV seit längerem abgelaufen ist und er nun mit einer Anzeige rechnen muss.
Wir waren nun lang im Urlaub und in der Zeit kam der Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren" vom Landratsamt an. Die Frist, binnen einer Woche darauf zu antworten, konnte er somit nicht einhalten.
Nun zur eigentlichen Frage: (die Angaben auf dem Anhörungsbogen sind alle korrekt und er hat die Ordnungswiedrigkeit begangen)
-
muss er den Bogen trotzdem ausfüllen? (bei den Punkten Angaben zur Person / weitere Angaben zur Person / Angaben zu gesetzlichen Vertretern & Angaben zur Sache steht jeweils dahinter "freiwillig")
-
da die Frist für die Rückantwort des Bogen abgelaufen ist, muss er da nun mit weiteren Ermittlungen gegen ihn rechnen?
-
muss er einen Nachweis vorlegen, dass wir im Urlaub waren? (Rechnungen / Buchungsbelege hätten wir parat, falls die reichen)
Wir haben natürlich beim Landratsamt angerufen, doch jeweils unterschiedliche Antworten bekommen. 1. "ne, den müssen sie nicht zurückschicken, wenn alles korrekt ist, machen sie sich da keine Sorgen. Der Bußgeldbescheid kommt erst später" 2. "ja, den müssen sie zurückschicken und die Polizei leitet trotzdem weitere Schritte ein" 3. "blöd, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen, ich weiß auch nicht ob sie den Bogen zurückschicken müssen" 4. "die Angaben sind freiwillig, sie bekommen aber zusätzlich eine Strafe, weil sie die Frist nicht eingehalten haben"
Im Netz habe ich mich natürlich auch schon informiert und durchgelesen, aber das ist teilweise sehr verwirrend, weil jeder was anderes schreibt und wenn man sich bei sowas nicht auskennt, ist man eventuell leicht überfordert :) Ich hoffe, dass mir hier einer von Euch weiterhelfen kann. Ich danke Euch