Gewerbe (Arztpraxis) als Wohnraum nutzen ohne Nutzungsänderung möglich?

3 Antworten

Du musst den Begriff Nutzungsänderung aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten betrachten.

Zum einen muss der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft privatrechtlich der Nutzungsänderung zustimmen. Gibt es eine Teilungserklärung, muss diese geändert und im Grundbuch eingetragen werden. Dieser Teil regelt das zivilrechtliche Verhältnis zwischen den Beteiligten.

Zum Zweiten bedarf es für die Nutzungsänderung einer Baugenehmigung. Das ist eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis, die keinen Einfluss auf die Rechte Dritte (z.B. der Miteigentümer) hat. Hast du diese Baugenehmigung nicht, darfst du die einmal zugelassene Nutzung nicht ändern. Es droht eine Nutzungsuntersagung mit dickem Bußgeld. 

Eine dieser Erlaubnisse reicht nicht. Du brauchst schon beide.

Meines erachtens wäre es nicht möglich. Habe jetzt nich explizit recherchiert aber arbeite in einem Architekturbüro. Es gibt für jedes gebäude in einer bestimmten Zone eine vorgesehende Nutzung. Das bedeutet wenn ein Bau in einer Wohn- und Gewerbezone steht so muss es einen bestimmten Anteil an Gewerbeflächen enthalten. Dementsprechend wäre es nicht möglich aus der Arztpraxis ohne nutzungsänderung als Wohnung zu Nutzen. Am besten recherchierst du in welcher zone das Gebäude steht und kannst dann im Baugesetz der Gemeinde nachschauen was dies genau bedäutet betreffend Gewerbe- und Wohnflächen. Hoffe konnte dir etwas helfen :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
kronschalk 
Fragesteller
 11.12.2019, 20:53

Hmm, ok. Gemäß dem Fall, ich habe eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt bekommen, muss ich es in die Teilungserklärung eintragen lassen, oder reicht der positive Bescheid vom Bauamt?

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Kellii26  11.12.2019, 20:59
@kronschalk

Wenn es mit dem bauamt abgesprochen ist sollte es gehen. Gemäss meines erachtens wird sich das Bauamt um das weitere kümmern. Wenn sie es bewilligt haben ist es bestimmt okei

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Geochelone  12.12.2019, 19:00
@Kellii26

Das Bauamt kümmert sich um das Baurecht, nicht um die privatrechtlichen Belange der Beteiligten.

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Vorrangig stellt sich die Frage, ob die Praxis in einem Gewerbegebiet liegt (baurechtlich) oder in einem Misch- oder Wohngebiet.

  1. Im Gewerbergebiet: Vereinfacht gesagt ist die Nutzung von Flächen als Wohnraum in einem reinen Gewerbegebiet nur zulässig, wenn es sich um Wohnungen handelt, die im direkten Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb genutzt werden - also z.B. eine Hausmeisterwohnung, Wohnung für Sicherheitspersonal oder auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. => "Normales Wohnen" in einem reinen Gewerbegebiet geht nicht.
  2. In einem Mischgebiet ist es noch am Einfachsten. Die Eigentümergemeinschaft muss die Änderung der Teilungserklärung (Gewerbe => Wohnen) zustimmen. Dann kommt noch die baurechtliche Genehmigung hinzu. Liegt beides vor, steht der Änderung m.E. nichts mehr im Weg.
  3. Im Wohngebiet: Wenn schon einmal diese Praxis in einem reinen Wohngebiet zugelassen war, dann vermutlich aufgrund des Bedarfs (Flächendeckung von Praxen in der Kommune). Dann wird man beim Rathaus vermutlich eher einen anderen Praxenbetreiber bevorzugen.

Ich sehe aber auf jeden Fall das Baurecht als Erstes, was zu klären ist => also einfach mal aufs Bauamt gehen und danach UNVERBINDLICH fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung