Vermieter übergibt Wohnung zu spät?

2 Antworten

Du kannst dort erst ein oder zwei Tage verspätet einziehen. Dann musst du natürlich für diese Zeit auch keine Miete zahlen. Besprich das mit der Hausverwaltung.

Falls du so lange im Hotel schlafen musst, wird das auch erstattet.

Dann mindere die Miete für 1-2 Tage Verzug halt um 100%
macht bestimmt einen guten Eindruck beim Vermieter der selber ja nix dazu kann das die Handwerker evtl 1-2 Tage länger brauchen

und wer zum 31 des Vormonats kündigt um am 1. des folgemonats einziehen zu können hat eh nicht alle Latten auf dem Zaun

T3Fahrer  28.09.2021, 13:26

Naja, die Abwicklung war schon hundsmiserabel, so wie sie hier beschrieben wird. Und als Vermieter hätte ich da 100-prozentiges Verständnis dafür, wenn natürlich für die ersten Tage, die die Wohnung nicht zur Verfügung steht, keine Miete gezahlt wird. Das erklärt sich von selbst.

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Vampire321  28.09.2021, 13:30
@T3Fahrer

Ja klar, aber von was reden wir denn?

zwei Tage a z.b. 20€ Wären 40€ … macht man dafür ein Fass auf?

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T3Fahrer  28.09.2021, 13:33
@Vampire321

Zum einen bin ich mir nicht sicher, ob der Fragesteller wirklich nur von diesen Tagen ausgeht in seiner Frage oder von dem ganzen Monat – deswegen habe ich in meiner Antwort beispielsweise explizit ausformuliert, dass es um die einzelnen Tage geht, die die Wohnung nicht zur Verfügung stand. Wenn es um den ganzen Monat ginge, wäre es ja in der Tat eine größere Summe.

Und ein anderer Aspekt ist, dass ich – wenn ich diese Geschichte so höre – noch nicht wirklich daran glaube, dass die Wohnung am 2. oder 3. Oktober bezugsfertig ist…

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Vampire321  28.09.2021, 14:28
@T3Fahrer

Den Termin habe ich aus der Frage übernommen…

natürlich ist das unschön und zeitlich echt fies, das man als neuer Mieter das Wochenende evtl. nicht nutzen kann..,

aber nichtsdestotrotz ist es doch noch gar nicht soweit… wir reden doch über NOCH ungelegte Eier…

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leylaakk 
Fragesteller
 28.09.2021, 13:49

Der Vermieter kann was dafür, da er die Sanierung nicht mal beauftragt hat wie abgesprochen. Ist nicht meine Aufgabe gewesen denen hinterher zu rennen und zu versuchen alles zu klären. War auch nicht die Aufgabe vom Hauswart. Und ich habe nicht gekündigt, ich habe gefragt “was wäre wenn?” Ich habe eine Bleibe, aber neue Möbel die ich bestellt habe, haben eben keine Bleibe.

vorallem, die haben die Wohnung komplett vergessen. Dass sie renoviert werden muss. Hätte ich die Wohnung 20 Tage vorher nicht besichtigt, hätten wir den Hauswart nicht drum gebeten das zu klären, dann hätte sich niemand um die Sanierung gekümmert und sie wäre unberührt geblieben.

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Vampire321  28.09.2021, 14:33
@leylaakk

warte dich mal den ersten 1.10 ab…

ich bin selber Vermieter und ich finde es immer toll wie selbstverständlich z.b. mal ne Miete 14 Tage später überwiesen wird, weil ‚ich musste die Dauerkarte fürs Stadion bezahlen!‘ o.ä.

nicht falsch verstehen, ich kann den Ärger VÖLLIG nachvollziehen.., aber NOCH ist es ja nicht soweit!

und das es im Moment schwierig ist Material und Handwerker zu bekommen hat sich ja auch schon rumgesprochen

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leylaakk 
Fragesteller
 06.10.2021, 16:21
@Vampire321

das eine hat ja nichts mit dem anderen zutun… es ging mir lediglich darum, dass die Vermieter sich einen Dreck um uns geschert haben und sich nicht mal bei uns gemeldet haben, (nicht mal nach hunderten von Anrufen und Nachrichten von unserer Seite aus) noch haben sie die Sanierung beauftragt. Da die Wohnung zu spät saniert wurde sieht das Badezimmer ziemlich schlampig aus und der Balkon ist noch nicht gemacht worden. Außerdem lassen sich zwei Türen nicht schließen.. und zusätzlich wurden die Böden anders laminiert als was wir abgesprochen haben. Das ist ziemlich ärgerlich!

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Vampire321  06.10.2021, 16:28
@leylaakk

Ich gebe dir recht, das ist sogar SEHR ärgerlich!

jetzt kann ich dir nur raten dem Vermieter weiter sanft Druck zu machen das das alles erledigt wird, ubd WENN dann alle Mängel beseitigt wurden könnt ihr euch ja mal zu ner Tasse Kaffee zusammen setzen und überlegen wie ihr deine Umstände durch die Renovierung am für beide Seiten erträglichsten vergütet …

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