Kündigung Vermieter?
Guten Abend,
ich bin 25 Verheiratet und habe einen Sohn. ich bin frisch in eine neue Wohnung eingezogen habe die Wohnung gestrichen renoviert alles drum und dran und jetzt möchte mein Vermieter mich kündigen und gibt mir 3 Monate zeit auszuziehen wegen Eigenbedarf gibt er als Grund an . Kann man da was dagegen tun und darf er sowas überhaupt?
4 Antworten
Das wird sehr stark von der genaueren Begründung in der Kündigung abhängen. Denn bei der Kündigung so kurz nach Vertragsbeginn hat der Vermieter das Problem, wahrscheinlich nicht erklären zu können, warum er von dem Eigenbedarf nicht schon bei Vertragsschluss wusste. Das ist aber wichtig, denn der Eigenbedarf ist nur dann gültig, wenn der Grund erst nach Mietbeginn entstanden ist. Die Kündigung könnte also durchaus unwirksam sein.
Sollte im Vertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart sein, dann hat sich jede weitere Überlegung eh erledigt. Denn diese Vereinbarung muss der Vermieter gegen sich ergehen lassen. Er kann dann nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen, nicht aber wegen Eigenbedarf.
Solltest du in Deutschland diesen Mietvertrag nach deutschem Recht geschlossen haben, so gilt hier § 575 BGB, der Vor Ablauf der Befristung nicht ordentlich durch die Parteien gekündigt werden kann.
Wenn im Mietvertrag qualifizierte Gründe nach § 575 (1) BGB nicht genannt sind, würde die Befristung nichtig sein - Der MV wäre damit unbefristet. Das musst du in diesem Fall dem Vermieter nicht erzählen sondern ihm einfach mit Verweis auf §575 der Kündigung wirksam widersprechen. 'Widerspruch per Einwurfeinschreiben dem Vermieter übersenden. Das findet der Vermieter eventuell selbst heraus und wird dich ggflls. korrigieren oder seine Kündigung zum 30.09.2023 als rechtens erklären.
Nun käme noch ein anderer Aspekt ins Spiel. Wenn du für die Renovierungsleistungen in der Mietsache nicht entschädigt wurdest, dann sind vermutliche Schönheitsreparturen in der Wohnung zur Hälfte vom Vermieter zu tragen. Nach Mietende wäre die Wohnung lediglich besenrein zurück zu geben.
Eigenbedarf ist möglich, da muss er die Person benennen die da einziehen möchte.
Der Eigenbedarf darf in erster Linie nur für den Vermieter selbst oder nahe Verwandte angemeldet werden. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter möglich.
https://www.mietrecht.com/eigenbedarfskuendigung/
oder hat der Vermieter nur einen "Deppen" gesucht, der ihm die Wohnung renoviert?
ob du einen Ausgleich verlangen kannst ... hmmm
oder war das vor Einzug bereits abzusehen??
obwohl ich einen 2 Jahres Vertrag habe?
wie jetzt, einen Beidseitigen Kündigungsverzicht, eine Kündigung ist ausgeschlossen. auch du könntest in der Zeit nicht kündigen
das wird er wohl erst zu dem Zeitpunkt machen können.
Das klingt schon arg danach, dass was nicht stimmt. Zeitverträge sind nach meinem Kenntnisstand vorfristig gar nicht kündbar.
Sollte ich falsch liegen, bitte ich dringend um Korrektur.
Also ich habe einen Mietvertrag der auf 2 Jahre befristet ist. Aber der möchte trotz mietvertrag das ich in 3 monaten spätestens ausziehe mit meinem kleinen kind und meiner frau wegen eigenbedarf
lass ihn machen, er muss klagen - dann kommt dein Mietvertrag ins Spiel, er dürfte haushoch verlieren.
biete ihm an, er zahlt die Renovierung, den Umzug, und Schadensersatz; dann schau was passiert
Geh zum mieterschutzverein
die haben spezialisierte Anwälte …
Da wirst du ne Mitgliedschaft abschließen müssen, was die kostet? Schätze 50-75€… schau mal auf deren Homepage, da findest du bestimmt Infos
ich bin von der anderen Seite (Vermieter)… hab mit denen selber deshalb nix zu tun ;)
Viel Glück, so ein Verhalten wie das von deinem Vermieter ist echt asi, solche Leute muss man echt mal ausbremsen
Hatten uns echt gefreut einziehen zu können haben die Wohnung renoviert und alles. Umzug ist immer stressig. Alles dekoriert und nun will er uns wieder rausschmeissen das finde ich echt ein bisschen seltsam und er darf mich rausschmeissen obwohl ich einen 2 Jahres Vertrag habe?