Ordentliche Kündigung durch Vermieter?

4 Antworten

Der Vermieter hat grundsätzlich die Möglichkeit, wegen Eigenbedarf für sich oder für einen Angehörigen zu kündigen. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Jedoch stellt der Gesetzgeber einige Anforderungen an die Kündigung. Werden diese nicht eingehalten, könnte die Kündigung vielleicht unwirksam sein. Du solltest aus diesem Grund zu einem Anwalt gehen und die Kündigung überprüfen lassen.

Eduardkoeln 
Fragesteller
 31.08.2019, 23:06

Die Enkelin ist 29 und wohnt bei den Eltern in 15 Meter Zimmer, fühlt sich da nich wohl und will in diese Wohnung.Der Vermieter, der Onkel, der ist jetzt zum Entschluss gekommen diese Eigentumswohnung zum Eigentum seiner Enkelin zu überlassen! das wäre der Kündigungsgrund!

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Renick  01.09.2019, 07:42
@Eduardkoeln

Das ist berechtigt, wenn die Enkelin einen eigenen Haushalt gründen soll. Deswegen darf gekündigt werden.

Sollte jedoch in der Kündigung nicht stehen, dass die Enkelin einziehen soll, sondern dass sie die Wohnung übertragen bekommen soll, ist das was anders. Es kommt auf Kleinigkeiten an. Daher zeig liebe mal einem Anwalt die Kündigung.

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Ja, eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist möglich, dazu zählen: Kinder, Eltern,Enkel, Großeltern. Geschwister (BGH, Urteil vom 9. Juli 2003, Az. VIII ZR 276/02)

Aber nicht weil die Enkelin das Eigentum bekommt, sondern nur wenn sie dort einziehen will.

Eduardkoeln 
Fragesteller
 30.08.2019, 21:10

Ok, die Enkelin will in die Wohnung, aber was ist mit mir, meiner Frau und Tochter? wir haben doch Mietvertrag ohne zeitbegrenzung?

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johnnymcmuff  30.08.2019, 21:52
@Eduardkoeln

Gerade weil Ihr einen unbefristeten Vertrag habt ist die Kündigung möglich.

Bei einem befristetem Vertrag oder einem Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahren würde das eben nicht so einfach gehen.

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Für eine Eigenbedarfskündigung, die bei einer Enkelin des Vermieters grundsätzlich möglich ist, muss die Enkelin die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch dort zu wohnen reicht nicht aus. Dort könntet ihr ansetzen und euch vom Anwalt oder Mieterverein beraten lassen.

Wenn z.B. in dem Haus eine vergleichbare Wohnung frei ist oder wird, ist die Kündigung schwer aufrecht zu erhalten.

Eduardkoeln 
Fragesteller
 31.08.2019, 23:02

Die Enkelin ist 29 und wohnt bei den Eltern in 15 Meter Zimmer, fühlt sich da nich wohl und will in diese Wohnung.Der Vermieter, der Onkel, der ist jetzt zum Entschluss gekommen diese Eigentumswohnung zum Eigentum seiner Enkelin zu überlassen! das wäre der Kündigungsgrund!

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Was steht an? Kündigung wg. Eigenbedarf? Ist es bereits die Eigentumswohnung des Onkels und soll sie nur auf die Enkelin übertragen werden? So richtig werde ich nicht schlau was hier Sache ist.

Eduardkoeln 
Fragesteller
 31.08.2019, 22:55

Die Enkelin ist 29 und wohnt bei den Eltern in 15 Meter Zimmer, fühlt sich da nich wohl und will in diese Wohnung.Der Vermieter, der Onkel, der ist jetzt zum Entschluss gekommen diese Eigentumswohnung zum Eigentum seiner Enkelin zu überlassen! das wäre der Kündigungsgrund!

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albatros  01.09.2019, 13:35
@Eduardkoeln

Die Eigentumsübertragung wäre als Kündigungsgrund unzulässig. Nach der Übertragung könnte die Enkelin wg. Eigenbedarf kündigen, nach dem sie im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.

Der Opa könnte jetzt auch wg. Eigenbedarf kündigen und danach den Eigentumsübergang veranlassen.

Wenn de facto die Kündigung wegen Eigentumsübertragung begründet wird, ist sie unwirksam.

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