Verständnisfrage ,, unbenommen "?

8 Antworten

Das heißt, ihr könnt eine außerordentliche, fristlose Kündigung auch vor diesem Tag aussprechen. Wobei man für eine solche Kündigung natürlich entsprechende Gründe haben muss, sonst wird sie nicht wirksam. "Ich hab keine Lust mehr hier zu wohnen" wird kein entsprechender Grund sein...

Es kann trotzdem noch eine fristlose Kündigung erfolgen, wenn ein Grund dafür gegeben ist.

Ja, du kannst auch vor der Frist eine außerordentliche, fristlose Kündigung erklären, aber die große Frage ist, ob "Auswandern" eine rechtlich haltbare Begründung für so eine außerordentliche Kündigung ist. Ich denke nämlich nicht.

Für gewöhnlich geht es bei außerordentlichen Kündigungen von Mieterseite um grobe Verschulden des Mieters, Gesundheitsgefahr oder wenn der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

In eurem Fall ist die Wohnung aber bewohnbar und der Vermieter hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, also gibt es keinen haltbaren Grund für eine fristlose Kündigung. In jedem Fall solltet ihr den Vermieter so bald wie möglich von euren Plänen in Kenntnis setzen, denn wenn ihr gewisse Fristen nicht beachtet, und die Wohnung deshalb womöglich leersteht, dann kann der Vermieter zusätzliche finanzielle Forderungen geltend machen.

Nein. Du kannst frühestens zum genannten Termin kündigen. Es sei denn, es liegen die ganz besonderen Gründe vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Das liegt aber nicht vor, wenn Du auswandern willst.