Darf der Vermieter die Mieter kündigen aus dem Grund, dass er die Wohnung renovieren will und dann in der Wohnung wohnen will?
Uns würden von unserer Vermieter mitgeteilt vor 6 Monaten dass er die Wohnung renovieren will und dann in der Wohnung wohnen will, deswegen wollte er uns kündigen...
Jetzt ist es so, dass wir schon so lange eine Wohnung suchen aber nicht gefunden haben. Wir arbeiten und bekommen noch Leistung vom Jobcenter, deswegen akzeptieren viele nicht deren Wohnung uns zu vermieten.
Wir sind zum Sozialamt gegangen und wir haben die Situation erzählt und sie meinten, dass sie keine Wohnung haben auch nicht mal Platz ein einer Gemeinschaftsunterkunft.
Nach 25 Tagen müssen wir die Wohnung verlassen und wir wissen nicht was wir machen sollen. Hat jemand von Ihnen Ahnung was man machen kann?
Ich freue mich auf eine Antwort von euch.
(Die Frage ist was man bei dieser Situation machen kann und nicht ob er kündigen darf)
5 Antworten
Grundsätzlich darf er Euch wegen Eigenbedarf kündigen.
Nach § 574 BGB kann jedoch bei Euch ein Härtefall vorliegen, da Ihr anscheinend nicht rechtzeitig eine angemessene Wohnung findet.
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/ersatzwohnraum.htm
Für einen Widerspruch wegen besonderer Härte könnte es zu spät sein. Der ist nämlich bis 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist möglich. Außer der VM hat im Kündigungsschreiben vergessen darauf hinzuweisen.
Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich.
Er wollte oder hat wegen Eigenbedarf kündigen / gekündigt, was prinzipiellzulässig wäre. Was trifft zu?
Ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam ist, hängt davon ab, ob sie formell korrekt erfolgt ist: Sie muss schriftlich (mit Originalunterschrift) erfolgen und umfassend begründet sein.
Eine Kündigung weil der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will ist möglich. Nennt sich Eigenbedarf.
Uns würden von unserer Vermieter mitgeteilt vor 6 Monaten dass er die Wohnung renovieren will und dann in der Wohnung wohnen will, deswegen wollte er uns kündigen...
Hat er denn form- und und fristgerecht gekündigt oder nur gesagt das er das vorhat?
Wenn er selber einzieht darf er das, nennt sich ‚eigenbedarf‘
aber er (oder ein naher Angehöriger) muss dann auch einziehen !