Miete ohne Mietvertrag - ist das möglich?

9 Antworten

Bei Freunden / Eltern / Geschwistern kannst du jederzeit OHNE schriftlichen Vertrag wohnen, du musst dich aber bei der Gemeinde an- oder ummelden

Questable 
Fragesteller
 03.09.2019, 17:24

Nein ich meine, wenn er/sie eine zweite Wohnung hat und man dort hinzieht

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Auf jeden Fall für den Bewohner, da es ohne Mietverhältnis auch keine Kündigungsfristen und sonstige Rechte gibt, die im Gesetz zum Schutz der Mieter festgelegt sind.

Besser also, einen kurzen, knappen Mietvertrag machen mit Miethöhe 0 €.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
JayCeD  03.09.2019, 17:31

Auf für mündliche Mietverträge gelten die gesetzlichen Mieterrechte und Kündigungsfristen.

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bwhoch2  03.09.2019, 17:53
@JayCeD

FS schrieb:

und sich beide Parteien darauf einigen, dass kein Mietvertrag festgelegt wird

Dann gibt es auch keinen mündlichen Mietvertrag. Das ist dann einfach so:

"Wohne dort - kostet nichts und geh, wenn ich Dich nicht mehr drin haben mag oder wenn Du nicht mehr dort wohnen willst."

Wenn darüber beiderseitiges Einverständnis besteht, gibt es keinen Mietvertrag, sondern lediglich erlaubte, kostenlose Nutzung bis auf Widerruf.

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JayCeD  03.09.2019, 17:58
@bwhoch2

Definition Vertrag:

Ein Vertrag ist im Recht und in der Wirtschaft die aus übereinstimmenden Willenserklärungen zustande kommende Einigung

Fragt sich jetzt, ob man überhaupt einen Vertrag darüber schließen kann, dass es keinen Vertrag gibt...

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bwhoch2  03.09.2019, 18:48
@JayCeD

Man kann sehr wohl die Art des Vertrags festlegen. Entweder durch den Inhalt oder durch den Titel, der zusammen mit dem Vertragstext einen Sinn ergibt.

Man könnte also z. B. mit dem von mir vorgeschriebenen Text einen Vertrag über die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung schließen, der schon deswegen kein Mietvertrag sein soll, weil keine Miete verlangt wird.

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Renick  03.09.2019, 18:14
Besser also, einen kurzen, knappen Mietvertrag machen mit Miethöhe 0 €.

Nicht überall wo "Mietvertrag" drüber steht, ist ein Mietvertrag drin! 0€ ist keine Mietzahlung, das ist nichts. Das ist nach juristischer Betrachtung kein Mietverhältnis im Sinne des §535 BGB, sondern allenfalls eine Gebrauchsüberlassung oder Leihe.

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bwhoch2  03.09.2019, 18:46
@Renick

Ich bin kein Jurist, würde aber sagen, dass wenn man auf das Dokument drauf schreibt "Mietvertrag" und vielleicht noch hinzu fügt, "gemäß BGB §§ 535 - 5xx", dass damit schon klargestellt wäre, dass es sich um einen Vertrag handelt, für den die entsprechenden Paragraphen des BGB gelten sollen, auch wenn die zu entrichtende Miete 0 € beträgt.

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Renick  03.09.2019, 21:48
@bwhoch2

Ich habe es lieb gemeint, dir die Info zu geben, dass das juristisch gesehen nicht korrekt ist und nicht als Mietvertrag gilt. Der §535 erfordert es, dass reell eine Mietzahlung geleistet wird. Und 0€ ist keine Mietzahlung. Du kannst gern deinen Anwalt bei nächster Gelegenheit fragen, ich bin mir da ganz sicher.

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Es ist nicht erforderlich, einen Mietvertrag zu machen und Miete zu zahlen. Man kann auch vereinbaren, kostenlos die Räume nutzen zu können. Alles kein Problem soweit.

Man muss dazu aber wissen, dass dies dann jusristisch gesehen kein Mietvertrag ist, sondern eine Nutzungsüberlassung oder Leihe. Das bedeutet, man hat keinen Mietschutz. Eine "Leihe" kann laut BGB kurzfristig und ohne Grund gekündigt werden. Daher hat der Bewohner im Streitfall eine ungünstge Situation.

Grundsätzlich hat man immer einen Mietvertrag. Es ist nur die Frage ob schriftlich oder mündlich.

Schlecht kann es sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sein. Da in Deutschland die Mietgesetzgebung etwas Mieterlastig ist, spricht es eher für den Mieter.

Keine Miete ist jedoch problematisch wenn die Werbungskosten des Gebäudes/Wohnung durch den Vermieter steuerlich berücksichtigt werden sollen. Hier spricht man von der Gunstmiete.

Gunstmiete bedeutet: Liegt die Miete über 66% der üblichen Miete, kann der Vermieter die vollen Werbungskosten absetzten. Liegt sie darunter, sind die Werbungskosten nur Anteilig zu berücksichtigen. Bei 0 Miete also keine steuerliche Berücksichtigung. Das kann weh tun.

(§9 Abs 1 EStG: Werbungskosten sind alle Aufwendungen eines Haus- oder Wohnungseigentümers zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der Mieteinnahmen erforderlich sind)

Ich persönlich würde trotzdem einen Mietvertrag aufsetzen... D. H. Vermieter und Mieter diverse Verpflichtungen haben und diese in einem Mietvertrag geregelt werden.

Vorteil dabei wäre z. B. die Kündigungsfrist....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung