Frage zum Mietvertrag?


15.12.2023, 15:39

Mails Screenshot

Mietvertrag

5 Antworten

Wenn du einen von Ihm unterschriebenen Mietvertrag und den Schlüssel hast, dann kann er dich nicht einfach so rausschmeißen. Der Rest deiner Geschichte ist etwas konfus und schwer zu verstehen, aber spielt auch keine Rolle.

Mit bestehendem Vertrag, begeht er quasi Vertragsbruch, wenn er meint dich rausschmeißen zu können.


MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 15:39

Da habe da mal paar Infos als Bild noch gelassen worum genau

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 15:35

Er meint so ich hätte kein Zugang der Schaden ist so gravierend das da kein Zutritt ist ich solle meine paar sachen beim Hausmeister abholen die ich gestern nach übergabe da hin gestellt habe. Der hat 2 Schlüssel weil da heute klempner kommen sollte.. Oder die Geschichte schon geplant aber schlecht durch dacht

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 15:33

Ja bin noch nicht mal eingezogen wollte ich heute. Der Beginn ist heute und er fand wohl jemand der den ursprünglichen Preis bezahlt oder eben früher bereit ist die Kaltmiete zu bezahlen.

Gestern übernimmst du die Wohnung und schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter, da musst du doch in der Wohnung gewesen sein, aber da war wohl die Wohnung noch nicht unter Wasser gesetzt. Die Reparaturen fanden wohl nicht in deiner Wohnung statt, denn woher sollte der Schlüssel für die Handwerker kommen?

Wie dem auch sei: Es gilt der §535 BGB. Kann der Vermieter den Vertrag nicht erfüllen, weil nun die Wohnung unbewohnbar ist, musss er dir Ersatzwohnraum mindestens gleicher Güte bereit stellen. Kann er das nicht, kannst du auf Kosten des Vermieters dir selbst Ersatz beschaffen auch in Pension, Fewo oder Hotel.

Die Reparaturkosten und die damit vebundenen Aufwendunge trägt zunächst die Gebäudeversicherung eventuell in der Folge die Betriebshaftpflichvers. der Handwerker.

Lass den Vermieter samt Hausmeister wegtreten !!!


MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 21:29

Glaube auch nicht das da ein Handwerker war

Gerhart  15.12.2023, 21:32
@MarM1992461

Marschier morgen zur Polizei und zum Gericht und bringe die Anzeigen zum Laufen. Der HM wäre das este Opfer! Lass deine Wohnung öffnen. So eine Vermieterwillkür kannst du doch nicht durchgehen lassen.

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 21:41
@Gerhart

Achso Und ja der Hausmeister handelte im Auftrag des Vermieters. Mit den schloss wechseln

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 20:20

Hab was hochgeladen eben neu der Hausmeister Hat so ein Zettel ran gehangen an Tür nach dem er schloss gewechselt hat

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 21:14
@MarM1992461

Ja ich war auch schon drin 2 mal 1. Mal besichtigung mit Hausmeister. Und gestern das 2.mal mit Vermieter Schlüsselübergabe und Mietvertrag unterschreiben lassen in der Wohnung.

Der Hausmeister hat Gestern ein Schlüssel behalten für die notwendigen Reparaturen die dort noch gemacht werden sollten. Und heute damit das Schloss gewechselt

Gerhart  15.12.2023, 21:14
@MarM1992461

Wie kann der HM das Schloss wechseln? Handelte er im Auftrag des Vermieters? Dieser Vorgang nennt sich "Verbotene Eigenmacht" Du kommst nicht in deinen Besitz? Das ist Nötigung und Sachbeschädigu >>> Anzeige bei der Polizei. Lass die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher öffnen ! Zuvor stellst du Antrag auf einsweilige Anordnung beim Amtsgericht/Richter!

Deine Kündigung wirkt erst zum 31.03.2024. Willst du nun einziehen oder nicht? So, wie es jetzt aussieht, wirst du Miete bezahlen müssen. Unglaublich, dieser Zirkus!

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 21:33
@Gerhart

Nein Du verstehst mich falsch meine neue ist das mit den Vermieter und den Hausmeister. Ich habe meine alte Wohnung aber gekündigt weil wasserflecke auf Dachboden war und ich vermute versteckten schimmel wegen den brennen im Hals beim Atmen. Und da macht der Vermieter auch nix :-(

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 21:36
@MarM1992461

Also kann ich mit den Dingen die du mir nanntest auch vor Gericht durch kommen? Er hatte sogar in den Mietvertrag vereinbart das er die Kaltmiete erst haben will wenn die Frist von den Mietvertrag von meiner alten Wohnung endet.. Und wenn Pech denn obdachlos noch wenn ich die Kündigung der alten Wohnung widerrufen muss was ich aber nicht wikl

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 21:39
@MarM1992461

Also wenn ich die widerrufen muss und die nicht zusagen würden. Was passieren kann

Gerhart  15.12.2023, 21:47
@MarM1992461

O.K. Dann wohnst du wohl noch in deiner alten, schimmligen Wohnung und bezahlst da auch die Miete. Du könntest aber auch in die neue Wohnung einziehen, wenn dir der der HM das Schloss nicht gewechselt hätte. Im Interesse deiner Gesundheit solltest du die aber verlassen.

Und bei Gericht gehst du zu einem Richter und musst dort nur glaubhaft machen, dass mit der neuen Wohnung eine Besitzstörung durch Schlosstausch vorliegt. Nimm deinen Mietvertrag mit und benenne einen Zeugen, der den Schlosstausch gesehen hat. Es reicht schon, wenn der Zeuge deinen vergeblichen Öffnungsversuch bezeugt. Du musst allerdings eine Gerichtsgebühr bezahlen und wenn dann eine Verhandlung stattfindet und ein Urteil gegen den Vermieter gesprochen wurde, erhälst du deine Auslagen auf Antrag zurück

Die Straftatsbestände verfolgt der Staatsanwalt auf deinen Antrag hin. Da bist du auch nur Zeuge.

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 22:58
@Gerhart

Das kann aber bestimmt dauern das ich zugang zu der Wohnung bekomme?

Also Polizei holen bringt da nichts? Muss ich extra zum Gericht fahren (50km entfernt)?

Wie viel kosten müsste ich rechnen?

Weil Anfahrt und Gerichtsvollzieher usw wären ja auch noch mit drin

Hatte ein Zeuge der heute dabei war mit den Schloss als ich Schlüssel probiert hatte um rein zu kommen

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 23:05
@Gerhart

Und ich kann es nicht beweisen das dort ein Wasserschaden war. Aber er auch nicht da bin ich mir sicher. Ihn geht's ums Geld was ihn entgeht. Aber er hat sich darauf eingelassen und darauf hin hatte ich ja meine alte Wohnung gekündigt (Frist ende 29.2.24)

MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 20:17

Ja hat sich versteckt schloss gewechselt und Zettel ran gehangen. Das kann nicht stimmen mit Wasserschaden. War nur ausrede für schloss austausch. Habe meine aktuelle gekündigt und Frist endet ende Februar .

Das war vorgetäuscht mit Wasserschaden weil er ein Mieter mit früherer Zahlungsfähigkeit der Kaltmiete gefunden hat höchstwahrscheinlich

Von Experte Gerhart bestätigt

Bei Mietverträgen die vor Ort und vorheriger Besichtigung abgeschlossen wurden gibt es kein Widerrufs-/Rücktrittsrecht.

Weder für Mieter, noch für Vermieter.


MarM1992461 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 16:30

Was mach ich wenn er mir den Schlüssel abnehmen will. Es muss doch ein aufhebungsvertrag statt finden oder? Ohne meine Einverständnis kann er das nicht rückgängig machen oder?

Sobald der Mietvertrag beidseitig unterzeichnet ist und die Schlüssel ausgehändigt sind, ist der Mietvertrag rechtskräftig. Ohne zulässigem Grund kann er vom Vermieter nicht gekündigt oder für ungültig erklärt werden.

Da hier die Inbesitznahme verwehrt wird (Schlosstausch) macht sich der Herr vollumfänglich Schadenersatzpflichtig.

Darüber hinaus könntest du beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken.

Auch könntest du nach vergeblicher Aufforderung zur Herausgabe der Wohnung nach Ankündigung einen Schlüsseldienst zur Öffnung beauftragen.

Er versucht es halt mal - de facto hast du einen gültigen Mietvertrag für die Wohnung, der heute begonnen hat.

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, haftet er dafür und muss ggf. die Kosten für Ersatz tragen, das scheint er zu wissen und versucht sich davor zu drücken.

Es gilt der §535 BGB. Kann der Vermieter den Vertrag nicht erfüllen, weil nun die Wohnung unbewohnbar ist, musss er dir Ersatzwohnraum mindestens gleicher Güte bereit stellen. Kann er das nicht, kannst du auf Kosten des Vermieters dir selbst Ersatz beschaffen auch in Pension, Fewo oder Hotel.