Frage zum Mietvertrag?
Habe gestern eine Wohnungsübergabe gehabt. Der Mietvertrag ab heute gültig keine Klausel enthalten das man den Mietvertrag wiederrufen kann
Vermieter hat die Frist von jetziger Wohnung als kaltMiete erlassen in der neuen.
Vermieter hat Vertrag um25€ nach unten angepasst (Bürgergeld)
Heute meldet er sich (wohl anderer Mieter mit früherer zahkungsfahigkeit der KaltmieteBezahlung) mit nicht durch dachte Geschichte mit Rohrbruch usw.
Gestern fand übergabe statt. Heute wies ich auf alle meine Rechte und Gesetze hin.
Letzte Nachricht von ihn war übergabe fand nicht statt und Mietvertrag nicht zustande gekommen obwohl alles schon passiert ist.
Ihn geht's bestimmt um die Sätze die er rein brachte mit die ersten kaltMieten erlassen.
Habe ihn drauf angesprochen mit Kumpel der klempner ist da hin zu sehen das anzuschauen. Und er lügt immer weiter so gravierend 3monate trocknen zwischen betonwand. Und sagt ich darf mir das nicht anschauen obwohl ich ab heute Mieter bin. Kaution und 2mieten für Anfang März hat er auch schon. Bietet mir gerade 100€ extra für mein Ärgernis an.
Darf ich die Wohnung betreten und prüfen?
Darf der mich einfach raus schmeißen? Obwohl Mietvertrag habe von ihn unterschrieben. Und Schlüssel ja auch
Mails Screenshot
Mietvertrag
5 Antworten
Wenn du einen von Ihm unterschriebenen Mietvertrag und den Schlüssel hast, dann kann er dich nicht einfach so rausschmeißen. Der Rest deiner Geschichte ist etwas konfus und schwer zu verstehen, aber spielt auch keine Rolle.
Mit bestehendem Vertrag, begeht er quasi Vertragsbruch, wenn er meint dich rausschmeißen zu können.
Da habe da mal paar Infos als Bild noch gelassen worum genau
Er meint so ich hätte kein Zugang der Schaden ist so gravierend das da kein Zutritt ist ich solle meine paar sachen beim Hausmeister abholen die ich gestern nach übergabe da hin gestellt habe. Der hat 2 Schlüssel weil da heute klempner kommen sollte.. Oder die Geschichte schon geplant aber schlecht durch dacht
Ja bin noch nicht mal eingezogen wollte ich heute. Der Beginn ist heute und er fand wohl jemand der den ursprünglichen Preis bezahlt oder eben früher bereit ist die Kaltmiete zu bezahlen.
Gestern übernimmst du die Wohnung und schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter, da musst du doch in der Wohnung gewesen sein, aber da war wohl die Wohnung noch nicht unter Wasser gesetzt. Die Reparaturen fanden wohl nicht in deiner Wohnung statt, denn woher sollte der Schlüssel für die Handwerker kommen?
Wie dem auch sei: Es gilt der §535 BGB. Kann der Vermieter den Vertrag nicht erfüllen, weil nun die Wohnung unbewohnbar ist, musss er dir Ersatzwohnraum mindestens gleicher Güte bereit stellen. Kann er das nicht, kannst du auf Kosten des Vermieters dir selbst Ersatz beschaffen auch in Pension, Fewo oder Hotel.
Die Reparaturkosten und die damit vebundenen Aufwendunge trägt zunächst die Gebäudeversicherung eventuell in der Folge die Betriebshaftpflichvers. der Handwerker.
Lass den Vermieter samt Hausmeister wegtreten !!!
Marschier morgen zur Polizei und zum Gericht und bringe die Anzeigen zum Laufen. Der HM wäre das este Opfer! Lass deine Wohnung öffnen. So eine Vermieterwillkür kannst du doch nicht durchgehen lassen.
Achso Und ja der Hausmeister handelte im Auftrag des Vermieters. Mit den schloss wechseln
Hab was hochgeladen eben neu der Hausmeister Hat so ein Zettel ran gehangen an Tür nach dem er schloss gewechselt hat
Ja ich war auch schon drin 2 mal 1. Mal besichtigung mit Hausmeister. Und gestern das 2.mal mit Vermieter Schlüsselübergabe und Mietvertrag unterschreiben lassen in der Wohnung.
Der Hausmeister hat Gestern ein Schlüssel behalten für die notwendigen Reparaturen die dort noch gemacht werden sollten. Und heute damit das Schloss gewechselt
Wie kann der HM das Schloss wechseln? Handelte er im Auftrag des Vermieters? Dieser Vorgang nennt sich "Verbotene Eigenmacht" Du kommst nicht in deinen Besitz? Das ist Nötigung und Sachbeschädigu >>> Anzeige bei der Polizei. Lass die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher öffnen ! Zuvor stellst du Antrag auf einsweilige Anordnung beim Amtsgericht/Richter!
Deine Kündigung wirkt erst zum 31.03.2024. Willst du nun einziehen oder nicht? So, wie es jetzt aussieht, wirst du Miete bezahlen müssen. Unglaublich, dieser Zirkus!
Nein Du verstehst mich falsch meine neue ist das mit den Vermieter und den Hausmeister. Ich habe meine alte Wohnung aber gekündigt weil wasserflecke auf Dachboden war und ich vermute versteckten schimmel wegen den brennen im Hals beim Atmen. Und da macht der Vermieter auch nix :-(
Also kann ich mit den Dingen die du mir nanntest auch vor Gericht durch kommen? Er hatte sogar in den Mietvertrag vereinbart das er die Kaltmiete erst haben will wenn die Frist von den Mietvertrag von meiner alten Wohnung endet.. Und wenn Pech denn obdachlos noch wenn ich die Kündigung der alten Wohnung widerrufen muss was ich aber nicht wikl
Also wenn ich die widerrufen muss und die nicht zusagen würden. Was passieren kann
O.K. Dann wohnst du wohl noch in deiner alten, schimmligen Wohnung und bezahlst da auch die Miete. Du könntest aber auch in die neue Wohnung einziehen, wenn dir der der HM das Schloss nicht gewechselt hätte. Im Interesse deiner Gesundheit solltest du die aber verlassen.
Und bei Gericht gehst du zu einem Richter und musst dort nur glaubhaft machen, dass mit der neuen Wohnung eine Besitzstörung durch Schlosstausch vorliegt. Nimm deinen Mietvertrag mit und benenne einen Zeugen, der den Schlosstausch gesehen hat. Es reicht schon, wenn der Zeuge deinen vergeblichen Öffnungsversuch bezeugt. Du musst allerdings eine Gerichtsgebühr bezahlen und wenn dann eine Verhandlung stattfindet und ein Urteil gegen den Vermieter gesprochen wurde, erhälst du deine Auslagen auf Antrag zurück
Die Straftatsbestände verfolgt der Staatsanwalt auf deinen Antrag hin. Da bist du auch nur Zeuge.
Das kann aber bestimmt dauern das ich zugang zu der Wohnung bekomme?
Also Polizei holen bringt da nichts? Muss ich extra zum Gericht fahren (50km entfernt)?
Wie viel kosten müsste ich rechnen?
Weil Anfahrt und Gerichtsvollzieher usw wären ja auch noch mit drin
Hatte ein Zeuge der heute dabei war mit den Schloss als ich Schlüssel probiert hatte um rein zu kommen
Und ich kann es nicht beweisen das dort ein Wasserschaden war. Aber er auch nicht da bin ich mir sicher. Ihn geht's ums Geld was ihn entgeht. Aber er hat sich darauf eingelassen und darauf hin hatte ich ja meine alte Wohnung gekündigt (Frist ende 29.2.24)
Ja hat sich versteckt schloss gewechselt und Zettel ran gehangen. Das kann nicht stimmen mit Wasserschaden. War nur ausrede für schloss austausch. Habe meine aktuelle gekündigt und Frist endet ende Februar .
Das war vorgetäuscht mit Wasserschaden weil er ein Mieter mit früherer Zahlungsfähigkeit der Kaltmiete gefunden hat höchstwahrscheinlich
Bei Mietverträgen die vor Ort und vorheriger Besichtigung abgeschlossen wurden gibt es kein Widerrufs-/Rücktrittsrecht.
Weder für Mieter, noch für Vermieter.
Was mach ich wenn er mir den Schlüssel abnehmen will. Es muss doch ein aufhebungsvertrag statt finden oder? Ohne meine Einverständnis kann er das nicht rückgängig machen oder?
Sobald der Mietvertrag beidseitig unterzeichnet ist und die Schlüssel ausgehändigt sind, ist der Mietvertrag rechtskräftig. Ohne zulässigem Grund kann er vom Vermieter nicht gekündigt oder für ungültig erklärt werden.
Da hier die Inbesitznahme verwehrt wird (Schlosstausch) macht sich der Herr vollumfänglich Schadenersatzpflichtig.
Darüber hinaus könntest du beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken.
Auch könntest du nach vergeblicher Aufforderung zur Herausgabe der Wohnung nach Ankündigung einen Schlüsseldienst zur Öffnung beauftragen.
Er versucht es halt mal - de facto hast du einen gültigen Mietvertrag für die Wohnung, der heute begonnen hat.
Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, haftet er dafür und muss ggf. die Kosten für Ersatz tragen, das scheint er zu wissen und versucht sich davor zu drücken.
Es gilt der §535 BGB. Kann der Vermieter den Vertrag nicht erfüllen, weil nun die Wohnung unbewohnbar ist, musss er dir Ersatzwohnraum mindestens gleicher Güte bereit stellen. Kann er das nicht, kannst du auf Kosten des Vermieters dir selbst Ersatz beschaffen auch in Pension, Fewo oder Hotel.
Glaube auch nicht das da ein Handwerker war