Mieterhöhung, Mietpreisbremse?
Guten Tag,
um wieviel Euro oder Prozent darf der Vermieter die Miete für eine Wohnung anheben wenn der Mietzins zu Beginn der Mietzeit falsch von ihm ermittelt wurde.
Beispiel: ich zahle für eine 80 m² Wohnung 5,50 € pro Quadratmeter Kaltmiete, wohne dort seit sechs Jahren. Die Miete wurde nie erhöht. Nun möchte der Vermieter die Miete anheben auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der Größe der Stadt gibt es keinen Mietspiegel. Die Vergleichsmiete liegt bei 12 Euro pro Quadratmeter, die Stadt hat aber eine Mietpreisbremse und normalerweise darf man soweit ich weiß, die Mieter nur um 20% anheben alle 3 Jahre auch wenn der Mieter zu Beginn der Mietzeit einen zu geringen Mietzins erhoben hat. Das wäre dann Pech… oder darf der Mieter sofort die Miete um mehr als 20% anheben um näher an die ortsübliche Vergleichsmiete zu kommen?
3 Antworten
Also zahlst du derzeit 440 € Miete.
Der Vermieter darf sofort - mit der vorgesehenen Frist - um 20 % auf 528 € erhöhen und 2026 auf 633 € usw.
normalerweise darf man soweit ich weiß, die Mieter nur um 20% anheben alle 3 Jahre auch wenn der Mieter zu Beginn der Mietzeit einen zu geringen Mietzins erhoben hat. Das wäre dann Pech… oder darf der Mieter sofort die Miete um mehr als 20% anheben um näher an die ortsübliche Vergleichsmiete zu kommen?
Das widerspricht sich doch gar nicht...
Wenn die Stadt eine Mietpreisbremse hat, dann wären 15 % die Kappungsgrenze. Da es aber keinen Mietspiegel gibt, kann das gar nicht sein. Die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel ist schlicht nicht anwendbar. Also sind es 20 % in 3 Jahren, wie überall in Deutschland.
Du siehst das vollkommen richtig und es gibt sehr viele Wohnungen, in denen ähnlich wenig Miete verlangt wird, weil die Vermieter es über die Jahrzehnte versäumt haben, ihren langjährigen Mietern zwischendurch mal die Miete zu erhöhen. Auch in diesen Fällen könnte man allenfalls bei Neuvermietung schnell an die aktuelle Marktlage anpassen.
gem. § 558 Absatz 3 BGB gibt es eine Kappungsgrenze . Diese besagt, dass die Kaltmiete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20 % steigen darf.
D.h. in deinem Beispiel darf der Vermieter daher die Miete alle drei Jahre lang um max. 20% erhöhen, bis er bei der ortsüblichen Vergleichsmiete ist.