Ist eine Renovierung in bewohnter Wohnung möglich?
Meine Vermieterin möchte in der kompletten Wohnung die in die Jahre gekommenen Teppichböden entfernen. Es soll Zimmer für Zimmer renoviert werden aber man hat mir nicht mitgeteilt, wie das in einer bewohnten Wohnung gehen soll. Man meinte lediglich, ich hätte dafür zu sorgen, dass die Zimmer ausgeräumt seien damit man problemlos neue Böden verlegen könne. Ich habe ziemlich große und sperrige Möbel, zum Beispiel ein 2m Bett und einen 3 m Schrank im Schlafzimmer. Es sollen Vinylböden verlegt werden.
Hat jemand damit Erfahrung, wie das in einer bewohnten Wohnung gehen soll. Wie lange dauert es ungefähr bis in einem durchschnittlich großen Zimmer der alte Teppich entfernt und das Vinyl verlegt ist. Wie lange muss ich warten, bis ich den neuen Boden betreten und ggf. man die Möbel wieder zurückstellen kann.
Da der Bodenverleger sich weigert die Möbel zu verrücken und ich niemanden habe, der mir helfen kann, muss ich wohl oder übel auf eigene Kosten eine Firma beauftragen. Welche Firmen kommen dabei in Frage? Mir graust es heute schon vor den hohen Kosten einer Firma, aber laut Vermieterin ist das mein Problem, da es sich hierbei um meine Möbel handelt.
Muss ich wirklich für die kompletten Kosten für das Verrücken oder gar Einlagern der Möbel aufkommen?
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand einen guten Rat geben kann und bedanke mich schon im Voraus für die Antworten. Grüße Marjella
5 Antworten
Da hier zum Tema Rechtsfrage ja schon einiges geschrieben wurde beantworte ich dir erstmal die anderen Fragen.
Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass der Bodenleger für seine Arbeit pro Zimmer 2-3 Tage brauchen wird. Je nachdem ob er Klickvinyl legt oder vollflächig verklebt.
Bei letzterem wird er den Boden mit einer Nivelliermasse ausgießen, beim Klick legt er sich eine Dampfsperre/Trittschalldämmung drunter.
Beim verkleben:
Tag 1: Alten Teppichboden restlos entfernen, absaugen, grundieren und nivellieren.
Tag 2: Bodenbelag verkleben, anwalzen und Fußleisten anbringen.
Tag 3: eventuelle Restarbeiten.
Kommt natürlich auf die Größe der Räume an, aber das sollte so machbar sein.
Sobald der Bodenleger raus ist kannst du den Boden auch normal nutzen und alles wieder einräumen. Eventuell musst du noch was aufpassen wenn er an Türzargen oder Fußleisten mit Silicon versiegelt hat.
Grundsätzlich sehe ich es aber auch so, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass der Raum frei wird. Ob nun vom Bodenleger oder sonst wem.
Einige sinnvolle Grund selbst auszuräumen wäre: du hast selbst die Renovierung in Auftrag gegeben und willst dir das Geld sparen.
Das Zeug aus den schränken kannst du ausräumen, das wäre gut, aber die Schränke an sich lass stehen.
Danke Niklas, die ganze Aktion geht von der Vermieterin aus. Ich hätte gerne darauf verzichtet aber man drängt mich dazu. Die Möbel wären mein Problem und ich soll schauen, dass eine Transportfirma sie auf die Seite stellt oder einlagert. Die Kosten wären ebenfalls mein Problem. Ich werde mir wohl bei einem Mieterverein Unterstützung suchen müssen. Bin total verzweifelt! Vielen Dank für Deine Antwort. Selbst ausräumen würde ich sofort machen!
Gemäß § 555a Satz 3 BGB ist der Vermieter zur Vorkosten- / oder Schadenersatzleistung gegenüber dem Mieter verpflichtet , wenn der Mieter solche Vorbereitungen nicht selbst kostenminimierend bewerkstelligen kann . ( Bezogen auf : )
Muss ich wirklich für die kompletten Kosten für das Verrücken oder gar Einlagern der Möbel aufkommen?
und
und ich niemanden habe, der mir helfen kann, muss ich wohl oder übel auf eigene Kosten eine Firma beauftragen.
In Hinsicht auf die rechtzeitige Vorankündigung könntest Du Dich damit ggf. noch zusätzlich auf § 555c Abs. 1 berufen , weil ich gemäß dem dortigen Absatz 4 durchaus einen erheblichen Eingriff in die Mietsache sehen würde . Die einzelnen Räume müssen zum Austausch der Bodenbeläge ja ( nach und nach ) komplett leer geräumt werden .
Gerne geschehen. 😉
So kannst Du der Vermietung zumindest erst mal schriftlich kontern , während Du Dir schnellstmöglichst noch zusätzlich ein ( kostenloses ) Beratungsgespräch bei einer Mieterschutzvereinigung sehr zeitnah begleitend zur konkreteren Unterstützung organisierst .
Wenn die Vermieterin das machen möchte, muss sie auch für die Kosten aufkommen. Sprich: Möbel verräumen, evtl. zwischenlagern und auch wieder einräumen.
Interessant wäre, ob Du überhaupt dazu verpflichtet bist, das machen zu lassen, während Du dort wohnst.
Ich würde mal beim Mieterverein nachfragen.
Es gibt für sowas Anwälte und Rechtsberatung. Wenn man ne Rechtsschutz hat ist die Beratung sogar gratis.
Vielen Dank, diese Antwort hilft mir sehr weiter!