Ist eine Renovierung in bewohnter Wohnung möglich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hier zum Tema Rechtsfrage ja schon einiges geschrieben wurde beantworte ich dir erstmal die anderen Fragen.

Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass der Bodenleger für seine Arbeit pro Zimmer 2-3 Tage brauchen wird. Je nachdem ob er Klickvinyl legt oder vollflächig verklebt.

Bei letzterem wird er den Boden mit einer Nivelliermasse ausgießen, beim Klick legt er sich eine Dampfsperre/Trittschalldämmung drunter.

Beim verkleben:

Tag 1: Alten Teppichboden restlos entfernen, absaugen, grundieren und nivellieren.

Tag 2: Bodenbelag verkleben, anwalzen und Fußleisten anbringen.

Tag 3: eventuelle Restarbeiten.

Kommt natürlich auf die Größe der Räume an, aber das sollte so machbar sein.

Sobald der Bodenleger raus ist kannst du den Boden auch normal nutzen und alles wieder einräumen. Eventuell musst du noch was aufpassen wenn er an Türzargen oder Fußleisten mit Silicon versiegelt hat.

Grundsätzlich sehe ich es aber auch so, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass der Raum frei wird. Ob nun vom Bodenleger oder sonst wem.

Einige sinnvolle Grund selbst auszuräumen wäre: du hast selbst die Renovierung in Auftrag gegeben und willst dir das Geld sparen.

Das Zeug aus den schränken kannst du ausräumen, das wäre gut, aber die Schränke an sich lass stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Marjella123 
Fragesteller
 08.09.2021, 22:14

Danke Niklas, die ganze Aktion geht von der Vermieterin aus. Ich hätte gerne darauf verzichtet aber man drängt mich dazu. Die Möbel wären mein Problem und ich soll schauen, dass eine Transportfirma sie auf die Seite stellt oder einlagert. Die Kosten wären ebenfalls mein Problem. Ich werde mir wohl bei einem Mieterverein Unterstützung suchen müssen. Bin total verzweifelt! Vielen Dank für Deine Antwort. Selbst ausräumen würde ich sofort machen!

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Gemäß § 555a Satz 3 BGB ist der Vermieter zur Vorkosten- / oder Schadenersatzleistung gegenüber dem Mieter verpflichtet , wenn der Mieter solche Vorbereitungen nicht selbst kostenminimierend bewerkstelligen kann . ( Bezogen auf : )

Muss ich wirklich für die kompletten Kosten für das Verrücken oder gar Einlagern der Möbel aufkommen?

und

und ich niemanden habe, der mir helfen kann, muss ich wohl oder übel auf eigene Kosten eine Firma beauftragen.

In Hinsicht auf die rechtzeitige Vorankündigung könntest Du Dich damit ggf. noch zusätzlich auf § 555c Abs. 1 berufen , weil ich gemäß dem dortigen Absatz 4 durchaus einen erheblichen Eingriff in die Mietsache sehen würde . Die einzelnen Räume müssen zum Austausch der Bodenbeläge ja ( nach und nach ) komplett leer geräumt werden .

Marjella123 
Fragesteller
 07.09.2021, 23:38

Vielen Dank, diese Antwort hilft mir sehr weiter!

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verreisterNutzer  07.09.2021, 23:49
@Marjella123

Gerne geschehen. 😉

So kannst Du der Vermietung zumindest erst mal schriftlich kontern , während Du Dir schnellstmöglichst noch zusätzlich ein ( kostenloses ) Beratungsgespräch bei einer Mieterschutzvereinigung sehr zeitnah begleitend zur konkreteren Unterstützung organisierst .

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Wenn die Vermieterin das machen möchte, muss sie auch für die Kosten aufkommen. Sprich: Möbel verräumen, evtl. zwischenlagern und auch wieder einräumen.

Interessant wäre, ob Du überhaupt dazu verpflichtet bist, das machen zu lassen, während Du dort wohnst.

Ich würde mal beim Mieterverein nachfragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt für sowas Anwälte und Rechtsberatung. Wenn man ne Rechtsschutz hat ist die Beratung sogar gratis.