Stromrechnung über 6500€?

7 Antworten

Wenn es hier wirklich nur um die Stromrechnung geht, dann hast Du einen Zählerstand, wo Du eingezogen ist und dann die Ablesung am Jahresende, die nun zu der hohen Rechnung führt. Gibt es auch eine Zählerablesung nach den Renovierungsarbeiten, also von ca. Anfang Februar 2024?

Wenn nicht, wirst Du es sehr schwer haben, zu beweisen, dass der meiste Strom durch die Renovierung verbraucht wurde.

Bei 6500 € Stromrechnung und einem angenommenen Strompreis von 0,35 € je kwh hättest Du einen Stromverbrauch von rund 18500 kwh gehabt. Sehr hoch, aber in einem Jahr nicht unmöglich.

Wie wird die Wohnung beheizt? Mit elektrischen Geräten oder mit normaler Gas- oder Ölzentralheizung? Wie wird das Warmwasser bereitet? Evtl. auch mit Strom?


Shrav 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 16:51

Nur Wasser ist strom und gibt’s Heizung ich tue es 1-2 mal woch an. Das ich habe nur vor Renovierung foto nach her leider nicht.

Es geht wohl um die Energiekosten. Das entspräche einem Dauereinsatz von 110000 Watt 12 Stunden am Tag 5 Tage lang jede Woche über drei Wochen. Das kommt mir sehr merkwürdig vor und entspräche nicht dem üblichen Maschineneinsatz. Also das muss absolut genau dokumentiert werden und die Höhe dieser Energiekosten darf angezweifelt werden.

Aber wie ich es auch verstehe, bezieht sich die Rechnung nicht nur auf die drei Wochen. Leider hattest du wohl den Stromzähler nicht jeden Tag in den Arbeitswochen abgelesen.

Ob und wieviel du bei deinem Vermieter, der ja die Arbeiten anordnete, geltend machen kannst, muss dir ein Anwalt eventuell mitteilen können. Da hier auch niemand weiß, welchen vermutlich zwielichten Energieanbieter du mit welchem Vertrag hast, kann man dazu hier auch nichts sagen.

Stromrechnung über 6500€?

Da hat man dich schon beim Mietvertrag getäuscht. Nimm alle Papiere und geh schnellstens zum Anwalt.

Da wäre eine Mitgliedschaft beim Mieterbund auch eine sehr gute Idee! Die kennen die Rechtslage, haben Anwälte und ergreifen Maßnahmen, um Missstände abzustellen !

Schadensersatz wegen Nicht-Nutzbarkeit der Wohnung, während diese Arbeiten dort stattfanden, steht dir zu - das ist auch ein Thema!

Mach schön Fotos und Notizen MIT DATUM, wann wer was gesagt hat. Gedächtnisprotokolle können sehr wichtig sein.

Man kann es fast nicht glauben!!

Viel Erfolg!

Wenn du den Verbrauch während der Arbeiten dokumentiert hast, dann kannst du das notfalls über einen Anwalt klären. Wenn du die Zählerstände nicht dokumentiert hast, dann wird das nichts. Da du erst eingezogen bist hast du auch keine Vergleichswerte aus anderen Jahren, die als Nachweis gelten könnten.

Was hast du denn allgemein für einen Verbrauch pro Jahr angegeben. Wie waren die Konditionen und was hast du gezahlt?

Mich mich klingt das nach einer Kombination aus Handwerkerarbeiten und allgemein zu wenig gezahlten Abschlag.

Die Zählerstände stimmen aber alle vom Einzug und zur Rechneungsstellung?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.
Ich habe neue Wohnung gemietet am 14.1.2024 und am 15.1.24 Strom vertrag gemacht 

Du bist der Vertragspartner des Energieversorgers.

Dein Zähler-deine Kosten

Was dann zivilrechtlich mit dem Vermieter zu klären ist, interessiert den Energielieferer NICHT.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

guenterhalt3  13.02.2025, 19:49

wenn ein Dritter Energie ohne Zustimmung des Stromkunden verbraucht, ist das Diebstahl.

Udavu  14.02.2025, 03:54
@guenterhalt3
wenn ein Dritter Energie ohne Zustimmung des Stromkunden verbraucht, ist das Diebstahl.

Du bist der Vertragspartner des Energieversorgers.

Dein Zähler-deine Kosten

Die baulichen Maßnahmen des Vermieter sind KEIN Diebstahl, das ist eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter.

Stromdiebstahl ist ein Straftatbestand, der an fremder elektrischer Energie begangen wird,

für die der Täter keine Befugnis hat.

Es steht in der Befugnis des Vermieter bauliche Maßnahmen ausführen zu lassen.

GutenTag2003  14.02.2025, 13:10
@guenterhalt3
 ohne Zustimmung des Stromkunden

Dem könne man zustimmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_elektrischer_Energie

Wird der Strom aus den Anschlüssen der eigenen Wohnung ohne Widerspruch "abgezapft", würde ich dies als Zustimmung ansehen.

Wird der Strom z.B. außerhalb der Wohnung, an den Anschlüssen im Keller ohne Zustimmung und ohne konkretes Wissen darüber - entnommen, wäre es für auch Diebstahl.

Udavu  14.02.2025, 13:50
@GutenTag2003

Mietrecht ist meist Einzelfallprüfung.

 Die Rechtslage ist momentan eindeutig.

  • Du hast eine sehr hohe Stromrechnung gem. deinem Zählerstand erhalten.
  • Du bist der Vertragspartner des Energieversorger.
  • Du musst bezahlen oder mit dem Energielieferer eine Reglung finden, damit dir nicht der Strom abgestellt wird.
GutenTag2003  14.02.2025, 14:08
@Udavu

Der Stromanbieter hat damit nichts zu tun.

Streitfall / Diebstahl betrifft das Verhältnis Vermieter / Mieter. Das habe nicht bestritten.

Udavu  14.02.2025, 14:09
@GutenTag2003

Na ja etwas hat er dann doch damit "Zu tun.." Er will schließlich die gelieferte Energie bezahlt bekommen.

GutenTag2003  14.02.2025, 14:10
@Udavu

Darüber müssen wir nun nicht wirklich streiten, was "Zu Tun ..." in diesem Zusammenhang bedeutet.

Udavu  14.02.2025, 14:14
@GutenTag2003

Evtl. gibt dir der Fragesteller seinen Namen und Anschrift, dann könnt ihr das bei Kerzenschein, weil der Strom abgestellt wurde ausdiskutieren.