Vermieter reagiert nicht nach Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schriftlich (Einwurfeinschreiben!) Einspruch einlegen, diesen begründen und um Zusendung von Kopien aller relevanten Belege bitten. Da zur Zeit und überhaupt die Einsichtnahme vor Ort nicht zumutbar ist, muss der Vermieter dieser Bitte nachkommen. Erst wenn er das getan hat und die Abrechnung korrekt ist, ist die Nachzahlung fällig.

Eine Nachzahlung in dieser Höhe erachte ich auch als sehr fragwürdig.

... und habe von ihr verlangt, die Originalbelege zu schicken.

Welcher Mensch gibt denn Originalbelege aus der Hand?

Due hast lediglich Anspruch darauf die Belege beim Vermieter bzw. der HV einzusehen.

Ich versuche jeden Tag mit der Firma zu kontaktieren, aber sie antworten weder auf E-mail noch auf Telefon.

Dann versuchs mal mit der guten alten Post.

Die Nachzahlung ist vierfach höher als was ich bezahlt habe.

Bei Nutzungszeitraum nur in Heizmonaten nicht ungewöhnlich.

Diana62078 
Fragesteller
 19.02.2021, 17:51

1. Die Firma ist weit weg von mir, ca. 80 km, wegen Corona kann ich nicht dort hingehen und die Belege einsehen.

2. Der Nutzungszeitraum ist 3 Monaten. Ich wohnte damals alleine. Vorher hatte ich keine Nachzahlung. Der Nachzahlungsbetrag für die 3 Monaten ist über 400 euro.

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anitari  19.02.2021, 18:40
@Diana62078

Dann bitte die HV dir Kopien der Belege zuzusenden. Gegen Bezahlung!

Nochmal, eine Nachzahlung wenn der Nutzungszeitraum nur Heizmonate waren ist ziemlich normal. Du hattest ja kein "Guthaben" aus heizfreien Monaten.

Wie groß war denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?

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Diana62078 
Fragesteller
 19.02.2021, 19:20
@anitari

Ok aber du hast einen Punkt nicht betrachtet. Die Wohnung hat nur 4 Heizungszähler. in der Abrechnung sind die 5 ! wie kann das sein?!

Die Wohnung ist 45 qm, die Vorauszahlung war 120 euro.

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anitari  19.02.2021, 19:24
@Diana62078

Den Punkt mit den Zählern habe ich schon gelesen. Hast Du das nachweisbar reklamiert?

120 € bei 45 m² sind normalerweise ausreichen. Aber wenn Nutzungszeitraum nur Heizmonate waren kann das nicht ausreichend sein. Schon allein wegen dem verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten.

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Diana62078 
Fragesteller
 19.02.2021, 20:25
@anitari

Nachweis dafür ist der Vertrag. Im Vertrag steht nicht dass ich ein Esszimmer habe. oder wäre das nicht ausreichend?

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