Heizkosten und nebenkosten gezahlt, trotzdem Nachzahlung bezahlen müssen?

11 Antworten

Mit der Miete wird bekannterweise nur ein Abschlag gezahlt. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, wird einmal/Jahr ermittelt, und dann bekommt man Etwas zurück oder muß nachzahlen.

Hattest du wirklich gelaubt, dass monatlich die tatsächlichen Nebenkosten ermittelt werden? Und dass diese das ganze Jahr über konstant geblieben sind, egal, wie hoch der Unterschied z.B. bei den Heizkosten zwischen Sommer und Winter ausfällt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DaKaBo  16.12.2019, 14:05

Kommt auf dir Vereinbarung im Mietvertrag an...

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Das kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Handelt es sich um eine Pauschale für die NK? Oder um einen Abschlag?

Bei der Pauschale kann nichts nachträglich abgerechnet werden, beim Abschlag schon, da dieser nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich entstandenen Kosten ist.

LookiMachen 
Fragesteller
 16.12.2019, 14:07

Meine Mutter hat nicht mal mehr den ganzen Mietvertrag um es nachzuschauen da der Vermieter sich einfach heimlich den halben wieder gekrallt hat als er mal da war..

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florestino  16.12.2019, 14:13
@LookiMachen

Dann hat sie ein Problem. Üblicherweise sind aber für NK Abschlagszahlungen zu zahlen, die dann einmal im Jahr abgerechnet werden. Dann kommt es entweder zu einer Nachzahlung oder zu einer Rückerstattung. Einen Anhaltspunkt könnten die vorangegangenen Jahre bieten: wie wurde das da gehandhabt?

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LookiMachen 
Fragesteller
 16.12.2019, 14:25
@florestino

Gab keine Abrechnungen davor da sie da nicht mal ein ganzes Jahr gewohnt hat

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Es sind Vorauszahlungen vereinbart. Über diese ist jährlich abzurechnen. Dabei kommt es entweder zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung.

Die Abrechnung muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt sein um noch eine Nachzahlung zu bekommen (als Vermieter). Kommt sie verfristet, ist eine errechnete Nachzahlung (die Vorauszahlungen des ganzen Jahres waren zu niedrig) nicht mehr fällig (also nicht mehr zu bezahlen).

Vermutlich hat deine Mutter lediglich Vorauszahlungen geleistet und keine Pauschalleistungen (das ist zumindest bei Heizkosten i.d.R. unzulässig).

Nach einem Jahr kommt dann die Betriebskostenabrechnung. Hat deiner Mutter mehr verbraucht, als sie vorausgezahlt hat, dann muss sie jetzt halt nachzahlen.

Bei einer Pauschalmiete sieht das anders aus. Allerdings müssen dann Warmwasser-und Heizkosten meist dennoch nach Verbrauch abgerechnet werden.

Ja, natürlich muss sie die Nachzahlung bezahlen - die monatlichen Nebenkosten, die man zahlt, werden am Ende des Jahres abgerechnet und es wird geschaut, ob wirklich nur so viel verbraucht wurde, wie man auch bezahlt hat, oder ob es mehr war.

LookiMachen 
Fragesteller
 16.12.2019, 14:01

Ich Frage mich nur warum der Vermieter dann sich jetzt erst meldet und nicht schon letztes Jahr als die angebliche nachzahlung schon gekommen ist.

Der Vermieter ist nämlich nicht wirklich vertrauenswürdig und hinterhältig

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DieKatzeMitHut  16.12.2019, 14:02
@LookiMachen

Um welchen Zeitraum geht es denn nun konkret? Wenn es über ein Jahr her ist, ist die Forderung nicht rechtens - für die Betriebskostenabrechnung von 2018 hat der Vermieter jedoch bis zum 31.12.2019 Zeit.

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DaKaBo  16.12.2019, 14:04
@LookiMachen

Die Abrechnung (bei Vorauszahlung) für 2018 muss dem Mieter bis 31.12.2019 vorliegen. Dann ist sie von daher im grünen Bereich.

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DaKaBo  16.12.2019, 14:08
@LookiMachen

Dann kann es doch trotzdem die Abrechnung für 2018 sein.

Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.2018. Verbrauchszeitraum 01.01.-30.09.2018.

Du musst konkrete Infos liefern, damit man deine Frage beantworten kann. Was steht denn dazu in der Abrechnung? Und im Mietvertrag?

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LookiMachen 
Fragesteller
 16.12.2019, 14:11
@DaKaBo

Eine aufgelistete Abrechnung hat sie noch nicht bekommen und die Hälfte des mietvertrages hat sich der Vermieter heimlich gekrallt als er mal in der Wohnung war

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DaKaBo  16.12.2019, 14:20
@LookiMachen

Was sind das denn für Methoden?!?

Dann soll sich deine Mutter mal stur stellen. Prinzipiell, wenn im Mietvertrag nicht anders vereinbart, muss nämlich der VERMIETER für entstandene Nebenkosten aufkommen. Und dann wird er eine Kopie vorlegen von der Vereinbarung, wenn es diese denn gibt.

Und dass die Abrechnung detailliert aufgeschlüsselt sein muss, versteht sich wohl von selber. Deine Mutter hat dann übrigens das Recht, Belege einzusehen (auf Kopien nicht).

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LookiMachen 
Fragesteller
 16.12.2019, 14:23
@DaKaBo

Alles klar, vielen Dank für die hilfreiche Antwort, Werde ich meiner mutter alles sagen

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albatros  16.12.2019, 19:00
@LookiMachen

Wenn es um die Abrechnung für 2017 geht (Modus Kalenderjahr), hätte die Abrechnung bis 31.12.18, 18h zugestellt sein müssen um noch eine Nachzahlung fällig stellen zu dürfen. Kam sie in 19, ist sie verfristet und die Forderung nicht mehr zu befriedigen. Die Abrechnung für 2018 muss noch bis 31.12.19 18h zugestellt sein wenn dafür eine Nachzahlung wirksam gefordert werden soll bzw. bezahlt werden muss.

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DaKaBo  16.12.2019, 14:02

Kann man so nicht sicher sagen, ohne den Mietvertrag zu kennen.

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