GEZ Zahlung korrekt?

Hallo liebes Forum!

Ich stehe aktuell in einem Konflikt mit der GEZ und frage mich ob es sich lohnt dies mit einem Anwalt zu regeln oder ob ich komplett auf dem Holzweg bin. (Rechtsschutz vorhanden)

Es ist so dass ich offiziell 30.05.24 meine Wohnung in Hamburg verlassen habe und ab dem 01.05 bereits eine Wohnung in Kassel angemietet hatte. Mein Partner ist zum 01.06.25 dort angemeldet worden. Nun war es so dass ich am 15.05.24 in einem 12 wöchigen Reha-Aufenthalt war. Sprich ich habe mich erst zum August dort offiziell angemeldet, da ich dort tatsächlich erst zu diesem Datum offiziell eingezogen bin. Natürlich habe ich mich aber auch bei der alten Adresse nicht abgemeldet.

Nun verlangt die GEZ eine Nachzahlung von Juni - August - 180€ für den alten Standort. Ich habe mehrfach die Situation schriftlich erklärt und das mein Partner den Beitrag seit dem 01.06 für mich zahlt (Ein Haushalt). Diese beziehen sich ausschließlich auf die offizielle Ummeldung vom Einwohnermeldeamt zu August und sagen eine rückwirkende Abmeldung wäre nicht möglich.

Nun ist die Frage ob ich tatsächlich die fast 200€ zahlen muss oder ob es rechtswidrig ist, da ich ja keine Möglichkeit hatte mich ,,frueher’’ umzumelden durch den Klinikaufenthalt (400km von der neuen Wohnung entfernt) & mein Partner ja seitdem den Beitrag der GEZ zahlt!!!

ich sehe das als nicht Nötig da die Wohnung zum 31.05.24 gekündigt war und ich dort nicht mehr gewohnt habe.

über Hilfe wäre ich dankbar! Vielen Dank.

Umzug, GEZ, ummelden, Zahlung, neue Wohnung
Keine Zahlung Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderung)?

Hallo ihr lieben,

Ich habe folgendes Problem:

Ich stehe gerade zwischen denn Umschwung vom Sozialamt (Bürgergeld) auf Rente (Erwerbsminderung).

Ich habe vorher normal gearbeitet und alles verlief Zahlungsmäßig lückenlos.

Bis jetzt.

Ich bin jetzt vom Bürgergeld raus, und auf meine Erwerbsminderungs-Rente angewiesen.

Diesen Monat haben sie mir aber keinen Cent überwiesen? Mit der Begründung das sie erst 'Ende' des Monats ausbezahlen.

Für mich bleibt aber jedoch für diese 30 Tage alles offen. Miete, Lebensunterhalt usw.

Hinzu kommen mir noch wahrscheinlich Mahnungen sämtlicher Gläubiger etc.

Sozusagen wurde ich um 30 Tage nach hinten geworfen.. was mir ziemlich denn Boden unter denn Füßen wegreißt.

Das Arbeitsamt/JobCenter sagen sie sind nicht mehr zuständig.

Dabei habe ich doch mich um alles Rechtzeitig & Sorgfältig gekümmert.

Wirklich keine tolle Überraschung so da zu stehen.

Nun meine Frage an euch:

Ist das ganze so Ordnungsmäßig Normal?

Gibt es nicht irgendwie eine Grundsicherung in Deutschland?

Ich stehe ja gerade finanziell total nackt da, und kann nicht einmal was dafür..

Wie kann ich mir Helfen? wer kann mir Helfen ?

Ich habe wirklich Sorgen in Schulden zu geraten, oder im schlimmsten Fall meine Wohnung zu verlieren.

Wieso werde ich um 30 Tage ohne Geld nach hinten geworfen?

Als ich Angerufen habe, hat man mich damit getröstet, das dass Geld ja nicht weg ist, sondern erst 30 Tage später ausbezahlt wird.

Aber diese 30 Tage fehlen ja dennoch irgendwo..

Ich verstehe das ganze nicht und hoffe hier Aufklärung und gute Ratschläge zu bekommen wie ich mich da am besten wieder auf die Beine stellen kann.

Vielen lieben Dank.

Grüße

Miete, Rente, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Zahlung, Lebensunterhalt
Fahrschule Kündigung?

Guten Tag,

folgendes Problem hat sich ergeben. Ich habe mein Vertrag bei meiner alten Fahrschule gekündigt und kurze Zeit später eine Email bekommen, mit der Aufforderung zur Zahlung bekommen:

Bei der Anmeldung in unserer Fahrschule hatten Sie ein Angebot erhalten wo der Grundbetrag rabattiert war. Ebenso der Erste-Hilfe Kurs & Sehtest und Führerschein LernApp kostenlos sind, wobei die Voraussetzung ist dass der Führerschein bei uns komplett absolviert wird.

Falls der Führerschein nicht bei uns absolviert wird behalten wir uns eine Nachberechnung vor (Punkt 5 unserer AGB´s).

Gerne können Sie den Betrag auf unser Konto überweisen.

  • Grundbetrag 1,- statt 199,- Nachberechnung 198,-
  • Führerschein LernApp 00,- statt 49,- Nachberechnung 49

Der Gesamtpreis beträgt 247,- bei einer Abmeldung/Kündigung.

Im Vertrag selbst steht nur drinne:

Die in der Fahrschule einzusehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

5. Kündigung des Vertrages

5.1 Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit gekündigt werden.

5.2 Die Fahrschule kann den Ausbilungsvertrag kündigen wenn der Fahrschüler gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers mehrfach und gröblich verstößt.

5.3 Gewährte Rabatte, Aktionen, Tarifpakete werden nur gewährt wenn die Ausbildung bei der Fahrschule erfolgreich wird (s. 3.3). Fahrschule behält sich bei einer Kündigung eine Nachberechnung vor. Weiter hat die Fahrschule Anspruch zur Zahlung der erbrachten Fahrstunden.

Ich finde die Formulierung sehr vage, es wird nicht deutlich darüber informiert welche kosten auf mich zukommen, wenn ich mein Vertrag kündige. Müssen sie das tun oder ist der offene Spielraum deren gutes Recht und ich muss den genannten Betrag zahlen. Letztendlich könnten sie jede Summe verlangen und ich müsste es akzeptieren ...

Hoffe jemand hat dazu eine Erklärung / Antwort, Dankeschön!

MfG Calli

Recht, Vertrag, Fahrschule, Zahlung

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