Darf eine Rechnung wie z. B. eine Rechnung von einer Apotheke vom Taschengeld eines Patienten, der sich in einem Altenpflegeheim befindet, bezahlt werden?
9 Antworten
Also wenn es eine rechnung für rezepte oder hilfsmittel ist, eigentlich nicht. Hustenbonbons oder sonstige persönliche Rechnungen ja.
Worum geht es genau?
Medikamente die der Arzt verschrieben hat werden über die Krankenkasse bezahlt. Kassenpatienten müssen keine Zuzahlung leisten wenn sie aufgrund ihrer Einkommenslage davon befreit sind. Das dürfte bei einem Heimbewohner dann der Fall sein, wenn er nur über Taschengeld verfügt.
Bei Privatpatienten muss in der Apotheke immer bezahlt werden, ,man hat aber Erstattungsanspruch und steht deshalb letztendlich auch nicht schlechter. Das Taschengeld aber dürfte bei heutigen Arzneimittelpreisen ohnehin nicht langen.
Außerdem wird in beiden Fällen die Heimleitung die Beschaffung der Medikamente vornehmen. Dritte brauchen das nicht.
Bleiben also nicht verschriebene Präparate. Wenn der Heimbewohner noch geschäftsfähig ist darf er jemanden beauftragen solche Medikamente zu kaufen und von seinem Taschengeld zu bezahlen. In anderen Fällen muss das der Betreuer entscheiden.
Ja, darf sie.
Wenn man das nicht möchte, muss man sich halt mit der Lieferapotheke in Verbindung setzen, damit man als Angehöriger/Betreuer eine Einzelrechnung erhält.
Ja natürlich. Mit dem Taschengeld kann der Bewohner machen was er will.
Allerdings habe ich aus eigener Erfahrung auch schon gemerkt dass Apotheken insbesondere alte Leute gerne Abziehen, mit irgendwelchen Dingen die eigentlich gar nicht notwendig sind.
Apotheken sind generell zu teuer für die Leistung die sie erbringen. Wenn überhaupt dann sollte man bei Versandapotheken kaufen die bessere Konditionen anbieten, wenn man keine Beratung braucht.
Nahrungsergänzungsmittel und ähnliche Dinge sollte man überhaupt nicht kaufen denn sie sind überhaupt nicht notwendig, wenn sie nicht vom Arzt verordnet wurden.
Es geht auch nicht um rezeptpflichtige Medikamente sondern um Dinge die man selber bezahlen muss. Leute im Pflegeheim haben in aller Regel eine Befreiung von den Zuzahlungen.
Apotheken machen viel Umsatz mit wirklich sinnfreiem Quatsch den sie da verkaufen.
Ich glaube wenn die Apotheken nur noch sinnvolle Sachen verkaufen würden, würden viele pleite gehen.
Noch ein Nachtrag und Beispiel: ich kenne einige Leute die kaufen sich beispielsweise die Voltaren Schmerzsalbe zum regulären Lauertaxe Preis in der Apotheke, obwohl es diese Salbe bei Versandapotheken wesentlich günstiger gibt. Und das ist beispielsweise ein Medikament , was überteuert zum regulären Preis angeboten wird
Der sollte eigentlich von Zuzahlungen befreit sein. Wenn nicht, unbedingt beantragen.
Rezeptpflichtige Medikamente unterliegen der Preisbindung und können von Versandapotheken keinen Cent preiswerter angeboten werden.