Sind Rechnungen per Mail erlaubt?
Hallo zusammen
Ich habe regelmässig Rechnungen per Post gekriegt und diese sofort bezahlt. Nun kommt eine eingeschriebene Mahnung per Post, ich hätte nicht bezahlt. Ich habe den offenen Rechnungsbetrag sofort bezahlt, sehe aber von der Mahngebühr ab, da ich nie eine Rechnung gesehen habe. Die haben mir dann gesagt, dass die Rechnung per Mail kam. Diese Mail habe ich dann auch ungelesen gesehen. Die Firma möchte immer noch die Mahngebühren. Ich habe denen gesagt, dass ich es gewohnt war auf dem Postweg eine Rechnung zu kriegen und habe die Mail nicht gesehen. Muss ich nun die Mahngebühr bezahlen? Ich habe nie irgendwo angekreuzt, dass ich die Rechnung neu per Mail möchte.
(Schweizer Recht)
8 Antworten
Meine Antwort wird dir nicht helfen, aber in D ist es so das die Gebühr für die erste Mahnung nicht bezahlt werden muß, sie ist als freundliche Zahlungserinnerung anzusehen und sie kann auch nicht eingeklagt werden. Erst ab der zweiten Mahnung muß bezahlt werden.
Das stimmt nicht. Viele Leute/Betriebe schicken eine Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung, die keine weitere Folgen hat. Ist aber die Zahlung überfällig, darf man gleich eine echte Mahnung schicken oder sogar direkt klagen. Du kannst dich freuen, wenn du bisher nur Erinnerungen bekommen hast, das ist aber nicht vorgeschrieben und nur dem guten Willen des Betriebs zu danken.
Das ist falsch.
Ist auf der Rechnung ein Zahlungsziel vermerkt - und zeige uns eine, bei der das nicht der Fall ist - ist man sofort im Verzug, wenn diese Frist verstrichen ist.
Damit sind sofort Verzugszinsen und Mahngebühren zulässig.
gibt es in der Schweiz keine Verbraucherberatung wie in D?
Wenn du irgendwo etwas bestellst, bist Du verpflichtet, Dir vorher die AGB durchzulesen.
Tust Du das nicht und Dir fehlen Infos, die Du hättest erlesen können, ist das Deine Schuld.
Ausserdem kümmert man sich bei Bestellungen drum, dass man diese irgendwann zu bezahlen hat und wartet nicht bis zum St. Nimmerleinstag.
Du musst nach meiner Auffassung die Gebühren bezahlen, da Du eine Rechnung erhalten hast.
Dass Du diese nicht geöffnet hast, kannst Du der Firma nicht anlasten. Zudem kommen bei Onlineshops schon seit etlichen Jahren die Rechnungen oft nur per Mail. Das sollte man mitbekommen haben.
Die AGB durchzulesen ist eine Woche intensives Studium. Leider gibt es keine allgemeingültige AGB, obwohl es doch einheitliche Gesetze gibt. Ich sehe daran nur ein Schlupfloch, um einseitige Vorteile durchzusetzen. Meine Meinung: AGB abschaffen und einheitliche Regelungen aufstellen.
Ich habe nichts Bestellt, es war eine Rechnung vom Vermieter, die immer per Post kam. Darum kann ich ja auch nicht wissen, dass etwas kommen sollte. Es steht auch nichts davon im Mietvertrag. Andere AGBs gibt es nicht.
Es war eine Nebenkostenabrechnung und die kam irgendwann und war noch für das Jahr 2021. Da kann ich ja nicht wissen wann es kommt. Ich habe den Betrag auch sofort überwiesen, nur die Mahngebühr nicht.
Und es ist Schuld des Vermieters, wenn Du Deine Mails nicht liest?
Dann kannst du den Vermieter darauf aufmerksam machen, wenn er Rechnungen in Zukunft per Mail schickt dich darüber informiert. Nachteile dürfen dir aber dadurch nicht entstehen. Aus irgend einen Grund hat er aber deine E-Mail Adresse.
Zudem kommen bei Onlineshops schon seit etlichen Jahren die Rechnungen oft nur per Post.
Das hatte ich noch nie.
Habe ich von einem Onlineshop geschrieben?
Nochmal... ich habe mich vertippt und den Fehler bereits korrigiert
Danke, ich habe es gesehen, verstanden und für gut befunden.
Habe auch gar nichts anderes behauptet.
swissalps scheint es nicht gesehen zu haben.
In Deutschlad ist die Rechnung per E-Mail genau so gültig und zu zahlen wie auch per Post. Es gilt die gleiche Regel, dass die Rechnung nach 3 Tagen als zugestellt gilt. Ob du sie liest oder nicht ist dein Problem, genau so wie bei Briefen.
An deiner Stelle würde ich die Gebühr bezahlen und mir und dem Betrieb den Stress sparen.
Was kann ich denn dafür, könnte ja auch sein, dass ich gar nicht mehr diese Mailadresse besitze. Die kennen zwae meine E-Mail, aber alle anderen Briefe kommen auch per Post.
Ja, aber bin ja nicht verpflichtet eine E-Mail zu haben.
Sie sind aber nicht verpflichtet, den Postweg zu nutzen, egal, wie sie es sonst handhaben.
Du hast deine E-Mail-Adresse gegeben, dann ist es völlig legitim, die Rechnung dort zu schicken. Wenn die E-Mail-Adresse nicht mehr gültig ist, kriegt der Betrieb Info, dass die Nachricht nicht zustellbar ist und kann darauf reagieren. Das ist hier nicht der Fall, du hast deine Nachricht einfach nicht geöffnet. Dafür ist der Betrieb nicht zuständig, es ist dein Fehler.
Ich weiß nicht, wer dir Rechnungen per Post schickt, ich bekomme so gut wie alle per E-Mail. Und selbst wenn es anders wäre, hast du deine E-Mail angegeben und bist für das Lesen der Nachrichten dort zuständig.
Mal abgesehen davon, hast du offensichtlich eine Leistung/Ware bekommen und nicht rechtzeitig bezahlt. Das hätte dir auch ohne Mahnung auffallen sollen und du hättest den Betrieb kontaktieren sollen und wegen der Rechnung nachfragen.
Du hast sie doch selbst angegeben. Warum soll der Vermieter sie dann nicht nutzen dürfen?
Sicherlich bist Du nicht verpflichtet eine Mailadresse zu haben, Du hast aber wohl die Mailadresse als Kontakt angegeben, daher liegt es in Deiner Verpflichtung dein E-Mail Postfach zu kontrollieren und bei Änderungen neue Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Indem er per Mail zu Dir Kontakt aufbaut, eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung zukommen lässt hat er seine Pflicht getan. Möchtest Du die Rechnung dann plötzlich per Post haben, kann dies zusätzliche Kosten verursachen, da ein Postversand zusätzliche Kosten sind.
Das kann sich aber schnell ändern. Wenn alle die Mailadresse kennen, werden sie in naher Zukunft auch darauf zurückgreifen, außer bei Anliegen, die einen gewissen Geheimhaltungsgrund habe. Ich werde also in Zukunft keine Kontoauszüge per Mail bekommen, die sind nicht sicher genug. Wenn ich es versäume, sie aus dem Kontoauszug - Drucker zu holen, werden sie mir kostenpflichtig per Post zugestellt.
Wenn Du die Emalrechnung zu spät sahst und deshalb verspätest zahltest, mußt Du meiner Meinung nach für den Verzug haften.
Du kannst bei den Unternehmen eine monatliche Papierrechnung anfragen, manche machen es von sich aus andere wollen eine kleine Gebühr dafür zb. Einen Euro oderso aber an sich bist du dafür verantwortlich dich darum zu bemühem. Das steht bei den meisten in den AGBs
Bin zwar in der Schweiz, aber können die nicht den Aufwand berechnen?