Sind Rechnungen per Mail erlaubt?

8 Antworten

Meine Antwort wird dir nicht helfen, aber in D ist es so das die Gebühr für die erste Mahnung nicht bezahlt werden muß, sie ist als freundliche Zahlungserinnerung anzusehen und sie kann auch nicht eingeklagt werden. Erst ab der zweiten Mahnung muß bezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

FreieFrage  25.12.2024, 13:47

Das stimmt nicht. Viele Leute/Betriebe schicken eine Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung, die keine weitere Folgen hat. Ist aber die Zahlung überfällig, darf man gleich eine echte Mahnung schicken oder sogar direkt klagen. Du kannst dich freuen, wenn du bisher nur Erinnerungen bekommen hast, das ist aber nicht vorgeschrieben und nur dem guten Willen des Betriebs zu danken.

lisaloge  25.12.2024, 13:39

Das ist falsch.

Ist auf der Rechnung ein Zahlungsziel vermerkt - und zeige uns eine, bei der das nicht der Fall ist - ist man sofort im Verzug, wenn diese Frist verstrichen ist.

Damit sind sofort Verzugszinsen und Mahngebühren zulässig.

swissalps 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 13:35

Bin zwar in der Schweiz, aber können die nicht den Aufwand berechnen?

Wenn du irgendwo etwas bestellst, bist Du verpflichtet, Dir vorher die AGB durchzulesen.

Tust Du das nicht und Dir fehlen Infos, die Du hättest erlesen können, ist das Deine Schuld.

Ausserdem kümmert man sich bei Bestellungen drum, dass man diese irgendwann zu bezahlen hat und wartet nicht bis zum St. Nimmerleinstag.

Du musst nach meiner Auffassung die Gebühren bezahlen, da Du eine Rechnung erhalten hast.

Dass Du diese nicht geöffnet hast, kannst Du der Firma nicht anlasten. Zudem kommen bei Onlineshops schon seit etlichen Jahren die Rechnungen oft nur per Mail. Das sollte man mitbekommen haben.


Rudi0948  28.01.2025, 20:46

Die AGB durchzulesen ist eine Woche intensives Studium. Leider gibt es keine allgemeingültige AGB, obwohl es doch einheitliche Gesetze gibt. Ich sehe daran nur ein Schlupfloch, um einseitige Vorteile durchzusetzen. Meine Meinung: AGB abschaffen und einheitliche Regelungen aufstellen.

swissalps 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 13:34

Ich habe nichts Bestellt, es war eine Rechnung vom Vermieter, die immer per Post kam. Darum kann ich ja auch nicht wissen, dass etwas kommen sollte. Es steht auch nichts davon im Mietvertrag. Andere AGBs gibt es nicht.

swissalps 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 13:39
@Rosenmary

Es war eine Nebenkostenabrechnung und die kam irgendwann und war noch für das Jahr 2021. Da kann ich ja nicht wissen wann es kommt. Ich habe den Betrag auch sofort überwiesen, nur die Mahngebühr nicht.

Rosenmary  25.12.2024, 13:40
@swissalps

Und es ist Schuld des Vermieters, wenn Du Deine Mails nicht liest?

Rudi0948  28.01.2025, 21:05
@swissalps

Dann kannst du den Vermieter darauf aufmerksam machen, wenn er Rechnungen in Zukunft per Mail schickt dich darüber informiert. Nachteile dürfen dir aber dadurch nicht entstehen. Aus irgend einen Grund hat er aber deine E-Mail Adresse.

vogerlsalat  25.12.2024, 13:33
 Zudem kommen bei Onlineshops schon seit etlichen Jahren die Rechnungen oft nur per Post. 

Das hatte ich noch nie.

vogerlsalat  25.12.2024, 13:40
@Rosenmary

Danke, ich habe es gesehen, verstanden und für gut befunden.

Habe auch gar nichts anderes behauptet.

swissalps scheint es nicht gesehen zu haben.

In Deutschlad ist die Rechnung per E-Mail genau so gültig und zu zahlen wie auch per Post. Es gilt die gleiche Regel, dass die Rechnung nach 3 Tagen als zugestellt gilt. Ob du sie liest oder nicht ist dein Problem, genau so wie bei Briefen.

An deiner Stelle würde ich die Gebühr bezahlen und mir und dem Betrieb den Stress sparen.


swissalps 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 13:32

Was kann ich denn dafür, könnte ja auch sein, dass ich gar nicht mehr diese Mailadresse besitze. Die kennen zwae meine E-Mail, aber alle anderen Briefe kommen auch per Post.

swissalps 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 13:36
@Rosenmary

Ja, aber bin ja nicht verpflichtet eine E-Mail zu haben.

Darkrider280  25.12.2024, 13:36
@swissalps

Sie sind aber nicht verpflichtet, den Postweg zu nutzen, egal, wie sie es sonst handhaben.

FreieFrage  25.12.2024, 13:39
@swissalps

Du hast deine E-Mail-Adresse gegeben, dann ist es völlig legitim, die Rechnung dort zu schicken. Wenn die E-Mail-Adresse nicht mehr gültig ist, kriegt der Betrieb Info, dass die Nachricht nicht zustellbar ist und kann darauf reagieren. Das ist hier nicht der Fall, du hast deine Nachricht einfach nicht geöffnet. Dafür ist der Betrieb nicht zuständig, es ist dein Fehler.

Ich weiß nicht, wer dir Rechnungen per Post schickt, ich bekomme so gut wie alle per E-Mail. Und selbst wenn es anders wäre, hast du deine E-Mail angegeben und bist für das Lesen der Nachrichten dort zuständig.

Mal abgesehen davon, hast du offensichtlich eine Leistung/Ware bekommen und nicht rechtzeitig bezahlt. Das hätte dir auch ohne Mahnung auffallen sollen und du hättest den Betrieb kontaktieren sollen und wegen der Rechnung nachfragen.

Darkrider280  25.12.2024, 13:39
@swissalps

Du hast sie doch selbst angegeben. Warum soll der Vermieter sie dann nicht nutzen dürfen?

schlawiner74  15.01.2025, 23:23
@Darkrider280

Sicherlich bist Du nicht verpflichtet eine Mailadresse zu haben, Du hast aber wohl die Mailadresse als Kontakt angegeben, daher liegt es in Deiner Verpflichtung dein E-Mail Postfach zu kontrollieren und bei Änderungen neue Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Indem er per Mail zu Dir Kontakt aufbaut, eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung zukommen lässt hat er seine Pflicht getan. Möchtest Du die Rechnung dann plötzlich per Post haben, kann dies zusätzliche Kosten verursachen, da ein Postversand zusätzliche Kosten sind.

Rudi0948  28.01.2025, 21:15
@swissalps

Das kann sich aber schnell ändern. Wenn alle die Mailadresse kennen, werden sie in naher Zukunft auch darauf zurückgreifen, außer bei Anliegen, die einen gewissen Geheimhaltungsgrund habe. Ich werde also in Zukunft keine Kontoauszüge per Mail bekommen, die sind nicht sicher genug. Wenn ich es versäume, sie aus dem Kontoauszug - Drucker zu holen, werden sie mir kostenpflichtig per Post zugestellt.

Wenn Du die Emalrechnung zu spät sahst und deshalb verspätest zahltest, mußt Du meiner Meinung nach für den Verzug haften.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Du kannst bei den Unternehmen eine monatliche Papierrechnung anfragen, manche machen es von sich aus andere wollen eine kleine Gebühr dafür zb. Einen Euro oderso aber an sich bist du dafür verantwortlich dich darum zu bemühem. Das steht bei den meisten in den AGBs

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung